12640/J XXV. GP

Eingelangt am 30.03.2017
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mölzer

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Bildung

betreffend die Vergabe des Auftrags zur Aufklärung von Cybermobbing an Schulen

Medienberichten zufolge vergab das Bildungsministerium ohne vorangegangene Ausschreibung an „Mimikama – Verein zur Aufklärung über Internetmissbrauch“ den Auftrag, in Schulen über sogenannte „Fake News“ aufzuklären. „Mimikama“ soll demnach gemeinsam mit „saferinternet.at“ eine Offensive gegen Cybermobbing starten.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Bildung folgende

 

Anfrage

 

  1. Wurde der beschriebene Auftrag tatsächlich direkt an den Verein „Mimikama“ vergeben?
  2. Wenn ja, warum gab es diesbezüglich keine offizielle Ausschreibung?
  3. Wie hoch sind die Kosten, die dem Bundesministerium für diesen Auftrag entstehen?
  4. Welche Schulen werden vom Verein „Mimikama“ im Zuge ihrer Aufklärungsarbeit besucht?
  5. Wie lange dauern die Veranstaltungen zur Aufklärung über Internetmissbrauch jeweils?
  6. Gibt es alternative Vereine/Organisationen, die Schüler über Internetmissbrauch aufklären könnten?
  7. Warum wurden nicht diese mit dem Auftrag betraut?
  8. Was unterscheidet „Mimikama“ von anderen Vereinen/Organisationen, die ähnliche Arbeit leisten?
  9. Wie wurde das Bildungsministerium auf den Verein „Mimikama“ aufmerksam?
  10. Inwieweit wurde der Verein „Mimikama“ auf seine Seriosität hin geprüft?
  11. Wie arbeitet der Verein „Mimikama“?
  12. Welche Leistung umfasst das Angebot des Vereins „Mimikama“?
  13. Wie wird der Verein „Mimikama“ finanziert?
  14. Ist der Verein „Mimikama“ gewerblich tätig?
  15. Wie viele Personen arbeiten für den Verein „Mimikama“?
  16. Gibt es bereits eine längere Kooperation zwischen dem Bundesministerium für Bildung und „saferinternet.at“ bzw. dem Verein „Mimikama“?
  17. Welche konkrete Rolle übernimmt „saferinternet.at“ in dieser Offensive gegen Cybermobbing?
  18. Nach welchem Modus werden Aufträge seitens Ihres Ressorts grundsätzlich vergeben?