12573/J XXV. GP

Eingelangt am 24.03.2017
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Hermann Brückl

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Veranstaltungen der Bundesfinanzakademie

 

 

Die Bundesfinanzakademie (BFA) mit Sitz in der Sonnwendgasse 13 in 1100 Wien ist als zentrale Bildungseinrichtung gemeinsam mit der Personalentwicklungs-abteilung des Bundesministeriums für Finanzen für Bildungsaktivitäten im Ressort zuständig. Sie hat den Anspruch, höchste Qualität in ihren Aktivitäten anzubieten und damit einen Mehrwert für alle Beteiligten zu schaffen.

 

Die Bundesfinanzakademie ist seit 2004 als selbstständige Dienstbehörde mit eigener Budgetverantwortung organisiert und der Sektion I des Bundesministeriums für Finanzen zugeordnet. Der Personalplan der BFA umfasst aktuell 58 Bedienstete.

 

Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern von Seminaren/Kursen an der BBA wird bei Bedarf ein Hotelzimmer im angrenzenden Hotel „Zeitgeist Vienna“ in der Sonnwendgasse 15 in 1100 Wien zur Verfügung gestellt.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

 

ANFRAGE

 

1.     Welche Art von Vereinbarung gibt es seitens des BMF mit dem Hotel „Zeitgeist Vienna“ für die Unterbringung von Kursteilnehmerinnen und -teilnehmern der BFA?

2.     Entspricht es den Tatsachen, dass das Bundesministerium für Finanzen eine Pauschale von etwa 3 Mio. Euro für die Buchung von Hotelzimmern an das Hotel „Zeitgeist Vienna“ entrichtet?

3.     Falls nein, welche finanziellen Mittel kamen dem oben erwähnten Unterkunftgeber für Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer der BFA jährlich in den Jahren 2014, 2015 und 2016 zu?

4.     Im Falle der vollen Belegung des Hotels „Zeitgeist Vienna“ bzw. auf dessen Anordnung werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Kursen an der BFA im (günstigeren) „Azimut Hotel Delta Vienna“ in der Sonnwendgasse 8 in 1100 Wien untergebracht; inwieweit erfolgt eine Abgrenzung dieser Leistungen und eine Kontrolle der Richtigkeit der Angaben des Hotelbetreibers seitens des Bundesministeriums für Finanzen?

5.     Der Bedarf an Zimmern für Nächtigungen wird von der BFA mittels Fragebogen auf der „Lernplattform“ des BMF bei der jeweiligen Anmeldung zum Seminar erhoben; wie viele Nächtigungen von Kursteilnehmerinnen und -teilnehmern der BFA wurden jeweils in den Hotels „Zeitgeist Vienna“ und „Hotel Azimut Delta Vienna“ in den Jahren 2014, 2015 und 2016 gezählt?

6.     Wie viele Nächtigungen von Kursteilnehmerinnen und -teilnehmern der BFA entfallen auf Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus den neun Bundesländern in den Jahren 2014, 2015 uns 2016 (Aufschlüsselung)?

7.     Gibt es Beschränkungen für die Inanspruchnahme eines Hotelzimmers – bereitgestellt von der BFA - durch eine(n) Kursteilnehmer(in), beispielsweise räumliche Beschränkungen - z.B. Kursteilnehmer mit Wohnort ab dem Raum Graz/Loosdorf darf kein Hotelzimmer in der BFA in Wien beantragen?

8.     Wie hoch beliefen sich die Kosten für das Personal der BFA in den Jahren 2014, 2015 und 2016?

9.     Wie hoch beliefen sich die Kosten für das Vortragspersonal der BFA in den Jahren 2014, 2015 und 2016?

10.  Wie hoch beliefen sich die Kosten für die Nutzung der Räumlichkeiten der BFA in den Jahren 2014, 2015 und 2016?

11.  Wie hoch beliefen sich die Kosten für die Instandhaltung der Räumlichkeiten der BFA in den Jahren 2014, 2015 und 2016?

12.  Wie viele Seminare/Kurse wurden in der BFA in den Jahren 2014, 2015 und 2016 abgehalten?