12705/J XXV. GP

Eingelangt am 03.04.2017
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Hermann Brückl und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Whistleblower-Website

 

Die Tageszeitung „Der Standard“ hat am 22. März 2017 in dem Artikel „Deutsche Finanzaufsicht freut sich über mehr anonyme Informanten“ Folgendes berichtet:


Die Zahl anonymer Informanten, die sich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Deutschland wenden, ist zu Jahresbeginn deutlich gestiegen. Im Jänner und Februar meldeten sich rund 100 sogenannte Whistleblower bei der BaFin, wie die Behörde den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Mittwochsausgaben) mitteilte.

 

Die Kontrollbehörde betreibt seit Juli 2016 eine Hotline, bei der Mitarbeiter anonym auf Missstände in ihrem Unternehmen hinweisen können, ohne dabei ihren Job zu gefährden. 2016 meldeten sich insgesamt 124 Informanten bei der BaFin, die Banken, Versicherer und Finanzdienstleister kontrolliert. "Es geht beispielsweise um den Verdacht auf unlautere Geschäftspraktiken", sagte eine Sprecherin den Funke-Zeitungen.

 

Dazu gehören demnach Institute, die Zinsen manipulieren, ihre Kunden falsch beraten oder Geld waschen. Den Anstieg führt die BaFin darauf zurück, dass sie Whistleblowern seit Jahresanfang ein neues elektronisches Postfach für völlig anonyme Kommunikation bietet. "So sind schnelle Rückfragen von unserer Seite sehr viel einfacher als zuvor", sagte die Sprecherin.“

 

In Österreich können auf der Website https://www.bkms-system.net/bkwebanon/report/clientInfo?cin=1at21&language=ger anonym Meldungen über Straftaten im Bereich Wirtschaftskriminalität und Korruption an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft abgegeben werden. Während der Probezeit der Homepage konnten bei dem internetbasierten Anzeigesystem auch Finanzdelikte gemeldet werden. Diese Option wurde mittlerweile allerdings revidiert. Finanzstrafrechtliche Vorwürfe können nur mehr direkt bei den Finanzstrafbehörden oder bei der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft eingebracht werden.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Meldungen sind seit Betrieb der Website (einschließlich Probezeit) eingegangen (aufgeschlüsselt nach Jahren)?

2.    Wie viele Verdachtsfälle wurden dabei aus welchen Gründen an die örtlich zuständigen Staatsanwaltschaften weitergeleitet (aufgeschlüsselt nach Delikten und Staatsanwaltschaften)?

3.    In wie vielen Fällen haben die Hinweise zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens geführt (in absoluten Zahlen und Prozent)?

4.    Wegen des Verdachts der Begehung welcher Straftaten wurde ermittelt (aufgeschlüsselt nach Straftaten bzw. Tatbeständen)?

5.    Wie wurden die Verfahren jeweils erledigt?

6.    Wie oft hat es sich bei den in der Probezeit eingebrachten Meldungen um nicht in die justizielle Zuständigkeit fallende Finanzdelikte gehandelt und wie wurde mit diesen verfahren?

7.    Warum werden auf der Website keine finanzstrafrechtlichen Vorwürfe mehr entgegengenommen?

8.    Inwieweit wird eine gleichwertige Möglichkeit zur anonymen Meldung finanzstrafrechtlich relevanter Vorfälle geboten?