12762/J XXV. GP
Eingelangt am 19.04.2017
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Anfrage
der Abgeordneten Karin Doppelbauer, Kollegin und Kollegen
an den Bundesminister für Europa,
Integration und Äußeres
betreffend Vergabe von für die EZA
bestimmten Mitteln an österreichische Unternehmen im Ausland
Das Budget, das Österreich für Entwicklungszusammenarbeit (EZA) zur Verfügung hat, ist weiterhin sehr begrenzt. Trotz wiederholter Bekenntnisse der Bundesregierung, das Budget für EZA so aufzustocken, dass das Ziel von 0,7 Prozent des BNE zügig erreicht wird, erfolgt die Annäherung an diesen Wert nur sehr langsam. Es ist daher im Interesse Österreichs und auch im Interesse jener Projekte, die von der österreichischen EZA profitieren, dass zumindest die gegenwärtig zur Verfügung stehenden Mittel effizient, transparent und im Sinne der im Entwicklungszusammenarbeitsgesetz definierten Ziele und Grundsätze ausgegeben werden. Laut medialer Berichterstattung gibt es Hinweise darauf, dass im Ausland ansässige Tochterfirmen österreichischer Unternehmen Förderungen aus für die Entwicklungshilfe bestimmten Mitteln erhalten haben.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende
1. Flossen in den Jahren 2014-2017 Gelder, die aus aus einem für EZA
bestimmten Budget stammen, an österreichische Unternehmen oder deren
Tochterfirmen im Ausland?
a) Wenn ja, welche Unternehmen erhielten Gelder aus diesem Budget und in
welchem Umfang? Bitte um differenzierte Aufschlüsselung nach Unternehmen
und Jahren.
b) Wenn ja, für welche konkreten Projekte erhielten Unternehmen Gelder aus
diesem Budget?
c) Wenn ja, nach welchen Kriterien wurden die Mittel vergeben?
d) Wenn ja, erfolgte für all diese Projekte eine öffentliche
Ausschreibung? Wenn keine öffentliche Ausschreibung erfolgte, warum nicht?
e) Wenn ja, gibt es Informationen darüber, wie erfolgreich diese Projekte
waren und was sie genau bewirkt haben?
f) Wie wird die Effizienz der auf diese Weise aus EZA-Mittel ausgegebenen Gelder
gemessen? Gibt es internationale Maßstäbe nach der sich die
Bundesregierung dabei richtet? Wenn ja, welche?
2. Sollten österreichische Unternehmen im Ausland Gelder aus dem
EZA-Budget erhalten haben: Wurde im Vorfeld der Vergabe der Gelder erhoben, ob
in den betreffenden Ländern mit finanzieller Unterstützung an
Internationale Organisationen derselbe Effekt erzielt hätte werden
können wie mit den Projekten privater Unternehmen?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, nach welchen Kriterien wurde entschieden, auf welche Weise die
Gelder effizienter eingesetzt werden können?
3. Plant die Bundesregierung, in Zukunft EZA-Mittel an private Firmen zu
vergeben?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen sind geplant, um Transparenz, Fairness und
den effizienten Einsatz der Gelder zu sichern?