12641/J XXV. GP
Eingelangt am 30.03.2017
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ANFRAGE
des Abgeordneten Gerhard Schmid
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend vorsätzlich herbeigeführtes Hochwasser
Nicht nur in Gebirgsgängen, sondern auch im hochwassergefährdeten Flachland wird in den bevorstehenden Sommermonaten die Gefahr von Überflutungen gefürchtet, wobei mitunter Wassergenossenschaften gegründet wurden/werden deren Aufgabe in der Vermeidung von Überschwemmungen liegt.
In der Vergangenheit sind bundesweit Fälle bekannt, in welchen „zur Vermeidung größerer Schäden durch Ausuferung bis hin zu Dammbrüchen“, Wasserschleusen udgl. vorsätzlich seitens div. Kraftwerksbetreiber geöffnet und somit ganze Landstriche überflutet wurden, was teilweise immense Schäden für die Landwirtschaft zur Folge hatte.
Dem steht gegenüber, dass die vorsätzliche Herbeiführung von Überflutungen nach § 180 und § 181 StGB zu verfolgen wäre.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende
Anfrage