12642/J XXV. GP

Eingelangt am 30.03.2017
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Gerhard Schmid

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Justiz

betreffend vorsätzlich herbeigeführtes Hochwasser

 

 

Nicht nur in Gebirgsgängen, sondern auch im hochwassergefährdeten Flachland wird in den bevorstehenden Sommermonaten die Gefahr von Überflutungen gefürchtet, wobei mitunter Wassergenossenschaften gegründet wurden/werden deren Aufgabe in der Vermeidung von Überschwemmungen liegt.

 

In der Vergangenheit sind bundesweit Fälle bekannt, in welchen „zur Vermeidung größerer Schäden durch Ausuferung bis hin zu Dammbrüchen“, Wasserschleusen udgl. vorsätzlich seitens div. Kraftwerksbetreiber geöffnet und somit ganze Landstriche überflutet wurden, was teilweise immense Schäden für die Landwirtschaft zur Folge hatte.

 

Dem steht gegenüber, dass die vorsätzliche Herbeiführung von Überflutungen nach § 180 und § 181 StGB zu verfolgen wäre.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende

 

 

Anfrage

 

 

 

  1. Wie oft wurde es seit 2002 erforderlich, Stauanlagen wie Schleusen usw. zu öffnen, wobei Landflächen udgl. unter Wasser gesetzt wurden? (aufgegliedert nach jeweiligem Datum, sowie Orten und Zeitpunkten)
  2. Wer war jeweils für diese Öffnungen und somit für die Überflutungen verantwortlich?
  3. Was waren die jeweiligen Gründe für diese Öffnungen?
  4. Durch wen und in welcher Höhe erfolgten Entschädigungsleistungen?
  5. In welcher Höhe erfolgten Entschädigungen gegenüber den tatsächlichen Schäden?
  6. In welchen Fällen wurden Strafverfahren eingeleitet und wie endeten diese?