12696/J XXV. GP

Eingelangt am 31.03.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Zwischenergebnisse zur Effizienzstudie der Sozialversicherung

 

Die vom Sozialministerium in Auftrag gegebene Studie über Effizienzsteigerungen bei den Sozialversicherungsträgern ist bereits vor Veröffentlichung in Verruf geraten. Sowohl die freihändige Vergabe des Beratungsauftrags an die LSE als auch die daraus erfolgte Subvergabe an österreichische Berater und Beratungsunternehmen, nimmt der Studie von vornherein den Großteil der fachlichen Autorität. Verschiedenste Möglichkeiten der Einflussnahme von Seiten des Sozialministeriums bzw. der SPÖ und mehrfache persönliche Verflechtungen zwischen BMASK, Hauptverband, LSE und Subauftragnehmern legen eine maßgebliche Trübung der Objektivität nahe.

Unabhängig davon kündigte Sozialminister Stöger am 19.12.2016 bei Bekanntgabe der Auftragsvergabe auch einen entsprechenden Zeitplan an. "Das Kick Off Meeting wird im Jänner in Wien stattfinden, ein Zwischenbericht mit der Situationsanalyse wird im März vorgestellt. Im Mai werden Handlungsoptionen diskutiert, die dann im (...) Endbericht angeführt werden, der Mitte Juli in Wien präsentiert werden soll." (APA, 19.12.2016) Insbesondere die Vorstellung der Zwischenergebnisse im März ist interessant, weil diese nicht stattgefunden hat. Es ergeben sich Fragen zur Zuverlässigkeit der Auftragspartner, insbesondere zur Subvergabe und zur Einhaltung der Verträge. Zudem ist fraglich, ob der ursprünglich ins Auge gefasste Zeitplan überhaupt gehalten werden kann.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Weshalb hat Ihr Ministerium entgegen den Ankündigungen keinen Zwischenbericht der Studie zu den Sozialversicherungen bis Ende März vorgestellt?

2.    Liegt noch gar kein Zwischenbericht vor?

3.    Wenn ja, weshalb nicht?

4.    Wenn ja, bis wann ist mit einem Zwischenbericht zu rechnen?

5.    Wenn ja, kann der ansonsten vorgegebene Zeitplan eingehalten werden?

6.    Wenn ja, wer hat die Nichteinhaltung des Zeitplanes zu vertreten?

7.    Wenn ja, war der Zwischenbericht Teil des Auftrages?

8.    Wenn ja, wie wirkt sich die Nichteinhaltung des Zeitplanes auf das Honorar von EUR 630.000,00 aus?

9.    Wenn nein, weshalb wurde der Zwischenbericht entgegen der ministeriellen Ankündigung nicht präsentiert?