12583/J XXV. GP

Eingelangt am 28.03.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Anwendung der "1-Tages-Regelung" beim Arbeitslosengeldbezug

 

Immer wieder kommt die Diskussion auf, ab wann EU-Bürger_innen in einem EU-Land Anspruch auf verschiedene Versicherungsleistungen haben. Auch zuletzt wurde in Österreich darüber diskutiert, ob EU-Bürger_innen in Österreich "vom ersten Tag an" (BM Kurz) Ansprüche auf "Sozialleistungen" (wieder BM Kurz; gemeint wohl: Versicherungsleistungen) haben. Dabei wurde auch auf die "1-Tages-Regelung" in der Arbeitslosenversicherung verwiesen. Arbeitslosenversicherungszeiten müssen aufgrund unionsrechtlicher Vorgaben grenzüberschreitend anerkannt werden, sodass rein rechtlich betrachtet für einen Arbeitslosengeldbezug in Österreich eine eintägige Beschäftigung und Arbeitslosenversicherung ausreichen würde, um einen Arbeitslosengeldbezug zu erwerben, sofern in einem anderen Mitgliedstaat ausreichend Versicherungsmonate in der Arbeitslosenversicherung vorhanden waren.

Offen ist die Frage, wie groß ein allfälliges Missbrauchspotenzial dieser Regelung tatsächlich ist und in welchem Umfang damit Kosten für die Versichertengemeinschaft verbunden sind.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Wie vielen Personen wurde nach einer eintägigen Arbeitslosenversicherung in Österreich Arbeitslosengeld zuerkannt, sofern direkt davor keine Arbeitslosenversicherung in Österreich bestand? (Zahl der jährlichen Zuerkennungen seit 2010, getrennt nach Land, in dem restlichen Versicherungszeiten zur Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen erworben wurden)

2.    Wie hoch war das durchschnittliche zuerkannte Arbeitslosengeld der Anspruchsberechtigten aus Frage 1? (jährlich für Zuerkennungen seit 2010)

3.    Wie vielen Personen wurde nach einer höchsten einen Monat dauernden Arbeitslosenversicherung in Österreich Arbeitslosengeld zuerkannt, sofern direkt davor keine Arbeitslosenversicherung in Österreich bestand? (Zahl der jährlichen Zuerkennungen seit 2010, getrennt nach Land, in dem restlichen Versicherungszeiten zur Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen erworben wurden)

4.    Wie hoch war das durchschnittliche zuerkannte Arbeitslosengeld der Anspruchsberechtigten aus Frage 3? (jährlich für Zuerkennungen seit 2010)

5.    Wie vielen Personen wurde nach einer höchstens dreimonatigen Arbeitslosenversicherung in Österreich Arbeitslosengeld zuerkannt, sofern direkt davor keine Arbeitslosenversicherung in Österreich bestand? (Zahl der jährlichen Zuerkennungen seit 2010, getrennt nach Land, in dem restlichen Versicherungszeiten zur Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen erworben wurden)

6.    Wie hoch war das durchschnittliche zuerkannte Arbeitslosengeld der Anspruchsberechtigten aus Frage 5? (jährlich für Zuerkennungen seit 2010)

7.    Wie vielen Personen wurde nach einer höchstens sechsmonatigen Arbeitslosenversicherung in Österreich Arbeitslosengeld zuerkannt, sofern direkt davor keine Arbeitslosenversicherung in Österreich bestand? (Zahl der jährlichen Zuerkennungen seit 2010, getrennt nach Land, in dem restlichen Versicherungszeiten zur Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen erworben wurden)

8.    Wie hoch war das durchschnittliche zuerkannte Arbeitslosengeld der Anspruchsberechtigten aus Frage 7? (jährlich für Zuerkennungen seit 2010)