12567/J XXV. GP
Eingelangt am 23.03.2017
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Roman Haider
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend die steuerliche Bewertung von Einnahmen aus Vorträgen an Schulen
Wie die Zeitschrift „Datum“ berichtete, verlangte der externe Vortragende Rammerstorfer an einer oberösterreichischen Mittelschule von den anwesenden Schüler ein "Eintrittsgeld" für den verpflichtenden Vortrag: "Die Schüler mussten den Vortrag selbst bezahlen, zwar nur wenige Euro…" (Datum Online Ausgabe, abgerufen am 16. 03. 2017, https://datum.at/das-erinnert-metternich-oder-erdogan/)
Wenn derartige Vorträge in einem gewissen Ausmaß gegen Entgelt abgehalten werden, stellt sich die Frage, ob es sich dabei um ein regelmäßiges steuerpflichtiges Einkommen handelt.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nachstehende
Anfrage
1. Welcher Einkunftsart gemäß § 2 EStG sind derartige Einnahmen zuzurechnen, insbesondere wenn es sich um regelmäßige Einkünfte handelt?
2. Wie sind derartige Einkünfte zu versteuern?
3. Sind derartige Einkünfte belegpflichtig?
4. Ist die Mehrwertsteuer auf der Rechnung auszuweisen?