12597/J XXV. GP

Eingelangt am 29.03.2017
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Rudolf Plessl und GenossInnen

an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres

betreffend Internationalen Rückführungsabkommen

Trotz regelmäßiger medialer Debatten zum Thema Zuwanderung, Flucht und Asyl werden noch immer unterschiedliche Begriffe - nicht zuletzt auch von politischen Verantwortungs­trägern absichtlich - noch immer in „einen Topf" geworfen.

Erfreulich ist nur, dass inzwischen auch dem Thema „Rückführungen“ endlich mehr Aufmerksamkeit geschenkt wird. Da Rückführungsabkommen essentiell für eine funktionierende Steuerung der Zuwanderungspolitik in Österreich und Europa sind, muss das Thema in Zukunft noch deutlich mehr Beachtung finden.

Alle bedarfsorientierten Adaptionen in nationalen Zuwanderungsgesetzen sind letztendlich zum Scheitern verurteilt, wenn nicht auf die Möglichkeit zur Rückführung von abschlägig beschiedenen Zuwanderungswerberlnnen in ihre jeweiligen Heimatländer - durch entsprechende bilaterale oder europäische Abkommen - geachtet wird.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher in diesem Zusammenhang an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres nachstehende

Anfrage:

1.      Welche konkreten Maßnahmen und Initiativen hat das BMEI seit meiner letzten Anfrage vom 17.Februar 2016 gesetzt, um die Umsetzung von bilateralen und europäischen Rückführungsabkommen besser zu unterstützen und zu beschleunigen? (Bitte nach bilateralen Abkommen und Abkommen der Europäischen Gemeinschaft auflisten.)

2.   Mit welchen Staaten wurden und werden derzeit vom BMEI Verhandlungen zum

Abschluss bilateraler Abkommen zur Rückführung (inkl. Umsetzung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen) - zusätzlich zu den bereits bestehenden 39

Abkommen zur Rücknahme – geführt, betreut oder demnächst aufgenommen?

3.       Mit welchen (neuen) Staaten wurden und werden derzeit von der EU-Kommission auf Basis europäischer Abkommen Verhandlungen zum Abschluss bilateraler Abkommen zur Rückführung (inkl. Umsetzung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen) geführt oder demnächst aufgenommen?

4.       Wie ist der aktuelle Stand der europäischen Initiativen im Bereich Rückführungen und welche Initiativen und Impulse bringt Ihr Ressort im Rahmen der Gespräch und Verhandlungen auf europäischer Ebene ein, um zu schnelleren Ergebnissen zu

kommen?

5.       Wie sind die bisherigen Erfahrungen mit den in der Anfragebeantwortung 7933/AB unter Frage 4 ausgeführten „ tailor-made packages “ und welche Maßnahmen sind in diesem Bereich (Ausweitung, Anpassung, Neufestlegung) aktuell auf europäischer Ebene geplant?

6.   Wie ist der aktuelle Stand im Bereich der „ Mobilitätspartnerschaften “ - Wurde bereits ressortübergreifende Einigungen erzielt oder laufen noch immer noch (nur) regelmäßige Gespräche zwischen BMEIA, BMASK und BMI?

a)      Wenn ja, welche Einigung wurde erzielt und welche Maßnahmen sind geplant?

b)      Wenn nein, wo liegen die Hauptprobleme?