12593/J XXV. GP

Eingelangt am 29.03.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Steinbichler

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend „Doppelstaatsbürgerschaften in Österreich“

 

 

In Folge der Diskussion über Wahlkampfauftritte ausländischer Politiker in Österreich, in diesem Fall insbesondere türkischer Politiker, wurde auch die Frage der Problematik bezüglich Doppelstaatsbürgerschaften aufgeworfen. Wie sich herausstellte, gibt es zahlreiche Personen, die neben der österreichischen Staatsbürgerschaft auch die türkische Staatsbürgerschaft besitzen. Grundsätzlich sind in Österreich für Erwachsene Doppelstaatsbürgerschaften ausgeschlossen (Ausnahmen bestehen lediglich in speziellen Fällen bzw. auf Antrag).

 

Zu diesem Thema schrieb der Kurier am 5.3.2017:

„[…]

 

Rund 116.000 Türken leben zwischen Boden- und Neusiedler See. Darüber hinaus gibt es aber auch noch eine unbekannte Zahl von österreichischen Staatsbürgern, die illegal auch türkische sind. Sie sind in den vergangenen Jahren in Tirol massiv ins Visier der Behörden geraten.

 

   ‚Wir haben 2012 ein Musterverfahren geführt‘, erklärt Martin Plunger, der die Abteilung Staatsbürgerschaft beim Amt der Tiroler Landesregierung leitet. Im konkreten Fall wurde festgestellt, dass eine Türkin, der 1997 die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen wurde, ein Jahr später auch die türkische wieder angenommen hat. Das kommt einem automatischen Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft gleich, der per Bescheid festgestellt wurde.

 

   ‚Seither haben wir etliche Altfälle aufgerollt. Eine Mitarbeiterin ist exklusiv mit dieser Materie betraut‘, sagt Plunger. 2015 und 2016 wurde dann bei 24 Tirolern türkischer Abstammung der Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft per Bescheid festgestellt. Zehn weitere Verfahren laufen derzeit.

 

[…]“

 

Der Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft bringt neben Pflichten natürlich auch zahlreiche Rechte, wie z.B. das aktive und passive Wahlrecht in Österreich, mit sich. In Bezug auf das passive Wahlrecht stellt die österreichische Staatsbürgerschaft eine der Voraussetzungen für die Wahl zum Nationalrat oder Landtag dar.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres nachstehende

 

Anfrage:

 

1.      In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2013, 2014, 2015, 2016 und bis zum Einlangen der Anfrage bei Personen Doppelstaatsbürgerschaften festgestellt? (Bitte untergliedert nach Jahren und Staaten, von denen die zweite Staatsbürgerschaft vergeben wurde und jeweils Angabe der Gesamtsummen.)

 

2.      Wie viele und welche Abgeordnete des Nationalrates im österreichischen Parlament und Regierungsmitglieder besitzen/besaßen in der 24. und 25. Legislaturperiode eine Doppelstaatsbürgerschaft und aus welchen Gründen?

 

3.      In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2013, 2014, 2015, 2016 und bis zum Einlangen der Anfrage den Personen, bei denen eine Doppelstaatsbürgerschaft festgestellt wurde, die österreichische Staatsbürgerschaft aberkannt? (Bitte untergliedert nach Jahren und Staaten, von denen die zweite Staatsbürgerschaft vergeben wurde und jeweils Angabe der Gesamtsummen.)

 

4.      Welche rechtlichen Konsequenzen ergaben sich in den konkreten Fällen (Frage 3) jeweils aus den Aberkennungen der österreichischen Staatsbürgerschaft für die betroffenen Personen (Stichwort: Aufenthaltstitel usw…)?

 

5.      In wie vielen Fällen wurde die österreichische Staatsbürgerschaft gemäß § 10 Abs. 6 Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 (Die Verleihung der Staatsbürgerschaft liegt, wegen der vom Fremden bereits erbrachten und von ihm noch zu erwartenden außerordentlichen Leistungen, im besonderen Interesse der Republik.) in den Jahren 2013, 2014, 2015, 2016 und bis zum Einlangen der Anfrage verliehen und was waren die jeweils außerordentlichen Leistungen? (Bitte untergliedert nach Jahren, außerordentlichen Leistungen und jeweils Angabe der Gesamtsummen)

 

6.      In wie vielen Fällen wurde die österreichische Staatsbürgerschaft gemäß § 11a Abs. 4 Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 (Die Verleihung der Staatsbürgerschaft liegt, wegen der vom Fremden bereits erbrachten und von ihm noch zu erwartenden außerordentlichen Leistungen auf wissenschaftlichem, wirtschaftlichem, künstlerischem oder sportlichem Gebiet, im besonderen Interesse der Republik.) in den Jahren 2013, 2014, 2015, 2016 und bis zum Einlangen der Anfrage verliehen? (Bitte untergliedert nach Jahren, Gebieten (wissenschaftlich, wirtschaftlich…) und jeweils Angabe der Gesamtsummen)

 

7.      Laut Kurier Artikel beschäftigt man sich in Tirol bereits mit „Altfällen“. Gilt diese Vorgehensweise für alle Bundesländer?

a.    Wenn ja, wie genau gestaltet sich die Durchführung?

b.    Wenn nein, warum nicht?

c.    Wie viel Personal wird im BM.I für diese Kontroll-Maßnahmen zur Verfügung gestellt (Bitte untergliedert nach Bundesländern und jeweils Angabe der Gesamtsummen)?

 

8.      Hat das BM.I bereits konkrete Maßnahmen ergriffen, um der Problematik der Doppelstaatsbürgerschaften wirksam entgegentreten zu können?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn nein, warum nicht?

 

9.      Welche konkreten Maßnahmen wird das BM.I in Zukunft ergreifen, um der Problematik der Doppelstaatsbürgerschaften wirksam entgegentreten zu können?

 

10.   In dem Fall, dass für eine oder mehrere der Fragen 1 – 6 keine Daten vorliegen oder entsprechende Statistiken nicht geführt werden, begründen Sie bitte für die jeweiligen Fragen, wie es zu diesem Versäumnis kam?