12704/J XXV. GP

Eingelangt am 03.04.2017
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ANFRAGE

der Abgeordneten Mühlberghuber

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Justiz

 

betreffend Unterhaltsvorschüsse und Unterhaltsklagen im Jahr 2016

 

Staatliche Unterhaltsvorschüsse wurden zu dem Zweck eingeführt, dass ein Kind auch dann finanziell versorgt wird, wenn ein Elternteil seinen Unterhaltspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachkommt. Es handelt sich dabei um einen Anspruch des minderjährigen Kindes selbst. Rechtliche Voraussetzungen sind unter anderem ein vollstreckbarer Exekutionstitel gegen den Unterhaltsschuldner und der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes im Inland. Dies gilt aufgrund völkerrechtlicher Verträge auch für EU-Bürger, EWR-Bürger und Staatenlose.

 

Laut Anfragebeantwortung 8973/AB wurde im Jahr 2015 ein Betrag von über 113 Millionen Euro an insgesamt 46.019 Kinder ausbezahlt. An Rückzahlungen gingen knapp über 68 Millionen Euro ein.

 

Die Zahlen werden jährlich höher, obwohl das geltende Unterhaltsvorschussgesetz aufgrund gewisser Einschränkungen gar nicht auf alle Fälle anwendbar ist. Im Rahmen des Internationalen Frauentages demonstrierten vor allem Alleinerzieherinnen für eine Reform des Unterhaltsrechts und eine Verlängerung des Unterhaltsvorschusses bis zum Ende der Berufsausbildung.

 

Wie dieser Artikel zeigt (http://derstandard.at/2000054389888/Immer-mehr-Kinder-klagen-einen-Elternteil-auf-Unterhalt) landen familienrechtliche Konflikte – vermehrt auch nach Eintritt der Volljährigkeit – immer öfter vor Gericht.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende


Anfrage

 

 

1.        Wie viele Kinder bezogen im Jahr 2016 einen Unterhaltsvorschuss in Österreich (aufgeschlüsselt nach österreichischen Staatsbürgern, Bürgern aus EU-Staaten und Drittstaaten)?

 

2.        Wie hoch waren die insgesamt ausbezahlten Beträge an die anspruchsberechtigten Kinder im Jahr 2016 (aufgeschlüsselt nach österreichischen Staatsbürgern, Bürgern aus EU-Staaten und aus Drittstaaten)?

 

3.        Wie hoch waren 2016 die Rückzahlungen von Unterhaltsvorschüssen (aufgeschlüsselt nach österreichischen Staatsbürgern, Bürgern aus EU-Staaten und aus Drittstaaten)?

 

4.        Welche Altersverteilung lag bei den anspruchsberechtigten Kindern im Jahre 2016 vor und wie hoch waren die jeweils ausbezahlten Beträge im Durchschnitt (aufgesplittet nach den Altersstufen 0-7, 7-14 bzw. 14-18)?

 

5.        Wie lautet die Verteilung der anspruchsberechtigten Kinder im Jahre 2016 gemäß den einzelnen gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen (§§ 3, 4 Z 1-4 Unterhaltsvorschussgesetz)?

 

6.        Wie viele Unterhaltsklagen wurden im Jahr 2016 von minderjährigen Kindern (bzw. ihren gesetzlichen Vertretern) eingebracht (aufgesplittet nach den Altersstufen 0-7, 7-14 bzw. 14-18)?

 

7.        Wie viele Unterhaltsklagen wurden im Jahr 2016 von volljährigen Kindern eingebracht (aufgesplittet nach dem Alter der volljährigen Kinder)?

 

8.        Wie viele Unterhaltsansprüche wurden 2016 in Österreich gegen Unterhaltsverpflichtete im Ausland gemäß Auslandsunterhaltsgesetz gerichtlich geltend gemacht?

 

9.        In welchen Staaten halten sich diese Unterhaltsverpflichteten auf? (Aufsplitterung der Unterhaltsverpflichteten nach den einzelnen Staaten)

 

10.     Wie viele Verfahren wurden im Jahr 2016 wegen Verletzung der Unterhaltspflicht (§ 198 StGB) eingeleitet?

 

11.     Wie viele rechtskräftige Verurteilungen wegen Verletzung der Unterhaltspflicht (§ 198 StGB) gab es im Jahr 2016?

 

12.     Wie ist der aktuelle Stand der laut Regierungsprogramm 2013-2018 geplanten Reform des Unterhaltsrechts?

 

13.     Wieso ist diese nicht Teil des Arbeitsprogramms der Bundesregierung 2017/2018?