12685/J XXV. GP
Eingelangt am
30.03.2017
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textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Kucharowits, Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend „NGO-Wahnsinn“
,Mittelmeer-Mission: Kurz will „NGO-Wahnsinn beenden““, titelte die Tageszeitung Der Standard am
24, März 2017 in ihrer Onlineausgabe. In dem Bericht geht es um einen Auftritt des Ministers für
Europa, Integration und Äußeres, in Malta, bei dem er erklärte, die Rettungsaktionen von NGOs
wurden dazu führen, dass im Mittelmeer mehr Menschen sterben würden, anstatt weniger. Zugleich
wurde auch eine Nähe der NGOs zu SchlepperInnen hergestellt, der Minister wird mit folgendem
Satz zitiert: „Es gibt NGOs, die gute Arbeit leisten, aber auch viele, die Partner der Schlepper sind."
Menschen flüchten, aus vielfältigen Gründen: Krieg, Verfolgung, sich rasant ändernde klimatische Bedingungen, die Vernichtung der eigenen Existenz und dergleichen mehr. Dass sich Menschen in
ihrer Verzweiflung oftmals „Hilfe" bei SchlepperInnen suchen, ist bekannt, wenngleich sich diese
Leistungen bei weitem nicht alle Flüchtende leisten können. Unabhängig davon ist Schlepperei eine
Straftat laut Paragraph 114 Fremdenpolizeigesetz und damit zu verfolgen und zu ahnden. Wie und in
welchem Zusammenhang sich NGOs hier zu PartnerInnen von SchlepperInnen machen, ist somit ein
nicht unerheblicher Punkt. Ebenso interessant ist die Frage, wieso durch Rettungsaktionen von NGOs
mehr Menschen ums Leben gekommen sein sollen, als wenn diese nicht stattgefunden hätten.
Die aktuellen Aussagen des Ministers werfen mehrere Fragen auf, daher stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Minister für Europa, Integration und Äußeres folgende
Anfrage:
1) Welche NGOs arbeiten Ihres Wissens nach mit Schlepperbanden zusammen?
2) Haben Sie diese den Behörden gemeldet?
a. Wenn nein, warum nicht?
3) Haben Ihres Wissens nach, andere Stellen die fraglichen NGOs den Behörden gemeldet?
4) Wie viele Menschen starben seit 2013 beim Versuch das Mittelmeer zu überqueren?
5) Wie viele Menschen hätten Ihrer Meinung nach, gerettet werden können, wenn NGOs in
Seenot nicht eingeschritten wären?
a. Welche Daten liegen Ihren Aussagen zu Grunde?
6) Wie ist im Hinblick auf die rechtliche Lage Ihr Vorschlag zu verstehen, NGOs sollen zwar
Menschen vor dem Ertrinken retten, aber nicht ans europäische Festland bringen?
7) Haben NGOs derzeit die rechtliche Möglichkeit, mit Schiffen bzw. Booten libysche Häfen
anzufahren und dort Menschen, darunter mögliche Flüchtlinge, von Bord zu lassen? Wenn ja,
unter welchen Umständen und auf Basis welcher Rechtslage?