12723/J XXV. GP
Eingelangt am 03.04.2017
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Anfrage
der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport
betreffend Einsatz des Österreichischen Bundesheeres im Namen der Humanitären Hilfe in der ungarisch-serbischen Grenzregion
Der Hauptausschuss des Parlaments hat im Vorjahr mehrheitlich einen
Regierungsbeschluss über einen Einsatz des Österreichischen
Bundesheeres zur humanitären Hilfe in Ungarn genehmigt. Somit wurden
österreichische SoldatInnen in die Grenzregion Ungarn-Serbien entsendet. Damit werde laut Homepage des Bundesheeres der
Schutz der EU-Außengrenzen unterstützt. Dazu führte Verteidigungsminister
Hans Peter Doskozil aus: "Der Schutz der Außengrenzen der
Europäischen Union ist eine zentrale Aufgabe der europäischen
Sicherheitspolitik und absolut prioritär. Der Außengrenzschutz an
der serbischen-ungarischen Grenze ist von größtem Interesse für
Österreich."
Die österreichischen SoldatInnen seien für die Instandsetzung
der Straßeninfrastruktur im Grenzgebiet sowie für den
Container-Transport zuständig. Sie bleiben für die voraussichtliche
Dauer von insgesamt sechs Monaten im ungarisch-serbischen Grenzgebiet. (http://www.bundesheer.at/cms/artikel.php?ID=8658)
Der Einsatz wurde von den Grünen als verfassungswidrig kritisiert. Er diene nur dazu, ungarische Militärs „freizuschaufeln“, damit diese an der Grenze zur Bekämpfung von Migration und Schlepperei eingesetzt werden könnten. Letzteres sei sicher kein humanitärer Einsatz, sondern wäre eigentlich eine Polizeiaufgabe. Eine Assistenzleistung durch das Bundesheer im Ausland für die Polizei fremder Staaten sei gesetzlich nicht vorgesehen.
In Ungarn selbst gelten seit
kurzem neue Bestimmungen, durch die AsylwerberInnen nur noch in den
Containerlagern in Röszke und Tompa festgehalten werden. Das betrifft auch
unbegleitete Minderjährige im Alter von 14 bis 18 Jahren. Die
Zwangsunterbringung gilt bis zur rechtskräftigen Entscheidung über
den Asylantrag.
In den letzten Tagen wurde bekannt, dass kurz nachdem in Ungarn eine
Verschärfung des Asylgesetzes in Kraft getreten ist, der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) nun die erste
Flüchtlingsinternierung stoppte.
Mit einer einstweiligen Verfügung blockierte der EGMR die
Überführung von acht Minderjährigen und einer schwangeren
Asylwerberin aus einem Flüchtlingslager in ein Containerdorf an der
ungarischen Südgrenze. Das Eingreifen des Straßburger Gerichts
war vom Ungarischen Helsinki-Komitee initiiert worden. In einer Aussendung
erklärte das Komitee, dass das neue ungarische Asylgesetz individuelle
Fluchtgründe völlig unberücksichtigt lasse. Vor
diesem Hintergrund habe der EGMR der ungarischen rechtskonservativen Regierung
eine Frageliste gestellt, die bis 10. April beantwortet werden muss. Damit
sollen die Lebensbedingungen in den Containerdörfern, die Ausbildung des
Personals, Weiterbildungsmöglichkeiten und medizinische Versorgungen
geklärt werden (http://orf.at/#/stories/2385188/ - EGMR stoppt
erste Flüchtlingsinternierung in Ungarn)
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1. Haben die österreichischen SoldatInnen mit der im Namen der humanitären Hilfe gebauten Straße die Errichtung und den Betrieb der Internierungslager Ungarns direkt oder indirekt unterstützt?
2. Wurde die Straße, an der das Bundesheer mitgebaut hat, direkt zu den Internierungslagern, in denen Flüchtlinge festgehalten werden errichtet?
3. Wurden die Container, die das österreichische Bundesheer transportiert hat, für den Bau der Internierungslager verwendet?
4. Wurden die Container zur logistischen Unterstützung des Baus der Internierungslager verwendet?
5. Waren SoldatInnen des Bundesheers in anderer Weise an der Errichtung der Internierungslager beteiligt und falls ja, wie?
6. Hat das Österreichische Bundesheer die ungarische Regierung dabei unterstützt, Flüchtlingstransporte durchzuführen? Wenn ja, in welchem Rahmen? Wenn nein, wofür wurde die Straßeninfrastruktur mit Beteiligung der Österreichischen SoldatInnen tatsächlich errichtet?
7. Wie argumentiert das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport im Lichte des jüngsten EGMR-Urteils (Ilias and Ahmend v. Hungary (Nr. 47287/15)) bezüglich Flüchtlingsinternierung diesen Einsatz als Humanitäre Hilfe?
8. Wie lange wird der Einsatz des österreichischen Bundesheeres in Ungarn aus heutiger Sicht noch dauern?
9. Bestehen derzeit Überlegungen zu einer Verlängerung des Einsatzes?
10. Stellt dieses genannte Urteil des EGMR die rechtlichen Voraussetzungen – die Entsendung auf Basis eines humanitären Mandates nach KSE-BVG – zum österreichischen Einsatz in Ungarn in Frage? Wenn ja, welche Schritte plant das Ministerium um diesen Missstand zu korrigieren? Wenn nein, wieso nicht?