Eingelangt am 30.03.2017
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Mölzer
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für
Bildung
betreffend die Vergabe des Auftrags
zur Aufklärung von Cybermobbing an Schulen
Medienberichten
zufolge vergab das Bildungsministerium ohne vorangegangene Ausschreibung an
„Mimikama – Verein zur Aufklärung über Internetmissbrauch“
den Auftrag, in Schulen über sogenannte „Fake News“
aufzuklären. „Mimikama“ soll demnach gemeinsam mit „saferinternet.at“
eine Offensive gegen Cybermobbing starten.
In diesem Zusammenhang richten die
unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Bildung folgende
Anfrage
- Wurde der
beschriebene Auftrag tatsächlich direkt an den Verein „Mimikama“
vergeben?
- Wenn ja,
warum gab es diesbezüglich keine offizielle Ausschreibung?
- Wie hoch sind
die Kosten, die dem Bundesministerium für diesen Auftrag entstehen?
- Welche
Schulen werden vom Verein „Mimikama“ im Zuge ihrer
Aufklärungsarbeit besucht?
- Wie lange
dauern die Veranstaltungen zur Aufklärung über
Internetmissbrauch jeweils?
- Gibt es
alternative Vereine/Organisationen, die Schüler über
Internetmissbrauch aufklären könnten?
- Warum
wurden nicht diese mit dem Auftrag betraut?
- Was
unterscheidet „Mimikama“ von anderen Vereinen/Organisationen,
die ähnliche Arbeit leisten?
- Wie wurde
das Bildungsministerium auf den Verein „Mimikama“ aufmerksam?
- Inwieweit
wurde der Verein „Mimikama“ auf seine Seriosität hin
geprüft?
- Wie
arbeitet der Verein „Mimikama“?
- Welche
Leistung umfasst das Angebot des Vereins „Mimikama“?
- Wie wird
der Verein „Mimikama“ finanziert?
- Ist der
Verein „Mimikama“ gewerblich tätig?
- Wie viele
Personen arbeiten für den Verein „Mimikama“?
- Gibt es
bereits eine längere Kooperation zwischen dem Bundesministerium
für Bildung und „saferinternet.at“ bzw. dem Verein
„Mimikama“?
- Welche
konkrete Rolle übernimmt „saferinternet.at“ in dieser
Offensive gegen Cybermobbing?
- Nach
welchem Modus werden Aufträge seitens Ihres Ressorts
grundsätzlich vergeben?