12594/J XXV. GP

Eingelangt am 29.03.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Rechtsberatung

 

Im Zulassungsverfahren muss jedem Asylwerber/jeder Asylwerberin in Österreich kostenlos ein Rechtsberater/eine Rechtsberaterin zur Seite gestellt werden, sofern mit einer Zurück- bzw. Abweisung des Asylantrags zu rechnen ist.

 Im zugelassenen Asylverfahren besteht in Österreich kein Anspruch auf Rechtsberatung. Allerdings ist eine beratende Unterstützung ist im Rahmen von geförderten Projekten bei den Regionaldirektionen eingerichtet. Die dort tätigen Rechtsberater_innen beraten im Rahmen des vereinbarten Wochenstundenausmaßes Asylwerber_innen kostenlos, wobei zur Unterstützung Dolmetscher_innen hinzugezogen werden.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Wie viele Wochenstunden Rechtsberatung im zugelassenen Verfahren werden vom Bundesministerium für Inneres finanziert?

a.    Bitte um Aufgliederung nach Bundesland.

2.    Wo werden diese vom Bundesministerium für Inneres finanzierten Wochenstunden angeboten?

a.    Bitte um Aufgliederung nach den einzelnen Regionaldirektionen und Außenstellen des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl.

3.    Zu welchen Zeiten stehen die vom Bundesministerium für Inneres finanzierten Rechtsberater_innen dort den Asylwerber_innen zur Verfügung?

a.    Bitte um Aufgliederung nach Regionaldirektionen und Außenstellen des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl.

4.    Wie viele Wochenstunden Rechtsberatung im zugelassenen Verfahren werden aus Mitteln des Asyl, Migrations- und Integrationsfonds (ko-)finanziert?

a.    Bitte um Aufgliederung nach Bundesland.

5.    Wo werden diese aus Mitteln des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (ko-) finanzierten Wochenstunden angeboten?

a.    Bitte um Aufgliederung nach den einzelnen Regionaldirektionen und Außenstellen des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl.

6.    Zu welchen Zeiten stehen die diese aus Mitteln des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (ko-)finanzierten  Rechtsberater_innen den Asylwerber_innen zur Verfügung?

a.    Bitte um Aufgliederung nach Regionaldirektionen und Außenstellen des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl.

7.    Wie wird sichergestellt, dass Asylwerber_innen die Beratung in Anspruch nehmen können?

a.    Werden Fahrtkosten übernommen?

b.    Wird aufsuchende Beratung angeboten?

                                  i.    Wenn aufsuchende Beratung angeboten wird, wo wird diese Beratung angeboten?

8.    Welche Informationen liegen dem Bundesminister gemäß § 50 Abs 5 BFA-Verfahrensgesetz in Bezug auf die Art und Dauer der durchgeführten Beratungen vor?

a.    Bitte um Aufgliederung nach Jahr 2011, 2012, 2013, 2014, 2015 sowie 2016.

9.    Wie viele Asylwerber_innen wurden im Rahmen der Rechtsberatung im zugelassenen Verfahren unterstützt und beraten?

a.    Bitte um Aufgliederung nach Jahr 2011, 2012, 2013, 2014, 2015 sowie 2016.

10. Werden Stellungnahmen für Asylwerber_innen verfasst, wenn sie eine entsprechende Aufforderung seitens der Behörde erhalten haben?

a.    Wenn ja, in wie vielen Fällen ist das erfolgt?

b.    Wenn ja, bitte um Aufgliederung nach Jahr 2011, 2012, 2013, 2014, 2015 sowie 2016.

11. Werden Asylwerber_innen zu Einvernahmen vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl begleitet?

a.    Wenn ja, in wie vielen Fällen ist das erfolgt?

b.    Wenn ja, bitte um Aufgliederung nach Jahr 2011, 2012, 2013, 2014, 2015 sowie 2016.

12. Werden Asylwerber_innen in erstinstanzlichen Verfahren vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl vertreten?

a.    Wenn ja, in wie vielen Fällen ist das erfolgt?

b.    Wenn ja, bitte um Aufgliederung nach Jahr 2011, 2012, 2013, 2014, 2015 sowie 2016.

13. Wie viele Asylwerber_innen wurden im Rahmen der Rechtsberatung im zugelassenen Verfahren bei der Leistung von Rückkehrberatung unterstützt und beraten?

a.    Bitte um Aufgliederung nach Jahr 2011, 2012, 2013, 2014, 2015 sowie 2016.

14. Gibt es neben § 50 BFA-Verfahrensgesetz weitere Regelungen (einschließlich im Vertrag der damit beauftragten juristischen Person) betreffend den Leistungsumfang der Unterstützung im zugelassenen Verfahren vor dem Bundesamt?

a.    Wenn ja, was ist der genaue Inhalt dieser Regelungen?

15. Wie viele Personen sind derzeit als Rechtsberater_innen im zugelassenen Verfahren gemäß § 50 Absatz 2 BFA-Verfahrensgesetz bestellt?

16. Über welche Qualifikationen verfügen diese gemäß § 50 Abs 2 BFA-Verfahrensgesetz bestellten Rechtsberater_innen?

a.    Bitte um getrennte Aufschlüsselung nach den Nachweisen gemäß § 48 Abs 1 Z1, Z2 und Z3 BFA-Verfahrensgesetz.

b.    Welche Qualifikationen wurden dabei als „mindestens fünfjährige durchgehende Tätigkeit im Bereich des Fremdenrechtes“ gemäß § 48 Abs 1 Z3 BFA-Verfahrensgesetz anerkannt?

17. Wie wird in der Rechtsberatung die sprachliche Verständigung mit den Asylwerber_innen sichergestellt?

18. Werden die an den Regionaldirektionen/Außenstellen des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl tätigen Dolmetscher_innen auch von der 
Rechtsberatung herangezogen?

19. Wieviele Dolmetschstunden wurden 2013, 2014, 2015 und 2016 jeweils gemäß § 50 Abs 4 BFA-Verfahrensgesetz abgerechnet?

20. Welche Fortbildungsmaßnahmen nahmen die Berater_innen jeweils im Jahr 2013, 2014, 
2015 und 2016 in Anspruch?

a.    Jeweils: in welchem Ausmaß?