12744/J XXV. GP

Eingelangt am 19.04.2017
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Anfrage

der Abgeordneten Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Parlamentarische Materialien

BEGRÜNDUNG

 

Das Behinderteneinstellungsgesetz schreibt vor, dass alle DienstgeberInnen, die 25 oder mehr DienstnehmerInnen beschäftigen, verpflichtet sind, auf je 25 DienstnehmerInnen mindestens eine(n) begünstigte(n) Behinderte(n) einzustellen. Kommt die DienstgeberIn diesem gesetzlichen Auftrag nicht nach, so ist für jeden nicht besetzten Pflichtplatz monatlich eine Ausgleichstaxe zu entrichten. Die Erfüllung der Beschäftigungspflicht im öffentlichen Bereich wäre ein wichtiger Beitrag zur Senkung der hohen Arbeitslosenrate bei Menschen mit Behinderungen. Die öffentlichen Einrichtungen gehen jedoch trotz ihrer Vorbildfunktion nicht alle mit gutem Beispiel voran, sondern kommen ihrer Einstellungspflicht teilweise in erschreckend hohem Ausmaß nicht nach.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Inwieweit wurde im Jahr 2016 (Stichtag 31.12.2016) die Beschäftigungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz von den einzelnen Bundesländern erfüllt (bitte um Angabe der Summe der relevanten DienstnehmerInnen, der Pflichtzahl, der besetzten Pflichtstellen und der sich daraus ergebenden (Über)Erfüllung bzw. Nichterfüllung)?

 

2)    Um wieviel Prozent konnte die Zahl der beschäftigten begünstigten Behinderten in den einzelnen Bundesländern im Jahr 2016 (Stichtag 31.12.2016) gegenüber dem Vorjahr erhöht werden?