12769/J XXV. GP

Eingelangt am 20.04.2017
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Erwin Angerer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend „Einsatz von Mitteln aus dem U-Bahn-Budget“

 

 

Der Rechnungshof hat in seinem jüngsten Bericht zu den Wiener U-Bahnen das Kostenteilungsmodell zwischen Bund und Land Wien kritisiert (RH-Bericht 2017/1). Besonders wurden die fehlende Rechtsgrundlage, die mangelnde Kontrolle und der Einsatz der Mittel bemängelt.

 

Obwohl es keine rechtliche Basis gibt, wurden seit 1986 Kosten für den U-Bahn-Ausbau in Wien zu 50% seitens des Bundes getragen. Eine Kontrolle zur Mittelver-wendung fand seitdem jedoch nicht statt, sondern das BMF bezog sich in der Regel auf eine „Überprüfung der vom Land Wien bzw. den Wiener Linien übermittelten Investitionspläne bzw. Rechnungsabschlüsse“ (RH-Bericht 2017/1: S. 57). Weder BMF noch BMVIT kontrollierten Buchungen, die nicht direkt mit Investitionen für die U-Bahn im Zusammenhang standen. Laut Rechnungshofbericht gab es bis 2007 keinerlei Vereinbarungen zwischen dem Bund und dem Land Wien über die Vorgehensweise für die Kontrolle der Vertragspartner über die verwendeten Mittel. Erst 2013 wurde eine Vertiefung des Mittelverwendungscontrollings beschlossen, sämtliche Buchungen zuvor wurden ohne detaillierte Regelung über Kostentragung und Mittelverwendungskontrolle getätigt. Aufgrund des Fehlens einer geeigneten Kontrollinstanz konnten seitens der Wiener Linien Zahlungen getätigt werden, die laut Rechnungshof in keiner Weise aus dem gemeinsamen Budget des Bundes und des Landes Wiens hätten finanziert werden dürfen. Dazu zählen unter anderem die Eröffnungsfeiern für die Stationen Seestadt (2013), Aspernstraße (2010) und Stadion (2008). In Summe waren dies bereits 5,34 Mio. EUR, die zur Hälfte der Bund zahlte und eigentlich für den Neubau von U-Bahnen gedacht waren. Eine ähnliche Vorgehensweise wurde seitens der Wiener Linien auch bei der Errichtung des „Verkehrsmuseums“ gewählt.

 

 

Abbildung 1: Auszug aus einem Artikel der Zeitung Österreich vom 26.01.2017 (abrufbar unter: http://www.österreich.at/politik/Rechnungshof-Museum-statt-U-Bahn-gebaut/266828868)

 

Dass Bundesmittel in diesem Zusammenhang unrechtmäßig verwendet wurden, ist zusätzlich dadurch belegt, dass das BMVIT seit 2010 versucht, die 50% eines geleisteten Beitrages von rd. 6,18 Mio. EUR – somit 3,09 Mio. EUR – zurückforderte, da diese für laufende Aufwendungen des Betriebes und der Erhaltung herangezogen und somit nicht dem eigentlichen Zweck – dem Neubau/Ausbau von U-Bahnen – zugeführt wurden.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie nachstehende

 

 

Anfrage

 

1.     Wofür genau und in welchem Zeitraum wurden jeweils Bundesmittel eingesetzt, um den Neu- bzw. Ausbau der U-Bahn in Wien zu forcieren (bitte detaillierte Aufstellung)?

2.     Wofür genau und in welchem Zeitraum wurden Bundesmittel eingesetzt, die dem gemeinsamen Budgettopf des Bundes und des Landes Wiens zur Finanzierung von Neu- bzw. Ausbauten der U-Bahn entstammen, um laufende Aufwendungen des Betriebes bzw. zur Erhaltung abzudecken (bitte detaillierte Aufstellung)?

3.     Wurden Bundesmittel eingesetzt, um Werbemaßnahmen/Infokampagnen für die U-Bahn Wien zu unterstützen?

4.     Wenn ja, welche und in welcher Höhe?

5.     Wenn nein, wie bzw. aus welchen Mitteln wurden die Kosten für Eröffnungsfeiern etc. gedeckt?

6.     Wurden mit Bundesmitteln – bzw. aus dem gemeinsamen Budgettopf von Bund und Land Wien für die U-Bahn Wien – Zeitungsinserate oder sonstige Ein-schaltungen bzw. Werbemaßnahmen finanziert?

7.     Wenn ja, welche und in welcher Höhe?

8.     Wurden Künstler, Sänger oder sonstige Werbeträger engagiert und durch die gemeinsamen Mittel von Bund und Land Wien für die U-Bahn Wien finanziert?

9.     Wenn ja, welche, in welcher Höhe und in welchem Zeitraum?

10.  Wie wird aktuell sichergestellt, dass eine Abgrenzung zwischen Betriebs- und Erhaltungsaufwendungen erfolgt?

11.  Wie wird aktuell sichergestellt, dass eine ordnungsgemäße Verwendung der Mittel erfolgt?

12.  Ist es Ihnen aktuell möglich, sämtliche Buchungen, Investitionen, Aufwendungen, die im Zusammenhang mit den Budgetmitteln für den Neu- bzw. Ausbau der Wiener U-Bahn, die zu 50% seitens des Bundes gestellt werden, transparent nachzuvollziehen?

13.  Wenn ja, inwiefern?

14.  Wenn nein, warum nicht und was werden Sie dagegen tun?

15.  Gibt es bereits, bzw. planen Sie Vereinbarungen zu treffen, um sicherzustellen dass zukünftig keine Werbemaßnahmen o.Ä. aus diesem gemeinsamen Budget finanziert werden?

16.  Wenn ja, welche?

17.  Wenn nein, warum nicht?

18.  Wie hoch sind die Beträge, die zukünftig aus den gemeinsamen Mitteln von Bund und Land Wien für etwaige Werbemaßnahmen und Infokampagnen aufgrund der noch laufenden Vereinbarungen bzw. privatrechtlichen Verträge fließen werden?

19.  Ist zukünftig auszuschließen, dass etwaige Werbemaßnahmen/Infokampagnen für die U-Bahn Wien aus den o.a. Bundesmitteln finanziert werden?

20.  Wenn ja, inwiefern?

21.  Wenn nein, warum nicht?