12685/J XXV. GP

Eingelangt am 30.03.2017
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Anfrage

der Abgeordneten Kucharowits, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend „NGO-Wahnsinn“

,Mittelmeer-Mission: Kurz will „NGO-Wahnsinn beenden““, titelte die Tageszeitung Der Standard am

24, März 2017 in ihrer Onlineausgabe. In dem Bericht geht es um einen Auftritt des Ministers für

Europa, Integration und Äußeres, in Malta, bei dem er erklärte, die Rettungsaktionen von NGOs

wurden dazu führen, dass im Mittelmeer mehr Menschen sterben würden, anstatt weniger. Zugleich

wurde auch eine Nähe der NGOs zu SchlepperInnen hergestellt, der Minister wird mit folgendem

Satz zitiert: „Es gibt NGOs, die gute Arbeit leisten, aber auch viele, die Partner der Schlepper sind."

Menschen flüchten, aus vielfältigen Gründen: Krieg, Verfolgung, sich rasant ändernde klimatische Bedingungen, die Vernichtung der eigenen Existenz und dergleichen mehr. Dass sich Menschen in

ihrer Verzweiflung oftmals „Hilfe" bei SchlepperInnen suchen, ist bekannt, wenngleich sich diese

Leistungen bei weitem nicht alle Flüchtende leisten können. Unabhängig davon ist Schlepperei eine

Straftat laut Paragraph 114 Fremdenpolizeigesetz und damit zu verfolgen und zu ahnden. Wie und in

welchem Zusammenhang sich NGOs hier zu PartnerInnen von SchlepperInnen machen, ist somit ein

nicht unerheblicher Punkt. Ebenso interessant ist die Frage, wieso durch Rettungsaktionen von NGOs

mehr Menschen ums Leben gekommen sein sollen, als wenn diese nicht stattgefunden hätten.

Die aktuellen Aussagen des Ministers werfen mehrere Fragen auf, daher stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Minister für Europa, Integration und Äußeres folgende

Anfrage:

1)     Welche NGOs arbeiten Ihres Wissens nach mit Schlepperbanden zusammen?

2)     Haben Sie diese den Behörden gemeldet?

a. Wenn nein, warum nicht?

3)    Haben Ihres Wissens nach, andere Stellen die fraglichen NGOs den Behörden gemeldet?

4)     Wie viele Menschen starben seit 2013 beim Versuch das Mittelmeer zu überqueren?

5)     Wie viele Menschen hätten Ihrer Meinung nach, gerettet werden können, wenn NGOs in

Seenot nicht eingeschritten wären?

a. Welche Daten liegen Ihren Aussagen zu Grunde?

6)     Wie ist im Hinblick auf die rechtliche Lage Ihr Vorschlag zu verstehen, NGOs sollen zwar

Menschen vor dem Ertrinken retten, aber nicht ans europäische Festland bringen?

7)     Haben NGOs derzeit die rechtliche Möglichkeit, mit Schiffen bzw. Booten libysche Häfen

anzufahren und dort Menschen, darunter mögliche Flüchtlinge, von Bord zu lassen? Wenn ja,

unter welchen Umständen und auf Basis welcher Rechtslage?