12564/J XXV. GP

Eingelangt am 21.03.2017
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Gerstl

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend die Tätigkeiten Tal Silbersteins und seiner Mitarbeiterin für den Bundeskanzler

Unter anderem am 6. Oktober 2016, 26. Oktober 2016 und 27. Dezember 2016 sowie am           8. Jänner 2017 berichteten Medien über die Beratungstätigkeit von Tal Silberstein für den Bundeskanzler und die Zielrichtung dieser Tätigkeiten. Dass davon auch eine sogenannte „Gegnerbeobachtung“ gegen Parteivorsitzende und weitere Spitzenfunktionäre anderer Parteien umfasst ist, wird von der SPÖ It Bericht der „Presse“ auch nicht bestritten. Diese Nachforschungen sollen sich angeblich bis auf die ehemalige Schullaufbahn eines Mitgliedes der Bundesregierung sowie dessen Privatleben erstrecken. Des Weiteren wird berichtet, dass Tal Silberstein bei diesen Tätigkeiten von einer ehemaligen Neos-Mitarbeiterin, die mittlerweile im Bundeskanzleramt beschäftigt ist, unterstützt wird.

Nach Ansicht der unterfertigten Abgeordneten geht das Herumschnüffeln im Privatleben politischer Amtsträger weit über die übliche „Gegnerbeobachtung“ hinaus, die sich bisher auf das Sammeln politischer Aussagen für einen sachlichen, politischen Diskurs beschränkt hat und überschreitet jedenfalls eine rote Linie. Erschwerend kommt hinzu, dass, folgt man diesen Medienberichten, rechtswidriger Weise Ressourcen des Bundeskanzleramtes anstatt korrekterweise jene der jeweiligen Parteiorganisation für diese Tätigkeiten herangezogen wurden oder noch immer werden. Der langjährige politische Beobachter wird durch die aktuellen Vorkommnisse an einen längst überwunden geglaubten politischen Stil erinnert. Dieser wurde von US-Spin-Doktoren im Zuge des sogenannten „Dirty Campaigning“ Anfang der 2000er-Jahre in Österreich etabliert und zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass eine sachliche Auseinandersetzung um politische Inhalte keinerlei Rolle mehr spielen soll.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler daher folgende

Anfrage:

1.            Sind Sie mit Tal Silberstein persönlich bekannt?

2.            Ist oder war Tal Silberstein bzw ein ihm nahestehendes Unternehmen für Sie als Bundeskanzler, für Mitarbeiterinnen und/oder Mitarbeiter des Bundeskanzleramtes oder für das Bundeskanzleramt selbst tätig?

3.            Falls ja, in welcher Funktion ist er bzw ein ihm nahestehendes Unternehmen tätig?

4.            Falls ja, welche Leistungen wurden bzw. werden von Tal Silberstein bzw einem ihm nahestehenden Unternehmen erbracht?

5.            Falls ja, welche Kosten für diese Leistungen sind vertraglich mit Tal Silberstein bzw einem ihm nahestehenden Unternehmen vereinbart?

6.            Falls ja, welche Kosten für diese Leistungen wurden dem Bundeskanzleramt bereits in Rechnung gestellt?

7.            Gab es Treffen zwischen Ihnen und Herrn Tal Silberstein im Bundeskanzleramt?

8.            Falls ja, was wurde anlässlich dieser Treffen besprochen?

9.            Gab es Treffen zwischen Ihnen und Herrn Tal Silberstein außerhalb des Bundeskanzleramtes?

10.         Falls ja, wann und wo haben diese Treffen stattgefunden?

11.         Falls ja, was wurde anlässlich dieser Treffen besprochen?

12.         Stehen Mitarbeiterinnen und/oder Mitarbeiter des Bundeskanzleramtes in Kontakt mit Tal Silberstein oder ihm nahestehenden Unternehmen?

13.         Falls ja, um welche Mitarbeiterinnen und/oder Mitarbeiter des Bundeskanzleramtes handelt es sich dabei?

14.         Falls ja, welche Funktionen im Bundeskanzleramt nehmen diese Mitarbeiterinnen und/oder Mitarbeiter ein?

15.         Laut Medienberichten war eine Mitarbeiterin des Bundeskanzleramtes während des Wien-Wahlkampfes 2015 für die Neos tätig und arbeitete in diesem Rahmen eng mit Tal Silberstein im Rahmen dessen Beratungsmandates für die Neos zusammen. Diese Mitarbeiterin soll nunmehr im Bundeskanzleramt beschäftigt sein und von dort aus wiederum mit Tal Silberstein zusammen arbeiten. Ist bzw war Victoria S. in Ihrem Kabinett beschäftigt?

16.         Falls ja, in welcher Funktion ist sie im Bundeskanzleramt tätig?

17.         Falls ja, welches Aufgabengebiet ist ihr zugeordnet?

18.         Falls ja, auf welcher Rechtsgrundlage ist sie im Bundeskanzleramt beschäftigt?

19.         Falls sie im Zuge einer sog „Arbeitsleihe“ tätig ist, wer sind die Vertragspartner des Arbeitsleihvertrages?

20.         Sind oder waren weitere Wahlkampfmitarbeiter der SPÖ oder der Neos im Bundeskanzleramt tätig?

21.         Sind zusätzlich zu Victoria S. weitere Mitarbeiter im Bundeskanzleramt tätig, die früher bei Tal Silberstein oder einem ihm nahestehenden Unternehmen beschäftigt waren?

22.         Falls ja, um welche Mitarbeiter handelt es sich?

23.         Falls ja, in welchen Funktionen sind diese tätig?

24.         Sind weitere Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter Ihres Kabinetts oder des Bundeskanzleramts für Wahlkampfvorbereitungen oder allgemeine Parteiarbeit der SPÖ abgestellt?

25.         Können Sie ausschließen, dass durch die Anstellung einer ehemaligen Mitarbeiterin von Herrn Silberstein im Bundeskanzleramt die Kosten der Beratungsleistungen durch Herrn Silberstein reduziert werden?

26.         Laut Medienberichten bestätigen Mitarbeiter von Ihnen, dass „Gegnerbeobachtung“, also die Beobachtung der politischen Mitbewerber, stattfindet. Unterstützen Sie persönlich und in Ihrer Funktion als Bundeskanzler der Republik Österreich Methoden und Vorgehensweisen, die auch Nachforschungen über das Privatleben von Personen zum Inhalt haben?

27.         Falls ja, welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um zu verhindern, dass gezielt Unwahrheiten über politische Mitbewerber in Umlauf gebracht werden, um diese zu diskreditieren?

28.         In welcher Höhe wurden in den Jahren 2007 bis heute jeweils Aufträge an Tal Silberstein und/oder ein ihm nahestehendes Unternehmen durch das Bundeskanzleramt oder nachgeordnete Dienststellen erteilt? (Bitte nach einzelnen Jahren aufschlüsseln.)