12622/J XXV. GP

Eingelangt am 30.03.2017
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ANFRAGE

der Abgeordneten Mühlberghuber

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Duldungskarten für abgewiesene Asylwerber

 

Der Rechtsstaat stößt durch den Migrantenzustrom de facto an seine Grenzen. Selbst wenn ein Asylwerber einen rechtskräftigen negativen Asylbescheid in seinen Händen hat, kann er trotz eindeutiger Rechtslage nicht so einfach in seinen Heimatstaat abgeschoben werden.

 

Die Gründe dafür sind vielfältig: Der Flüchtling taucht unter, die Identität kann nicht eindeutig geklärt werden, es bestehen keine Rückführungsabkommen mit den Herkunftsstaaten, oder die ausländische Botschaft verweigert die Ausstellung von Heimreisezertifikaten.

 

Gemäß § 46a des Fremdenpolizeigesetzes haben Fremde bei Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1 einen Anspruch auf eine Duldungskarte, die vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl ausgestellt wird. Der Aufenthalt des Fremden gilt mit Ausfolgung der Karte als geduldet.

 

Die Duldungskarte gilt ein Jahr und wird bei Vorliegen der Voraussetzungen über Antrag des Fremden für jeweils ein weiteres Jahr verlängert. Sie ist von der Behörde zu entziehen, wenn eine Rückführung des Fremden in sein Heimatland ermöglicht werden kann.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.         Wie viele Duldungskarten wurden im Jahr 2016 ausgestellt?

 

2.         Aus welchen Herkunftsstaaten stammen die Fremden, denen 2016 eine Duldungskarte ausgestellt wurde? (inkl. Nennung der genauen Zahlen)

 

3.         Wie lautet die Geschlechtsverteilung der geduldeten Fremden im Jahr 2016?

 

4.         Wie lautet die Altersverteilung der geduldeten Fremden im Jahr 2016?

5.         Wie viele Fremde in Österreich sind mit Stichtag 31.12.2016 Inhaber einer Duldungskarte?

 

6.         Wie viele Duldungskarten wurden im Jahr 2016 entzogen? Aus welchen Gründen?

 

7.         Aus welchen Herkunftsstaaten stammen die Fremden, denen 2016 die Duldungskarte entzogen wurde?

 

8.         Wie viele rechtskräftig abgewiesene Asylwerber befinden sich derzeit in der Grundversorgung? (Aufsplitterung nach den einzelnen Bundesländern)

 

9.         Haben Sie Kenntnis, wie viele rechtskräftig abgelehnte Asylwerber sich derzeit in Österreich aufhalten?

 

10.      Wenn ja, wie viele sind das, und aus welchen Staaten stammen diese?

 

11.      Wenn nein, aus welchen Gründen ist Ihnen diese Zahl unbekannt bzw. strategisch nicht relevant?