12721/J XXV. GP

Eingelangt am 03.04.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres

betreffend Kleinbotschaften

Parlamentarische Materialien

BEGRÜNDUNG

 

Die Ankündigung zur geplanten Neuausrichtung des Vertretungsnetzes des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres aus dem Jahr 2015 beinhaltet die Schließung von Botschaften bzw. Vertretungen in Malta sowie im gesamten Baltikum: Lettland, Litauen und Estland. In Georgien, Belarus, Moldau, Singapur, Katar, China und Silicon Valley, USA, sollen jeweils Botschaften bzw. österreichische Vertretungen eröffnet werden bzw. sind schon eröffnet worden,  sowie eine Aufwertung der österreichischen Vertretung stattfinden. Die Botschaft von Venezuela wird nach Kolumbien wechseln. 

Die konsularische und diplomatische Umgestaltung der Vertretungsbehörden Österreichs im Ausland standen also vor einem weiteren Schritt der Redimensionalisierung durch einen von der Regierung selbst auferlegten Spardruck für die österreichische Diplomatie und Vertretung.

Aus der Anfragebeantwortung vom 8. September 2015 (5844/AB) geht hervor, dass die österreichische Botschaft in Valletta bereits am 31. Oktober 2015 ihre Pforten schloss. Die Vertretungen in Lettland und Litauen wurden aufgelöst. Die Botschaft in Estland soll bis 2018 bestehen bleiben. Die Botschaftseröffnungen in Minsk, Bogotá, Chisinau, Tiflis und Singapur fanden bereits statt bzw. wird weiter daran gearbeitet.

Durch den selbstauferlegten Spardruck ergeben sich Strukturen von Kleinbotschaften, deren Belastung durch die tagtägliche Arbeit im Ausland genau betrachtet werden muss.

 


Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wie viele entsandte und wie viele lokale MitarbeiterInnen sind jeweils vorgesehen in den neuen Botschaften Chisinau, Tiflis, Singapur und Minsk, mit der Bitte um jeweilige Auflistung?

2)    Welche Leistungen können Botschaften in den vorgesehenen Größen erbringen und welche werden sie eben – im Hinblick auf ihre Größe – nicht erbringen können? Mit der Bitte um Auflistung nach den Botschaften in Chisinau, Tiflis, Singapur und Minsk?

3)    Wie hoch sind die berechneten fixen Kosten je Vertretung pro Monat nach Eröffnung? Mit der Bitte um Auflistung Georgien, Belarus, Moldau, Singapur, Katar, China und Silicon Valley, USA?

4)    Wie hoch ist das jährliche Reisebudget bzw. sind die jährlichen Reisespesen zur Ausübung der Tätigkeit für die österreichischen Vertretungen in Georgien, Belarus, Moldau, Singapur, Katar, China und Silicon Valley, USA?

5)    Wie hoch sind die Einsparungen bzw. die prognostizierten Einsparungen je Vertretung pro Monat, die geschlossen wurde bzw. wird? Mit der Bitte um Auflistung nach Malta, Lettland, Litauen und Estland?

6)    Das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz (B-BSG) überprüft zum Schutz der MitarbeiterInnen Arbeitsplätze auf ihre psychische Belastung. Liegt ihrem Hause eine diesbezügliche Evaluierung der Arbeitsplatzsituation im In- und Ausland vor unter besonderer Berücksichtigung der sogenannten Kleinbotschaften? Wenn ja, mit der Bitte um Beilegung. Wenn nein, wieso nicht?