12567/J XXV. GP

Eingelangt am 23.03.2017
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Roman Haider

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend die steuerliche Bewertung von Einnahmen aus Vorträgen an Schulen

 

 

Wie die Zeitschrift „Datum“ berichtete, verlangte der externe Vortragende Rammerstorfer an einer oberösterreichischen Mittelschule von den anwesenden Schüler ein "Eintrittsgeld" für den verpflichtenden Vortrag: "Die Schüler mussten den Vortrag selbst bezahlen, zwar nur wenige Euro…" (Datum Online Ausgabe, abgerufen am 16. 03. 2017, https://datum.at/das-erinnert-metternich-oder-erdogan/)

 

Wenn derartige Vorträge in einem gewissen Ausmaß gegen Entgelt abgehalten werden, stellt sich die Frage, ob es sich dabei um ein regelmäßiges steuerpflichtiges Einkommen handelt.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

 

 

Anfrage

 

1.     Welcher Einkunftsart gemäß § 2 EStG sind derartige Einnahmen zuzurechnen, insbesondere wenn es sich um regelmäßige Einkünfte handelt?

2.     Wie sind derartige Einkünfte zu versteuern?

3.     Sind derartige Einkünfte belegpflichtig?

4.     Ist die Mehrwertsteuer auf der Rechnung auszuweisen?