12687/J XXV. GP

Eingelangt am 31.03.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Bewerbung um den Standort der EBA in Österreich

 

In absehbarer Zeit wird die britische Premierministerin den Austritt des Vereinten Königreichs aus der Europäische Union beantragen. Damit wird klar, dass mehrere EU-Behörden (Agenturen) ihren derzeitigen Sitz in London wechseln müssen. Die Gesundheitsminsterin macht sich, wie schon ihre Vorgängerin, konkretere Gedanken über die Bewerbung um die Übersiedlung der EMA (European Medicines Agency) nach Österreich bzw. Wien. Neben der Europäischen Arzneimittelbehörde EMA zeigen das BMF und das BMEIA aber auch Interesse an der Übersiedlung der EBA (Europäische Bankenaufsicht) nach Österreich (Der Standard, 30.06.2016: http://der-standard.at/2000040126700/Schelling-und-Kurz-wollen-EU-Bankenaufsicht-von-London-nach-Wien). Da eine Übersiedlung beider Behörden nach Österreich wenig realistisch ist, da auch zahlreiche andere EU-Städte Interesse an einer dieser Behörden zeigen, kann die Bundesregierung ihre Erfolgsaussichten nur erhöhen, wenn sie ihre Anstrengungen auf eine dieser Behörden konzentriert. Die EMA beschäftigt im Vergleich zur EBA nicht nur ein Vielfaches an Mitarbeitern. Sie ist auch von großer Bedeutung für die forschende pharmazeutische Industrie und wäre damit ein Asset für Österreich als Industriestandort.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Welche Schritte, Maßnahmen und Gesprächstermine wurden bisher von Ihrem Ministerium konkret geplant und umgesetzt, um Wien als neuen Standort für die EBA erfolgreich zu positionieren?

2.    Wie beurteilt das BMF die Erfolgsaussichten einer Bewerbung des Standortes Wien um die EBA?

3.    Wie beurteilt das BMF die Erfolgsaussichten dieser Bewerbung, wenn sich Wien gleichzeitig um eine weitere Behörde bewirbt?

4.    Welche Argumente sprechen aus Sicht des BMF dagegen, dass sich die Bundesregierung gezielt und mit vereinten Kräften um eine Behörde anstatt um zwei bewirbt?

5.    Aus welchem Grund hält das BMF die EBA für die attraktivere Behörde für den Standort Österreich bzw. Wien als die EMA?

6.    Sieht das BMF bessere Chancen für einen Erfolg der Bewerbung um die EBA als um die EMA?

a.    Wenn ja, aus welchen Gründen?

b.    Wenn nein, warum wird dann die Bewerbung um die EBA nicht ad acta gelegt?

7.    Wie wirken sich die Bemühungen des BMGF um die EMA auf die Erfolgsaussichten der Anstrengungen des BMF um die EBA in Österreich aus?

a.    Sieht das BMF hier einen Interessenkonflikt, sollte der Zeitpunkt kommen, sich für die Bewerbung um nur eine der zwei Behörden zu entscheiden?

8.    Wie verläuft die Abstimmung über die Bewerbung mit der Stadt Wien?

9.    Wie bringen Sie Ihre Aktivitäten hinsichtlich der EBA mit den Bemühungen der Stadt Wien um die EMA in Einklang?