12588/J XXV. GP

Eingelangt am 29.03.2017
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

Der Abgeordneten Dr. Susanne Winter und weiterer Abgeordneter an den Bundesminister für Inneres

Betreff: neue EU Feuerwaffenrichtlinie

Die neue Feuerwaffenrichtlinie vom 14.März.2017 schränkt nach Meinung von Rechtsexperten viele gültige Regelungen dramatisch ein: So sollen künftig sämtliche Bewilligungen zum Besitz von Feuerwaffen für fünf Jahre beschränkt werden. Jäger müssen in Zukunft auch ihre Flinten registrieren. Für Aufregung unter den Jägern sorgt die geplante Abschaffung der Waffenkategorie D. Sämtliche Flinten würden damit in die derzeitige Kategorie C übergehen und folglich - inklusive aller Altbestände - registrierungspflichtig werden. Alle waffenrechtlichen Bewilligungen werden auf 5 Jahre befristet, dies könnte auch weitreichende Folgen für die Jagdkarte haben. Zusätzlich sieht die neue Feuerwaffenrichtlinie das Verbot von Magazinen mit einer Kapazität von mehr als 10 Schuss  für Büchsen bzw. 20 Schuss bei Kurzwaffen vor.

Die nationalen Parlamente müssen diese Richtlinie nun innerhalb von 15 Monaten umsetzen. Sie, Herr Bundesminister, haben im Vorfeld betont, dass keine Änderungen für Waffenbesitzer zu befürchten sind. Das würde bedeuten, dass Österreich die Richtlinie juristisch bekämpfen wird, was jedoch Insider bezweifeln, haben doch beide Regierungsparteien in Brüssel dafür abgestimmt.

Die Unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1)       Werden Sie gegen die EU Feuerwaffenrichtlinie juristisch vergehen?

2)       Wenn ja, wie?

3)       Welche Teile der Richtlinie widersprechen dem Subsidiaritätsprinzip?

4)       Werden Sie gemeinsam mit den anderen Innenministern von Schweden, Tschechien und Polen , die ebenfalls gegen diese Richtlinie vorgehen?