12738/J XXV. GP

Eingelangt am 10.04.2017
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Ing. Dietrich

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffendSozialämter kaufen Mindestsicherungsbeziehern Pensionszeiten nach“

  

„Sozialämter kaufen Pensionszeiten für Mindestsicherungsbezieher nach, damit diese in den Ruhestand wechseln können, so lautet die aktuelle Meldung der Austria Presseagentur (APA) vom 04.04.2017. Diesen behördlichen Kauf von Pensionszeiten gibt es nach Angaben der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) gegenüber der APA schon seit vielen Jahren. Öffentlich bekannt war das allerdings nicht.

 

Worum es konkret geht: Um in Österreich einen Pensionsanspruch zu erhalten, braucht man 180 Versicherungsmonate, also 15 Jahre. Davon müssen für die Jahrgänge ab 1955 sieben Jahre echte Beitragsjahre sein, also aufgrund einer Arbeit erworben. Nun gibt es etliche Fälle, wo Personen aus unterschiedlichsten Gründen diese Voraussetzungen nicht erfüllen. Sie wären damit auch im höheren Alter auf die Mindestsicherung angewiesen, die ja finanziell von den Ländern und Gemeinden getragen wird.

 

Nun bleibt ein Ausweg. Spielt der Betroffene mit - und das wird er in der Regel tun -, kann die Sozialabteilung ihm die bis zum Pensionsanspruch nötigen Monate mittels einer Weiterversicherung finanzieren. Ist dann der Anspruch erreicht und das nötige Antrittsalter gegeben, kann die Person in den Ruhestand gehen. Die Länder müssen nicht mehr bezahlen, weil die Pension ja aus dem Versicherungstopf fließt, und auch der Betroffene hat etwas davon, weil Pensionen ja regelmäßiger valorisiert werden als die Mindestsicherung.

Allzu gerne spricht keine der betroffenen Einrichtungen über diese Praxis. So konnten oder wollten weder PVA noch Sozialministerium noch zuständige Länder-Abteilungen die Fallzahlen bekannt geben. Versichert wurde aber jeweils, dass es sich um wenige Personen handle. Im Sozialministerium wird etwa argumentiert, dass nur jene Fälle für den Nachkauf infrage kämen, in denen nur mehr wenige Monate für einen Anspruch fehlten bzw. der Sozialhilfeempfänger das Regelpensionsalter bereits erreicht habe. (Quelle APA)

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Herrn Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nachstehende

 

 

Anfrage

 

 

1.    Wie vielen Personen wurden in den Jahren 2007 bis zum Eintreffen dieser Anfrage Pensionszeiten nachgekauft bzw. eine Weiterversicherung finanziert? Bitte um Gliederung nach Bundesländern, Jahr, Geschlecht und Dauer der österreichischen Staatsbürgerschaft (ab der Geburt oder Migrationshintergrund).

 

2.    Wie lautet die gesetzliche Grundlage, auf deren Basis diese „Nachkäufe“ vollzogen werden?

 

3.    Gibt es Richtlinien, nach denen diese Nachkäufe erfolgen, wenn ja,

a.    in welchen Gremien werden diese festgelegt?

b.    wie werden diese in den Sozialämtern herausgegeben bzw. intern verbreitet (Dienstanweisung)?

c.    Gibt es Unterschiede nach Bundesländern und, wenn ja, aufgrund welcher gesetzlichen Basis?

(Bitte um Übermittlung dieser Richtlinien und um Gliederung nach Bundesländern, wenn hier unterschiedliche Richtlinien bestehen.)

 

4.    Handelt es sich ihrer Meinung nach bei dieser Methode um eine „bedingungslose Grundsicherung“, wenn nein, worum dann?