12621/J XXV. GP

Eingelangt am 30.03.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Hable, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Absturz eines Polizeihubschraubers am 30. März 2011 am Achensee/Tirol

 

Es gibt zahlreiche Ungereimtheiten rund um die Untersuchungen von Unfällen und Störungen im Flugverkehr. Die Untersuchungen eben dieser und die daraus gewonnenen Erkenntnisse bilden allerdings einen elementaren Teil der Flugsicherheit. Diese Anfrage steht im inhaltlichen Zusammenhang mit den Anfragen Geschäftszahl 10651/J, 10652/J, 10653/J, 10754/J, 10755/J, 11069/J, 11070/J, 11071/J und 11075/J.

Am 30. März 2011 ereignete sich am Achensee, Tirol, ein folgenschwerer Hubschrauberabsturz. Die vier Todesopfern waren drei österreichische und ein Schweizer Polizist. Bei dem Hubschrauber handelte es sich um ein Gerät der Type EC 135P2+ des Innenministeriums.

Auf Grund der bisherigen Anfragebeantwortungen zu diesem Vorfall (10203/AB und 10608/AB) des Bundesministers für Inneres ergeben sich weitere offene Fragen.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Wie und zu welchen Konditionen werden Polizeihubschrauber versichert?

2.    Welchen Sachschaden (in Euro) hat der Unfall mit dem Polizeihubschrauber am 30. März 2011 verursacht?

3.    Ist der Sachschaden durch eine Versicherung abgedeckt?

a.    Wenn ja, durch welche?

b.    Wenn ja, zu welchen Konditionen?

c.    Wenn ja, hätte es einen Unterschied gemacht, wäre der Unfall auf Grund eines Fehlverhaltens des Piloten zurückzuführen gewesen?

d.    Wenn nein, warum nicht?

e.    Wenn nein, ist der Sachschaden durch das Budget des Bundesministeriums für Inneres gedeckt?

4.    Wurden im Fall des oben angeführten Absturzes Entschädigungszahlungen an die Hinterbliebenen der vier Opfer geleistet?

a.    Wenn ja, in welcher Gesamthöhe?

b.    Wenn ja, in welchem Umfang wurden die Entschädigungszahlungen von einer Versicherung gedeckt?

c.    Wenn nein, warum nicht?

5.    Wurden im Falle des oben angeführten Absturzes Gerichtsprozesse mit den Hinterbliebenen der vier Opfer geführt oder wurden die Entschädigungszahlungen direkt geleistet?

6.    Wer leitet derzeit die Flugeinsatzstelle in Innsbruck?

7.    Ist es richtig, dass Patrick Fritz, Beamter bei der Polizei, dem BMVIT für Schreibarbeiten rund um den Unfall mit dem Polizeihubschrauber am 30. März 2011 zur Verfügung gestellt wurde?

8.    War der Schweizer Hospitant, der ebenfalls bei dem oben angeführten Absturz verunglückte, auch bei anderen Flügen mit Polizeihubschraubern an Board?

a.    Wenn ja, wie oft?

b.    Wenn ja, wann und mit welcher Begründung?

9.    Wann wurde der Leichnam des verunglückten Piloten vom Unfallort abtransportiert? (Datum und Uhrzeit)

10. Wo wurde der Leichnam des verunglückten Piloten obduziert? (Datum und Uhrzeit)

11. Wann traf der Leichnam dort ein? (Datum und Uhrzeit)

12. Wann wurde der Polizei das Ergebnis der Obduktion mitgeteilt? (Datum und Uhrzeit)

13. Warum wurde bereits am Abend des 1. April 2011, so laut krone.at (http://www.krone.at/tirol/vierter-und-letzter-toter-aus-tiroler-achensee-geborgen-helikopter-absturz-story-253718), das vorläufige Obduktionsergebnis des Piloten bekannt gegeben?

14. Auf welcher Grundlage wurde dieses vorläufige Obduktionsergebnis bekannt gegeben?

15. Welche Konsequenzen wurden aus dem Unfall des Polizeihubschraubers am Achensee für den Flugbetrieb seither gezogen?

16. Welche Indizien sprechen aus Sicht des Innenministeriums dagegen, dass ein Flugfehler die Ursache für den Absturz war, wenn sowohl der Berichtsentwurf der Bundesanstalt für Verkehr (BAV) als auch ein Gutachten eines Sachverständigen zu diesem Ergebnis kommen?

17. Ist es richtig, dass sich am 13. Jänner 2017 ein Augenzeuge erstmals telefonisch beim Leiter der Flugpolizei, Mag. Werner Senn, mit neuen Informationen meldete?

18. Ist es richtig, dass dieser Augenzeuge in den Tagen vor dem Absturz am 30. März 2011 zweimal ähnliche „Sturzflugversuche“ von Polizeihubschraubern beobachtete?

19. Wurde dem Augenzeugen vom Leiter der Flugpolizei zugesichert, dass neue Ermittlungsschritte eingeleitet werden würden?

a.    Wenn ja, welche Schritte wurden seither eingeleitet?

b.    Wenn nein, wie wird begründet, dass diese Zeugenaussage nicht zur Einleitung neuer Ermittlungsschritte führt?