12586/J XXV. GP

Eingelangt am 29.03.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Jan Krainer und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen betreffend Vollzug des Finanzstrafgesetzes

Um detaillierte Informationen über den Vollzug des Finanzstrafgesetzes zu erhalten, richten die unterzeichnenden Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

Anfrage:

1)     Wie hoch sind die Zahl der Fälle und der Gesamtbetrag der im Jahr 2015 und 2016 jeweils gemäß dem Finanzstrafgesetz festgesetzten Strafen?

Wie hoch sind die zugrundeliegenden Verkürzungsbeträge?

Um die Entwicklung im Zeitverlauf betrachten zu können, wird ersucht, für diese Frage zusätzlich auch die entsprechenden Daten für die Jahre 2005, 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016 darzustellen.

2)     In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2015 und 2016 jeweils gemäß § 138 Abs. 1 Finanzstrafgesetz das Verfahren eingestellt?

3)     Wie hoch sind die Zahl der Fälle und der Gesamtbetrag der wegen vorsätzlicher Abgabenhinterziehung (§ 33 FinStrG) im Jahr 2015 und 2016 jeweils festgesetzten Strafen?

Wieviel davon wurde von Gerichten und wieviel in verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren festgesetzt?

Wie hoch ist die Summe der jeweiligen strafbestimmenden Verkürzungsbeträge (getrennt aufgegliedert nach gerichtlich und verwaltungsbehördlich)?

4)     Wie hoch sind die Zahl der Fälle und der Betrag der wegen fahrlässiger Abgabenverkürzung (§ 34 FinStrG) im Jahr 2015 und 2016 jeweils festgesetzten Strafen?

Wieviel davon wurde von Gerichten und wieviel in verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren festgesetzt?

Wie hoch ist die Summe der jeweiligen strafbestimmenden Verkürzungsbeträge (getrennt aufgegliedert nach gerichtlich und verwaltungsbehördlich)?

5)      Wie hoch sind die Zahl der Fälle und der Betrag der wegen Schmuggels und Hinterziehung von Eingangs- und Ausgangsabgaben (§ 35 FinStrG) im Jahr 2015 und 2016 jeweils und 2016 jeweils festgesetzten Strafen?

Wieviel davon wurde von Gerichten und wieviel in verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren festgesetzt?

Wie hoch ist die Summe der jeweiligen strafbestimmenden Verkürzungsbeträge (getrennt aufgegliedert nach gerichtlich und verwaltungsbehördlich)?

6)      Wie hoch sind die Zahl der Fälle und der Betrag der wegen Verzollungsumgehung und fahrlässiger Verkürzung von Eingangs- und Ausgangsabgaben (§ 36 FinStrG) im Jahr 2015 und 2016 jeweils festgesetzten Strafen?

Wieviel davon wurde von Gerichten und wieviel in verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren festgesetzt?

Wie hoch ist die Summe der jeweiligen strafbestimmenden Verkürzungsbeträge (getrennt aufgegliedert nach gerichtlich und verwaltungsbehördlich)?

7)      Wie hoch sind die Zahl der Fälle und der Betrag der wegen Abgabenhehlerei

(§ 37 FinStrG) im Jahr 2015 und 2016 jeweils festgesetzten Strafen?

Wieviel davon wurde von Gerichten und wieviel in verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren festgesetzt?

Wie hoch ist die Summe der jeweiligen strafbestimmenden Verkürzungsbeträge (getrennt aufgegliedert nach gerichtlich und verwaltungsbehördlich)?

8)      Wie hoch sind die Zahl der Fälle und der Betrag der wegen gewerbsmäßiger Tatbegehung (§ 38 FinStrG) im Jahr 2015 und 2016 festgesetzten Strafen?

Wieviel davon wurde von Gerichten und wieviel in verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren festgesetzt?

Wie hoch ist die Summe der jeweiligen strafbestimmenden Verkürzungsbeträge (getrennt aufgegliedert nach gerichtlich und verwaltungsbehördlich)?

9)      Wie hoch waren die Zahl der Fälle und der Betrag der wegen Abgabenbetrugs (§ 39 FinStrG) im Jahr 2015 und 2016 festgesetzten Strafen?

Wie hoch ist die Summe der strafbestimmenden Verkürzungsbeträge?

10)   Wie hoch waren die Zahl der Fälle und der Betrag der wegen Finanzordnungswidrigkeiten (§ 49 FinStrG) im Jahr 2015 und 2016 festgesetzten Strafen?

 

11)   Wie hoch sind die Zahl der Fälle und der Betrag der Strafen, die durch Spruchsenate mit Laienbeisitzerinnen der selbständigen Berufe

(§ 68 Abs. 2 lit. a FinStrG) im Jahr 2015 und 2016 jeweils abgeschlossen wurden?

Wie hoch ist die Summe der strafbestimmenden Verkürzungsbeträge?

Um Aufgliederung nach den in den Fragen 2 bis 9 angeführten Straftatbeständen wird ersucht.

12)   Wie hoch sind die Zahl der Fälle und der Betrag der Strafen, die durch Spruchsenate mit LaienbeisitzerInnen der unselbständigen Berufe

(§ 68 Abs. 2 lit. b FinStrG) im Jahr 2015 und 2016 jeweils abgeschlossen wurden?

Wie hoch ist die Summe der strafbestimmenden Verkürzungsbeträge?

Um Aufgliederung nach den in den Fragen 2 bis 9 angeführten Straftatbeständen wird ersucht.

13)   Wie viele Selbstanzeigen nach § 29 FinStrG gab es im Jahr 2015 und 2016 jeweils und wie viele davon führten zum Eintritt der Straffreiheit?

Um eine Aufgliederung nach Delikten wird ersucht.