12723/J XXV. GP

Eingelangt am 03.04.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend Einsatz des Österreichischen Bundesheeres im Namen der Humanitären Hilfe in der ungarisch-serbischen Grenzregion

BEGRÜNDUNG

 

Der Hauptausschuss des Parlaments hat im Vorjahr mehrheitlich einen Regierungsbeschluss über einen Einsatz des Österreichischen Bundesheeres zur humanitären Hilfe in Ungarn genehmigt. Somit wurden österreichische SoldatInnen in die Grenzregion Ungarn-Serbien entsendet. Damit werde laut Homepage des Bundesheeres der Schutz der EU-Außengrenzen unterstützt. Dazu führte Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil aus: "Der Schutz der Außengrenzen der Europäischen Union ist eine zentrale Aufgabe der europäischen Sicherheitspolitik und absolut prioritär. Der Außengrenzschutz an der serbischen-ungarischen Grenze ist von größtem Interesse für Österreich."
Die österreichischen SoldatInnen seien für die Instandsetzung der Straßeninfrastruktur im Grenzgebiet sowie für den Container-Transport zuständig. Sie bleiben für die voraussichtliche Dauer von insgesamt sechs Monaten im ungarisch-serbischen Grenzgebiet. (http://www.bundesheer.at/cms/artikel.php?ID=8658)

Der Einsatz wurde von den Grünen als verfassungswidrig kritisiert. Er diene nur dazu, ungarische Militärs „freizuschaufeln“, damit diese an der Grenze zur Bekämpfung von Migration und Schlepperei eingesetzt werden könnten. Letzteres sei sicher kein humanitärer Einsatz, sondern wäre eigentlich eine Polizeiaufgabe. Eine Assistenzleistung durch das Bundesheer im Ausland für die Polizei fremder Staaten sei gesetzlich nicht vorgesehen. 


In Ungarn selbst gelten seit kurzem neue Bestimmungen, durch die AsylwerberInnen nur noch in den Containerlagern in Röszke und Tompa festgehalten werden. Das betrifft auch unbegleitete Minderjährige im Alter von 14 bis 18 Jahren. Die Zwangsunterbringung gilt bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Asylantrag.

In den letzten Tagen wurde bekannt, dass kurz nachdem in Ungarn eine Verschärfung des Asylgesetzes in Kraft getreten ist, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) nun die erste Flüchtlingsinternierung stoppte.
Mit einer einstweiligen Verfügung blockierte der EGMR die Überführung von acht Minderjährigen und einer schwangeren Asylwerberin aus einem Flüchtlingslager in ein Containerdorf an der ungarischen Südgrenze.
Das Eingreifen des Straßburger Gerichts war vom Ungarischen Helsinki-Komitee initiiert worden. In einer Aussendung erklärte das Komitee, dass das neue ungarische Asylgesetz individuelle Fluchtgründe völlig unberücksichtigt lasse. Vor diesem Hintergrund habe der EGMR der ungarischen rechtskonservativen Regierung eine Frageliste gestellt, die bis 10. April beantwortet werden muss. Damit sollen die Lebensbedingungen in den Containerdörfern, die Ausbildung des Personals, Weiterbildungsmöglichkeiten und medizinische Versorgungen geklärt werden (http://orf.at/#/stories/2385188/ - EGMR stoppt erste Flüchtlingsinternierung in Ungarn)

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Haben die österreichischen SoldatInnen mit der im Namen der humanitären Hilfe gebauten Straße die Errichtung und den Betrieb der Internierungslager Ungarns direkt oder indirekt unterstützt?

2.    Wurde die Straße, an der das Bundesheer mitgebaut hat, direkt zu den Internierungslagern, in denen Flüchtlinge festgehalten werden errichtet?


3.    Wurden die Container, die das österreichische Bundesheer transportiert hat, für den Bau der Internierungslager verwendet?

4.    Wurden die Container zur logistischen Unterstützung des Baus der Internierungslager verwendet?

5.    Waren SoldatInnen des Bundesheers in anderer Weise an der Errichtung der Internierungslager beteiligt und falls ja, wie?

6.    Hat das Österreichische Bundesheer die ungarische Regierung dabei unterstützt, Flüchtlingstransporte durchzuführen? Wenn ja, in welchem Rahmen? Wenn nein, wofür wurde die Straßeninfrastruktur mit Beteiligung der Österreichischen SoldatInnen tatsächlich errichtet?

7.    Wie argumentiert das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport im Lichte des jüngsten EGMR-Urteils (Ilias and Ahmend v. Hungary (Nr. 47287/15)) bezüglich Flüchtlingsinternierung diesen Einsatz als Humanitäre Hilfe?

8.    Wie lange wird der Einsatz des österreichischen Bundesheeres in Ungarn aus heutiger Sicht noch dauern?

9.    Bestehen derzeit Überlegungen zu einer Verlängerung des Einsatzes?

10. Stellt dieses genannte Urteil des EGMR die rechtlichen Voraussetzungen – die Entsendung auf Basis eines humanitären Mandates nach KSE-BVG zum  österreichischen Einsatz in Ungarn in Frage? Wenn ja, welche Schritte plant das Ministerium um diesen Missstand zu korrigieren? Wenn nein, wieso nicht?