12582/J XXV. GP

Eingelangt am 24.03.2017
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mölzer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Einstellung des Ermittlungsverfahrens 2 St 85/16m - 1 der Staatsanwaltschaft Klagenfurt gegen den Direktor des Landesmuseums Kärnten

 

Im Jahr 2016 bemängelte der Landesrechnungshof Kärnten die finanziellen Vorgänge im Landesmuseum Kärnten, das im Prüfzeitraum von Mag. Thomas Jerger geleitet wurde.

 

Zahlreiche Medien berichteten über die massiven Beanstandungen. So schrieb etwa der ORF am 4.3.2016 auf seinen Internet-Seiten: „Außerdem wurde der Jahresabschluss 2014 bemängelt. Die Museumsleitung habe dem Land den Bericht erst im Oktober 2015 vorgelegt. Der Landesrechnungshof bezeichnete den Jahresabschluss als fehlerhaft und sprach von „nicht nachvollziehbaren Positionen“ und „fehlenden Begründungen für Abweichungen“. Außerdem fehle beim Museum eine langfristige Planung. Der Landesrechnungshof empfiehlt dem Land, das Landesmuseum viel engmaschiger zu überprüfen. Kulturreferent Christian Benger von der ÖVP muss nun seine Stellungnahme zu dem Bericht abgeben. Öffentlich werden soll der Bericht im Juni.“

 

Aufgrund der festgestellten Missstände nahm die Staatsanwaltschaft Klagenfurt die Ermittlungen auf. „Staatsanwalt ermittelt wegen Schotter und Depot“ titelte der ORF am 24.8.2016 und führte aus: „Schimmelskandal, personeller Wirbel, ausständiges Museumsgesetz – das Kärntner Landesmuseum bleibt eine politische Großbaustelle. Nun ermittelt auch die Staatsanwaltschaft wegen eines angemieteten Depots und einer mysteriösen Schotter-Lieferung an das Römermuseum.“

 

Auf Grundlage des Rohberichtes des Landesrechnungshofes Kärnten vom Februar 2016 wurde der (damalige) Direktor des Landesmuseums Kärnten, Mag. Thomas Jerger, bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt angezeigt. In der Sachverhaltsmitteilung wurde festgehalten, „dass, unter Zugrundelegung des Rohberichtes des Landesrechnungshofes Kärnten, davon auszugehen ist, dass der Verdächtige als Direktor des Landesmuseums Kärnten in der Vergangenheit strafrechtlich relevante Handlungen gesetzt hat.“

 

Die Staatsanwaltschaften sind gesetzlich dazu verpflichtet über Strafsachen, an denen wegen der Bedeutung der aufzuklärenden Straftat oder der Funktion des Verdächtigen im öffentlichen Leben ein besonderes öffentliches Interesse besteht von sich aus der jeweils übergeordneten Oberstaatsanwaltschaft zu berichten.

 

Seit 1.1.2016 besteht der Weisungsrat, dem der Bundesminister für Justiz zu seiner Beratung unter anderem in Fällen mit außergewöhnlichem Interesse der Öffentlichkeit an einer Strafsache, insbesondere bei wiederholter medialer Berichterstattung, den Bericht der Staatsanwaltschaft über ihr beabsichtigtes Vorgehen, die Stellungnahme der Oberstaatsanwaltschaft sowie einen begründeten Erledigungsentwurf vorzulegen hat.

 

Am 11.8.2016 wurde untenstehende Sachverhaltsmitteilung bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt eingebracht. Das von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt gegen Mag. Thomas Jerger zu 2 St 85/16m - 1 geführte Ermittlungsverfahren wurde am Samstag, dem 31.12.2016, gemäß § 190 Z 2 StPO eingestellt.  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende

 

Anfrage

 

1.         Wie viele Überstunden sind am Samstag, dem 31.12.2016, bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt angefallen?

2.         Planen Sie eine Aufstockung des Personals bzw. weitere Planstellen, um die Staatsanwaltschaft Klagenfurt zu entlasten?

3.         Wie viele Anzeigen betreffend die (finanziellen) Missstände im Kärntner Landesmuseum sind zwischen dem 1.1.2012 und dem 31.12.2016 bei den Staatsanwaltschaften, insbesondere bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt, eingebracht worden?

4.         Ist die oben angeführte Anzeige auch der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft weitergeleitet worden?

5.         Wenn nein, warum nicht?

6.         Hat die Staatsanwaltschaft Klagenfurt im gegenständlichen Ermittlungsverfahren (2 St 85/16m - 1) Sachverständige bzw. Mitarbeiter des Landesrechnungshofs Kärnten herangezogen oder einvernommen?

7.         Wenn nein, warum nicht?

8.         Hat die Staatsanwaltschaft Klagenfurt im gegenständlichen Ermittlungsverfahren Mitarbeiter oder Geschäftsführer der Kokarnig GmbH einvernommen?

9.         Wenn nein, warum nicht?

10.      Hat die Staatsanwaltschaft Klagenfurt im gegenständlichen Ermittlungsverfahren Mitarbeiter des Landesmuseums Kärnten einvernommen?

11.      Wenn nein, warum nicht?

12.      Hat die Staatsanwaltschaft Klagenfurt im gegenständlichen Ermittlungsverfahren Mag. Thomas Jerger einvernommen?

13.      Wenn nein, warum nicht?

14.      Hat die Staatsanwaltschaft Klagenfurt im gegenständlichen Ermittlungsverfahren den Kulturreferenten Christian Benger einvernommen?

15.      Wenn nein, warum nicht?

16.      Warum wurde das von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt zu 2 St 85/16m - 1 geführte Verfahren hinsichtlich des Mag. Thomas Jerger eingestellt?

17.      Konnte die Staatsanwaltschaft Klagenfurt aufgrund der Sachverhaltsmitteilung bzw. im Zuge des gegenständlichen Ermittlungsverfahrens irgendwelche Täter ausforschen?

18.      Wenn nein, warum nicht?

19.      Wurde während des Ermittlungsverfahrens 2 St 85/16m - 1 der Staatsanwaltschaft Klagenfurt versucht, auf dessen Ergebnis Einfluss zu nehmen?

20.      Wenn ja, von welcher Seite und auf welche Weise?

21.      Hat die Staatsanwaltschaft Klagenfurt, etwa weil wegen der Bedeutung der aufzuklärenden Straftat oder der Funktion des Verdächtigen im öffentlichen Leben ein besonderes Interesse besteht, der übergeordneten Oberstaatsanwaltschaft berichtet (§ 8 (1) StAG)?

22.      Wenn ja, wann?

23.      Wenn ja, welchen Inhalt hat der Bericht?

24.      Wenn nein, warum nicht?

25.      Haben Sie im eingangs erläuterten Fall den Weisungsrat (etwa gem. § 29c (1) Z 3 StAG) „eingeschalten“?

26.      Wenn ja, welchen Inhalt hat die Äußerung des Weisungsrates?

27.      Wenn nein, warum nicht?

28.      Haben Sie (zu irgendeinem Zeitpunkt) im eingangs beschriebenen Fall zumindest eine Weisung erteilt?

29.      Werden Sie Maßnahmen ergreifen, um die strafrechtlich relevant erscheinenden Vorgänge rund um das Landesmuseum Kärnten bzw. dessen ehemaligen Direktor, Mag. Thomas Jerger, restlos aufzuklären?

30.      Wenn ja, welche und wann?

31.      Wenn nein, warum nicht?