12747/J XXV. GP

Eingelangt am 19.04.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres

betreffend Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit im Jahr 2014, 2015 und 2016

BEGRÜNDUNG

 

Die Daten der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit (Official Development Assistance: ODA) speisen sich aus den unterschiedlichen Angaben der einzelnen Ministerien. Die dafür zuständige OECD-Datenbank erfasst unter der Rubrik "Öffentlichkeitsarbeit" einerseits die wichtige entwicklungspolitische Bildungsarbeit im Inland, aber auch die klassische Öffentlichkeits- und Medienarbeit der Ministerien und der Austrian Development Agency (ADA). Ausgaben für Inserate, Werbung, Publikationen und vieles mehr werden jedoch nicht separat erfasst und aufgelistet.

Laut dem ODA Bericht 2014 betrugen die gesamten Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit 6.427.313,00 Euro, davon gingen 5.709.933,00 Euro an die Öffentlichkeitsarbeit der ADA.

Laut dem ODA Bericht 2015 machten die gesamten Kosten für Öffentlichkeitsarbeit 7.802.758,00 Euro aus, davon entfielen 6.871.069,00 Euro auf die Öffentlichkeitsarbeit der ADA. Für 2016 liegt noch kein ODA-Bericht vor. Es gibt auch noch keine Prognosen für das Jahr 2016.

Auf die inhaltlich vergleichbare Voranfrage 6846/J haben Sie in der Anfragebeantwortung 6597/AB die Auskunftserteilung weitgehend verweigert mit dem Argument, dass sich das Interpellationsrecht in Bezug auf selbstständige juristische Personen im Sinn der Anfrage nur auf die Rechte des Bundes (z.B. Anteilsrecht in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft oder Wahrnehmung der Gesellschafterrechte in der Generalversammlung einer GmbH) und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beschränkt, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe der juristischen Person bezogen werden kann.

Dazu darf zunächst auf die Anfragebeantwortung 2/ABPR (XXV. GP) der Nationalratspräsidentin verwiesen werden, in welcher dieser Grundsatz näher erläutert wurde:

„Grundsätzlich ist festzuhalten, dass sich die „Geschäftsführung der Bundesregierung“ gemäß Art. 52 B-VG auf den Kompetenz-, Ingerenz- und Verantwortungsbereich der Bundesregierung innerhalb der Vollziehung des Bundes bezieht. Das heißt, sie beschränkt sich auf jene Bereiche, in denen ein Weisungs-, Aufsichts- oder Informationsrecht des/r zuständigen Bundesministers/in besteht. Weisungsfreie Behörden und ausgegliederte Rechtsträger sind nicht oder nur in sehr engem Rahmen von diesem Ingerenzbereich erfasst. Die Frage, in welchem Umfang eine Ingerenz besteht, ist aufgrund der vielfältigen rechtlichen Konstruktionen im Zusammenhang mit ausgegliederten Rechtsträgern immer im konkreten Einzelfall zu prüfen.“

Diese konkrete Einzelfallprüfung zeigt jedoch gerade im Fall der ADA eine sehr weitgehende Ingerenz des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten. So heißt es in § 14 Abs 1 Entwicklungszusammenarbeitsgesetz:

„Der Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten kann der Geschäftsführung und im Wege der Geschäftsführung auch den Leitern/Leiterinnen der Koordinationsbüros allgemeine Weisungen oder Weisungen im Einzelfall erteilen.“

Weiters ist in §12 Abs 3 leg cit vorgesehen:

„Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind gegenüber dem jeweils bestellenden Bundesminister zur umfassenden Auskunftserteilung verpflichtet.“

Seitens des BMeiA werden sechs der zwölf Aufsichtsräte entsandt. Die damit vergleichbare rechtliche Lösung des § 13 Abs 6 BundestheaterorganisationsG war Gegenstand einer detaillierten rechtlichen Prüfung im Hinblick auf den Umfang des Interpellationsrechtes. Dabei wurde zwischen dem Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt und dem Rechts-, Legislativ- und Wissenschaftlichen Dienst des Nationalrates ein gemeinsames Verständnis erreicht, wonach das zuständige Mitglied der Bundesregierung zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen im Hinblick auf Beschlüsse der in leg. cit. genannten Aufsichtsräte grundsätzlich verpflichtet ist. Es müsse die für die Beantwortung einer solchen parlamentarischen Anfrage erforderlichen Auskünfte gegebenenfalls auch im Rahmen seiner rechtlichen Ingerenz bei den betroffenen Organen einholen.

Da gegenüber der ADA somit ein umfassendes Weisungsrecht allgemein aber auch im Einzelfall besteht, und auch alle erforderlichen Informationen eingeholt werden können, ist von voller Ingerenz auszugehen, so dass auch im Rahmen des parlamentarischen Interpellationsrechts vollumfänglich Auskunft über die Angelegenheiten der ADA zu erteilen ist.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE

 

1) Wie setzen sich die Kosten der Öffentlichkeitsarbeit, die ODA-relevant sind, konkret zusammen im Jahr 2014, mit der Bitte um konkrete Auflistung?

1a) Wie hoch waren davon die Ausgaben für Bildungsarbeit im Inland im Gegensatz zu den anderen Bereichen der ODA-anrechenbaren Öffentlichkeitsarbeit?

1b) Wie setzen sich die Kosten der Öffentlichkeitsarbeit/Medienkooperationen der ADA konkret zusammen für das Jahr 2014, mit der Bitte um genaue Auflistung unter anderem der Inseratenschaltungen (Auflistung Zeitung/Magazin, Kosten, Zeitraum, Beifügung Inserat), anderer Werbeaktivitäten, der Kosten (Agentur, Druck, ...) für das Magazin "Weltnachrichten" und der Reise- und Repräsentationskosten?

2) Wie setzen sich die Kosten der Öffentlichkeitsarbeit, die ODA-relevant sind, konkret zusammen im Jahr 2015, mit der Bitte um konkrete Auflistung?

2a) Wie hoch waren davon die Ausgaben für Bildungsarbeit im Inland im Gegensatz zu den anderen Bereichen der ODA-anrechenbaren Öffentlichkeitsarbeit?

2b) Wie setzen sich die Kosten der Öffentlichkeitsarbeit/Medienkooperationen der ADA konkret zusammen für das Jahr 2015, mit der Bitte um genaue Auflistung unter anderem der Inseratenschaltungen (Auflistung Zeitung/Magazin, Kosten, Zeitraum, Beifügung Inserat), anderer Werbeaktivitäten, der Kosten (Agentur, Druck, ...) für das Magazin "Weltnachrichten" und der Reise- und Repräsentationskosten?

3) Wie setzen sich die Kosten der Öffentlichkeitsarbeit, die ODA-relevant sind, konkret zusammen im Jahr 2016, mit der Bitte um konkrete Auflistung?

3a) Wie hoch waren davon die Ausgaben für Bildungsarbeit im Inland im Gegensatz zu den anderen Bereichen der ODA-anrechenbaren Öffentlichkeitsarbeit?

3b) Wie setzen sich die Kosten der Öffentlichkeitsarbeit/Medienkooperationen der ADA konkret zusammen für das Jahr 2016, mit der Bitte um genaue Auflistung unter anderem der Inseratenschaltungen (Auflistung Zeitung/Magazin, Kosten, Zeitraum, Beifügung Inserat), anderer Werbeaktivitäten, der Kosten (Agentur, Druck, ...) für das Magazin "Weltnachrichten" und der Reise- und Repräsentationskosten?

4) Wie hoch waren die Kosten für Öffentlichkeitsarbeit im Jahr 2015, die als bundesfinanzierte ODA-Leistungen und öffentliche Entwicklungshilfeleistungen ausgewiesen wurden, mit der Bitte um Auflistung?

4a) Wie hoch waren davon die Ausgaben für Bildungsarbeit im Inland im Gegensatz zu den anderen Bereichen der ODA-anrechenbaren Öffentlichkeitsarbeit?

5) Wie hoch waren die Kosten für Öffentlichkeitsarbeit im Jahr 2016, die als bundesfinanzierte ODA-Leistungen und öffentliche Entwicklungshilfeleistungen ausgewiesen wurden, im Konkreten aber auch die Kosten 2016 mit der Bitte um Auflistung?

5a) Wie hoch waren die Ausgaben für Bildungsarbeit im Inland im Gegensatz zu den anderen Bereichen der ODA-anrechenbaren Öffentlichkeitsarbeit 2016? Wie hoch waren konkret die Ausgaben für Bildungsarbeit im Inland 2016?

6) Wie hoch waren die Ausgaben im Jahr 2015 und 2016 für die Werbe- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres, die in die öffentliche Entwicklungshilfeleistung (ODA) zu rechnen sind, mit der Bitte um genaue Auflistung, Beifügung der Inserate, Auflistung der Werbekooperationen?

7) Wie hoch waren in den Jahren 2015 und 2016 die ODA-anrechenbaren Ausgaben für die Bewerbung des Förderinstruments "Wirtschaftspartnerschaften", mit der Bitte um genaue Auflistung nach Jahr, unter anderem der Inseratenschaltungen(Auflistung Zeitung/Magazin, Kosten, Zeitraum, Beifügung Inserat) und anderer Werbeaktivitäten und Werbekooperationen?

8) Wie hoch waren die ODA-anrechenbaren Ausgaben für die Bewerbung anderer Förderinstrumente in den Jahren 2015 und 2016, mit der Bitte um genaue Auflistung nach Jahr, unter anderem der Inseratenschaltungen (Auflistung Zeitung/Magazin, Kosten, Zeitraum, Beifügung Inserat) und anderer Werbeaktivitäten?

9) Die ODA 2014 erfasste 6.427.313,00 Euro an Öffentlichkeitsarbeit, davon entfallen 5.709.933,00 Euro auf die Öffentlichkeitsarbeit der ADA. Welche Bundesministerien mit welchen Werbekooperationen und Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit im entwicklungspolitischen Kontext haben 2014 rund 717.380.- Euro ausgeben, mit der Bitte um genaue Auflistung nach Ministerium, Werbe- und Inseratenaktivität, Kosten und um Beifügung Inserate?

10) Die ODA 2015 erfasste 7.802.758,00 Euro an Öffentlichkeitsarbeit, davon entfallen 6.871.069,00 Euro auf die Öffentlichkeitsarbeit der ADA. Welche Bundesministerien mit welchen Werbekooperationen und Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit im entwicklungspolitischen Kontext haben 2015 rund 931.689.- Euro ausgeben, mit der Bitte um genaue Auflistung nach Ministerium, Werbe- und Inseratenaktivität, Kosten und um Beifügung Inserate?

11) Wie werden von der ADA oder/und vom Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres Wirksamkeit und Effektivität der Entwicklungspolitik über Werbekooperationen und Inseratenschaltungen gemessen? Mit der Bitte um Auflistung und Erklärung der Ergebnisse der letzten 3 Jahre.

12) In welchen Aufsichtsratssitzungen der ADA waren die in den Fragen 1) bis 11) dargestellten Angelegenheiten jeweils Gegenstand und wie lautete jeweils die Tagesordnung dazu?

13) Welche Informationen wurden dazu in diesen Aufsichtsratssitzungen erteilt?

14) Welche Beschlüsse wurden dazu vom Aufsichtsrat gefasst?

15) Wie lauteten die jeweiligen Passagen der Aufsichtsratsprotokolle im Wortlaut?

16) Welche Informationen wurden Ihnen seitens der Geschäftsführung der ADA zu den in den Fragen 1) bis 11) dargestellten Angelegenheiten erteilt?

17) Welche allgemeinen Weisungen haben Sie in den Jahren 2014, 2015 und 2016 an die Geschäftsführung der ADA betreffend die in den Fragen 1) bis 11) dargestellten Angelegenheiten erteilt?

18) Welche Weisungen im Einzelfall haben Sie in den Jahren 2014, 2015 und 2016 an die Geschäftsführung der ADA betreffend die in den Fragen 1) bis 11) dargestellten Angelegenheiten erteilt?