12743/J XXV. GP

Eingelangt am 19.04.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Wolfgang Zinggl, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien

betreffend Ausgliederung des Bundesdenkmalamts

BEGRÜNDUNG

 

Im Oktober 2016 hat der Rechnungshof in seinem Rohbericht dem Bundesdenkmalamt Mängel in der wirtschaftlichen Führung attestiert. Größter Kritikpunkt war die Errichtung eines elektronischen Denkmalinformationssystems. Sowohl Kosten als auch Zeitplan seien wegen unprofessioneller Projektabwicklung aus dem Ruder gelaufen.

Wenige Zeit danach wurden Korruptionsvorwürfe laut. Im parlamentarischen Kulturausschuss (November 2016) haben Sie daraufhin eine interne Revision zur Überprüfung der Vorwürfe angekündigt. Diese Überprüfung wurde im Dezember 2016 abgeschlossen und im März 2017 haben Sie dem Kulturausschuss die Übermittlung des Endberichts zugesagt. Bislang ist das leider und trotz mehrfacher Nachfrage ausgeblieben.

Im Jänner 2017 haben Sie aber auch das Beratungsunternehmen Integrated Consulting Group (ICG) beauftragt, für das Denkmalamt Vorschläge zur Organisations- und Rechtsformoptimierung zu machen.

Die ICG ist regelmäßige Beraterin des Kulturressorts. Sie hat etwa die Ausgliederung der Bundestheater sowie der Bundesmuseen empfohlen und begleitet. Mit zweifelhaftem Erfolg, wie uns die Geschichte lehrt.

Aus dem Anbot der ICG geht hervor, dass ernsthaft über eine Ausgliederung des Denkmalamts nachgedacht wird. Bei ausgegliederten Rechtsträgern sind die Kontrollrechte des Parlaments stark eingeschränkt. Das trifft jetzt schon auf die Bundestheater und Bundesmuseen zu und wäre künftig auch beim Denkmalschutz der Fall.

Dabei ist die parlamentarische Kontrolle ein wesentliches Mittel, um Missstände in der Verwaltung zu verhindern. Das BDA soll auch als ausgegliederte GmbH hoheitliche Akte setzen, die Kontrolle wäre aber gleichzeitig geschwächt.

Wie unabhängig ein auf private Einnahmen angewiesenes Denkmalschutzunternehmen angesichts der Interessen zahlungskräftiger Investoren agieren kann, ist mehr als fraglich.

Bundeskanzler Christian Kern möchte das BDA überhaupt ganz abschaffen. Er schlägt in seinem Plan A vor, das BDA mit den Baubehörden zusammenzulegen. Das bedeutet eine drastische Schwächung des Denkmalschutzes und widerspricht der kulturpolitischen Zielsetzung, dass das BDA als zentrale Behörde die Erhaltung des beweglichen und unbeweglichen österreichischen Denkmalbestandes sicherzustellen hat.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Welche Ergebnisse hat die von Ihnen veranlasste interne Revision zum BDA gebracht? (Um Übermittlung des zugesagten Berichts wird gebeten.)

2)    Wie wollen Sie die Unabhängigkeit einer auch auf private Einnahmen angewiesenen Denkmalschutz GmbH angesichts der Interessen zahlungskräftiger Investoren garantieren?

3)    Das BDA spielt eine entscheidende Rolle im Kampf gegen illegalen Kulturgüterhandel. Welche Gefahren birgt eine Ausgliederung des BDA im Hinblick auf die Vermeidung illegalen Kulturgüterhandels?

4)    Wird die vom Bundeskanzler vorgeschlagene Variante, das BDA mit den Baubehörden zusammenzulegen, ernsthaft geprüft? Und wenn ja, wann werden zu dieser Prüfung Ergebnisse erwartet?