12563/J XXV. GP

Eingelangt am 21.03.2017
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Weigerstorfer

Kolleginnen und Kollegen

 

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend „Gesundheitsentschädigung gemäß Impfschadengesetz

 

Personen, die eine Gesundheitsschädigung nach dem Impfschadengesetz erlitten haben, haben Anspruch auf diverse Leistungen. Anspruchsberechtigt sind Personen, die eine Gesundheitsschädigung durch eine im jeweiligen Mutter-Kind-Pass genannte Impfung oder durch eine mit Verordnung des Gesundheitsministers empfohlene Impfung bzw. durch die bis 1980 vorgeschriebene Pockenschutzimpfung erlitten haben. Die Impfung muss in Österreich erfolgt sein, wobei auch nicht österreichische Staatsbürger Anspruch auf Entschädigung haben. Die Leistungen für Beschädigte beinhalten die Übernahme von Rehabilitationskosten, die Auszahlung eines einmaligen Betrags (bei schwerer Körperverletzung, jedoch ohne bleibende Schäden), Pflegegeld, Pflegezulage, Erhöhungsbetrag für Schwerbeschädigte, Beschädigtenrente (ab dem 15. Lebensjahr, wenn die Erwerbsfähigkeit in Folge der Impfung länger als drei Monate um mindesten 20 % gemindert ist), Übernahme der Kosten für die Behandlung zur Besserung oder Heilung des Impfschadens und Sterbegeld bzw. Witwen- und Waisenrente, wenn der Tod Folge des Impfschadens war.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

Anfrage:

1.    Wie viele Personen haben in den letzten zehn Jahren eine Gesundheitsentschädigung gemäß Impfschadengesetz erhalten und um welche jeweilige Entschädigung handelte es sich?

2.    Wie hoch ist die Summe, die in den letzten zehn Jahren jeweils als einmalige Entschädigung ausbezahlt wurde?

3.    In wie vielen Fällen in den letzten zehn Jahren war der Tod Folge des Impfschadens?

4.    Welches Alter hatten die jeweiligen Betroffenen von Impfschäden?

5.    Wie viele dieser Entschädigungen bezogen sich auf Schäden von Impfungen gemäß Mutter-Kind Pass?

a) Um welche konkreten Impfungen handelte es sich jeweils?

6.    Wie viele dieser Entschädigungen bezogen sich auf eine Impfung, die durch eine Verordnung des Gesundheitsministers bzw. der Gesundheitsministerin empfohlen wurde?

7.    Wie viele dieser Entschädigungen bezogen sich auf Schäden durch eine Pockenschutzimpfung?

8.    Wie viele Betroffene von Impfschäden in den letzten zehn Jahren waren nicht österreichische Staatsbürger? (Bitte um jeweilige Angabe von Jahr des vorgekommenen Impfschadens und Nationalität).