12562/J XXV. GP

Eingelangt am 20.03.2017
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Inneres

betreffend „Graue Wölfe“ in Österreich

BEGRÜNDUNG

 

Am 28. Dezember 2016 fand in Ried im Innkreis ein Konzert in der Jahnturnhalle statt, das schon im Vorfeld wegen der extrem nationalistischen Orientierung seiner türkischen Exponenten in der Kritik stand (siehe OÖN, 23.12.2016[1]) und mit den „Grauen Wölfen“ in Verbindung gebracht wurde.

Nach der Veranstaltung zeigte sich, dass es sich tatsächlich nicht – wie von den Veranstaltern versprochen - um ein normales Konzert gehandelt hatte, sondern um eine deutliche politische Manifestation rechtsextremer Türken:

„Dutzende Personen, die stolz den Wolfsgruß zeigen, die Grußform der Grauen Wölfe – Anhänger der rechtsextremen türkischen Parlamentspartei MHP – sind darauf zu sehen. Stolz posieren und schunkeln dutzende Männer, aber auch Kinder, vor der Bühne der Jahnturnhalle zu den musikalischen Einlagen der türkischen Sänger“, berichteten die Oberösterreichischen Nachrichten am 30.12.2016[2].

Im Frühjahr 2016 fiel ein Aktivist der „Grauen Wölfe“, die sich in Österreich im Dachverband „Avusturya Turk Föderation“ (ATF) und in Oberösterreich in dessen Ableger „Avrasya“ organisieren, dadurch auf, dass er im Weiheraum der KZ-Gedenkstätte Mauthausen den faschistischen Wolfsgruß zeigte. Derselbe Aktivist verbreitete auf seiner Facebook-Seite das Foto eines Mannes – mutmaßlich eines Freundes von ihm – mit dem Hitlergruß.

Im Herbst 2016 wäre der Ersatzbundesrat der SPÖ, Hasan Duran, der den „Grauen Wölfen“ zugerechnet wird, beinahe Bundesrat geworden. Nach seinem Austritt aus der SPÖ trat er dem Wirtschaftsbund der ÖVP bei, aus dem er Anfang Oktober ausgeschlossen wurde. Die SPÖ konnte seinen Einzug in den Bundesrat nur knapp verhindern.

Auch mit organisierter Kriminalität sind die „Grauen Wölfe“ immer wieder in Verbindung gebracht worden. 2010 hat das Oberlandesgericht Innsbruck ein Urteil mit Haftstrafen von 14 bzw. 15 Jahren gegen zwei Geiselnehmer, die für die „Grauen Wölfe“ in Vorarlberg Schutzgeld durch Entführung erpressen wollten, bestätigt.

In den letzten Tagen wurde bekannt, dass in der Henndorfer Wallerseehalle und in der Olympia-Halle in Innsbruck Konzerte von Vereinen organisiert wurden, die den „Grauen Wölfen“ zuzurechnen sind (Kurier, 16.3.2017).

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    An welchen Orten in Österreich und unter welchen Namen gibt es Vereine bzw. Einrichtungen von Vereinen, die der „Avusturya Turk Federasyon“, der „Avrasya“ oder anderen Organisationen, die den „Grauen Wölfen“ zugerechnet werden können?

2)    Wie viele Anzeigen nach dem Verbotsgesetz gab es in den letzten 10 Jahren gegen Personen, die dem Kreis der in Frage 1 genannten Vereine und Einrichtungen zugerechnet werden können?

3)    Wie viele Anzeigen wegen Verhetzung gab es in den letzten 10 Jahren gegen Personen, die dem Kreis der in Frage 1 genannten Vereine und Einrichtungen zugerechnet werden können?

4)    Wird Verhetzung in türkischer Sprache (etwa gegen Kurden und Juden) auch geahndet? Wenn ja, wann gab es Anzeigen dazu in den letzten 10 Jahren?

5)    Wie viele Anzeigen zu Bereichen, die der organisierten Kriminalität zugerechnet werden können, gab es in den letzten 10 Jahren gegen Personen, die dem Kreis der in Frage 1 genannten Vereine und Einrichtungen zugerechnet werden können?

6)    Wie viele Anzeigen wegen Delikten wie Sachbeschädigung durch Schmierereien der Schriftzüge „MHP“ oder „CCC“ gab es in den letzten 10 Jahren gegen bekannte und unbekannte Personen, die dem Tatbild nach dem Kreis der in Frage 1 genannten Vereine und Eirichtungen zugerechnet werden können?

7)    Wie viele und welche Konzerte bzw. sonstige öffentliche Veranstaltungen gibt es seit Beginn 2016 in Österreich durch Vereine oder Einrichtungen, die dem in Frage 1 genannten Kreis zugerechnet werden können und welche von ihnen wurden abgesagt oder verboten?

8)    Wurde das Konzert in Ried im Innkreis am 28. Dezember 2016 durch die Exekutive bzw. den Verfassungsschutz beobachtet? Wenn nein, warum nicht?


9)    Wurden durch die Exekutive bei diesem Konzert rechtsextreme Aktivitäten und Äußerungen – wie etwa das Zeigen des „Wolfsgrußes“ – festgestellt?

10)  Welches Ergebnis hatten die Ermittlungen der Sicherheitsbehörden gegen jenen „Avrasya“-Funktionär, der in der KZ-Gedenkstätte Mauthausen den faschistischen Wolfsgruß und auf seiner Facebook-Seite das Foto eines Mannes mit dem Hitlergruß gezeigt hatte?

11)  Warum stehen die rechtsextremen „Grauen Wölfe“ und ihre Organisationen in Österreich nicht wie in mehreren deutschen Bundesländern unter ständiger Beobachtung des Verfassungsschutzes?

12)  Sind Ihren Behörden Aktivitäten von Vereinen bzw. Einrichtungen im Umfeld der „Grauen Wölfe“ (siehe Frage 1 bzw. Ihre Antwort) bekannt, bei denen auf politische Parteien und deren Verbände dadurch Einfluss genommen wird, dass Personen, die dem Umfeld nach Frage 1 zugerechnet werden können, in diesen Parteien und deren Verbänden und Vorfeldorganisationen Funktionen und / oder Mandate übernommen haben? Wenn ja, welche Aktivitäten sind Ihnen bekannt?

 



[1] http://mobil.nachrichten.at/oberoesterreich/innviertel/Umstrittenes-Konzert-in-Ried-geplant;art70,2437052

[2] http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/innviertel/Konzert-in-Ried-Die-mit-den-Grauen-Woelfen-heulen;art70,2442399