12568/J XXV. GP

Eingelangt am 24.03.2017
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten Hermann Brückl

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend mögliche abgabenrechtliche Folgen für Wahlleiter und Wahlleiter-stellvertreter durch die Bundespräsidentenwahl 2016

 

 

Der erste und zweite Wahlgang zur Bundespräsidentenwahl, die Wiederholung des zweiten Wahlganges sowie zusätzliche Wahlen wie beispielsweise die Wiederholung der Wahlen zur Bezirksvertretung im 2. Wiener Bezirk haben dazu geführt, dass im Jahr 2016 viele Wahlleiterinnen und Wahlleiter sowie Wahlleiterstellvertreter

und Wahleiterstellvertreterinnen ein sonstiges steuerpflichtiges Einkommen in einer Höhe erhalten haben, das nicht nur über der steuerfreien Zuverdienstgrenze von 730.- /Euro im Jahr lag, sondern zudem der Höhe nach in vielen Fällen unplanbar war und aus einer Tätigkeit resultiert, die oftmals aus reinem Pflichtbewusstsein ausgeübt wird.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

 

 

Anfrage

 

1.     Wie viele Wahlleiter / Wahlleiterinnen und Wahlleiterstellvertreter / Wahlleiter-stellvertreterinnen haben im Jahr 2016 rein aus dieser Tätigkeit an Wahltagen Vergütungen erhalten, die über 730.- Euro lagen?

2.     Werden die Einkünfte von Wahlleiter / Wahlleiterinnen und Wahlleiterstellvertreter / Wahlleiterstellvertreterinnen in die Berechnung der Einkommengrenze zum Erhalt von Alleinverdienerabsetzbeträgen eingerechnet?

3.     Wenn ja, wie viele Alleinverdiener müssen aufgrund dieses Zusatzeinkommens Alleinverdienerabsetzbeträge zurückzahlen?

4.     Werden die Einkünfte von Wahlleiter / Wahlleiterinnen und Wahlleiterstellvertreter / Wahlleiterstellvertreterinnen in die Berechnung der Einkommengrenze zum Erhalt von Alleinerzieherabsetzbeträgen eingerechnet?

5.     Wenn ja, wie viele Alleinerzieher müssen aufgrund dieses Zusatzeinkommens  Alleinerzieherabsetzbeträge zurückzahlen?

6.     Werden die Einkünfte von Wahlleiter / Wahlleiterinnen und Wahlleiterstellvertreter / Wahlleiterstellvertreterinnen in die Berechnung der Zuverdienstgrenze beim Bezug von Kinderbetreuungsgeld eingerechnet?

7.     Wenn ja, wie viele Bezieher von Kinderbetreuungsgeld müssen aufgrund dieses Zusatzeinkommens Kinderbetreuungsgeld zurückzahlen?

8.     Werden die Einkünfte von Wahlleiter / Wahlleiterinnen und Wahlleiterstellvertreter / Wahlleiterstellvertreterinnen in die Berechnung der Zuverdienstgrenze bei der vorzeitigen Alterspension eingerechnet?

9.     Wenn ja, wie viele Bezieher einer vorzeitigen Alterspension müssen aufgrund dieses Zusatzeinkommens Rückzahlungen leisten?

10.  Sind aufgrund der Wahlgänge im Jahr 2016 auch weitere Personen finanziell betroffen und wenn ja, wie viele, aus welchen Gründen und in welchem Umfang?

11.  Was werden Sie tun, um Härtefälle zu vermeiden?