12708/J XXV. GP

Eingelangt am 03.04.2017
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Erwin Angerer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend Toxizität in Heu und Vergleichsprodukten

 

In den letzten Wochen wurden bereits auf parlamentarischem Weg (11965/J) als auch durch Betroffene selbst (http://www.gamskogel.at/heuschnaps.html) Petitionen eingebracht, um für eine Anerkennung von Heu als Lebensmittel zu kämpfen.

 

Vom aktuellen „Heuverbot“ betroffen sind vor allem Wirte und Händler, die mit Heublumen im Lebensmittelbereich arbeiten und deren Existenz nun massiv bedroht ist. Hintergrund für dieses Verbot ist die vom Bundesministerium für Gesundheit und Frauen per Informationsschreiben vom 10.08.2016 (BMGF-75100/0014-II/B/16a/2016) getroffene Annahme, dass bei der Herstellung von Heu für den menschlichen Verzehr „ungeeignete Pflanzen“ verwendet werden könnten. Im Falle des Rennweger Hüttenwirtes Peter Aschbacher wurde seitens der Lebensmittelpolizei beanstandet, dass der dort offerierte Heuschnaps toxische Bestandteile beinhalten könnte, woraufhin Aschbacher 50 Liter seines Almheuschnapses Ende Jänner 2017 vernichten musste (vgl. http://www.krone.at/kaernten/behoerde-verbietet-heuschnaps-kultgetraenk-story-551903).

 

In diesem Sinne stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende

 

 

Anfrage

 

1.)   Wie hoch sind die Grenzwerte von Pyrrolizidinalkaloiden in Lebensmitteln?

2.)   Welche Pflanzen dürfen NICHT als Lebensmittel verwendet werden?

3.)   Entspricht es dem Gleichheitsgrundsatz der EU, wenn in Deutschland diese Produkte vermarktet werden dürfen, in Österreich hingegen nicht?

4.)   Werden in Österreich alle Wiesen auf das hochtoxische Jakobskreuzkraut untersucht, welches seine Toxizität auch in der Silage nicht verliert und somit mit der Milch in den Lebensmittelkreislauf gelangen könnte?

5.)   Wenn ja, inwiefern?

6.)  Wenn nein, warum wird nicht anhand der gleichen Kriterien vorgegangen wie bei Heuprodukten (bspw. Heukracherl, Heuschnaps)?


7.)   Darf aus einem Nicht-Lebensmittel durch Veredelung ein Lebensmittel hergestellt werden?

8.)   Wenn ja, unter welchen Bedingungen?

9.)   Wenn nein, warum nicht?

10.)               Aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage, ist es Behörden möglich, Speise- bzw. Getränkeprodukte zu verbieten, obwohl sämtliche Gutachten diesen eine Verkehrstauglichkeit bescheinigen?

11.)               Wie beurteilen Sie im konkreten Fall das Verbot von Heukracherln des Wirtes Hannes Löschenkohl, obwohl kein Lokalaugenschein stattgefunden hat und das Verbot lediglich auf der bloßen Annahme bzw. der Möglichkeit toxischer Bestandteile beruht?

12.)               Ist es Ihrer Meinung nach denkbar, dass auch andere Wildsammlungsprodukte bzw. Freilandgemüse Stoffe/Bestandteile enthalten könnten, die für den menschlichen Verzehr ungeeignet sind?

13.)               Wenn ja, sind diese bereits verboten?

14.)               Wenn nein, warum nicht?

15.)               Ist es Ihrer Meinung nach des Weiteren denkbar, dass Toxine, die in Pflanzen des hochalpinen Bereiches (bspw. blauer Eisenhut, weiße Germer etc.) auftreten, durch Milch von dort alpenden Kühen in den Lebensmittelkreislauf kommen können?

16.)               Wenn ja, was tun Sie dagegen?

17.)               Wenn nein, warum nicht?