12772/J XXV. GP

Eingelangt am 20.04.2017
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Erwin Angerer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend „Kostentragung bei Waldbränden“

 

 

In den letzten Jahren haben sich Meldungen über Wald- bzw. Böschungsbrände immer mehr gehäuft, dabei im Fokus standen meist Bahnböschungsbrände, die von Zügen ausgelöst wurden.

Aktueller Fall ist ein Brand entlang der Tauernbahn-Strecke in Kolbnitz (Gemeinde Reißeck), der sich auf mehr als fünf Hektar Fläche ausgebreitet hat. Ursache für diesen Brand waren Funkenflüge einer Zugbremse. Bezirksfeuerwehrkommandant Kurt Schober zufolge „entstanden [in den letzten Jahren] immer wieder Bahnböschungsbrände durch die Züge. Dabei sind immer zwischen 100 und 150 Leute im Einsatz. Wir müssen das in Zukunft besser in den Griff kriegen“ (http://kaernten.orf.at/news/stories/2833724/).

Seitens der Einsatzkräfte werden in diesem Zusammenhang insbesondere das Fehlen baulicher Maßnahmen durch die ÖBB kritisiert. Im Bereich der abfallenden Bahnstrecke zwischen Mallnitz, Obervellach und Spittal/Drau habe es jahrelang sogenannte „Feuergürtel“ gegeben. Solche Feuergürtel sind meist um die rund zwei Meter breite Sicherheitsstreifen, die durch regelmäßige Instandhaltung nicht bewachsen sind. Auf der betroffenen Strecke würde dieser Gürtel seitens der ÖBB nicht mehr gepflegt werden, was ein rasches Ausbreiten des Feuers ermöglicht hätte (vgl. http://kaernten.orf.at/news/stories/2833724/).

 

Auch 2013 war es im Bereich der Tauern-Südrampe zu mehreren Bränden entlang der Bahnstrecke gekommen. Damals wie auch beim aktuellen Fall mussten örtliche Feuerwehren ausrücken. Aktuell sind im Bereich des Reissecks zusätzliche Hubschrauber des Innenministeriums und des Bundesheers tätig. Auf den Kosten für die Brandbekämpfung bleiben meist die Gemeinden bzw. der Bund sitzen.

 

2014 argumentierte der damalige Vorsitzende der ÖBB-Holding AG Mag. Christian Kern, dass eine Rechnungslegung an die ÖBB – selbst wenn diese als Verursacher für Brände feststände – „unüblich“ (siehe Schreiben Anhang) sei. Die Kosten für Feuerwehreinsätze seien in § 49 des Kärntner Feuerwehrgesetzes geregelt und dürften nicht dem Verursacher zu Lasten gelegt werden.

Dieser Gesetzespassus besagt unter Einbezug des § 2 Finanz-Verfassungsgesetz 1948, dass Kosten für die Bekämpfung von Waldbränden grundsätzlich der Bund zu tragen hat. Zu den von Seiten des Bundes gedeckten Kosten zählen nach § 49 Abs. 2 unter anderem Beschaffungskosten zur Bekämpfung von Waldbränden dienenden Geräten durch Stützpunktfeuerwehren, Kosten für unbrauchbar gewordene Kleidung und sonstige Ausrüstungsgegenstände etc. Laut § 49 Abs. 6 ist es möglich, dass Ansprüche des Bundes an den Schuldtragenden auf Ersatz aufrecht bleiben, „sofern der Waldbrand auf ein Verschulden zurückzuführen ist“.

 

In Bezug auf diesen Paragraphen lässt sich daher feststellen, dass es dem Bund obliegen würde, Schadensansprüche gegenüber den ÖBB geltend zu machen. Für die örtlichen Gemeinden kommt belastend hinzu, dass die weiterverrechnungs-fähigen Kosten für zur Bekämpfung von Waldbränden dienenden Geräten nur jene der Stützpunktfeuerwehren umfassen. Die Notfallalarmierung vollzieht sich jedoch so, dass auch Geräte bzw. Einsatzmaschinen (bspw. Hubschrauber) von anderen Stellen angefordert werden müssen, da einerseits nicht jede Gemeinde über eine Stützpunktfeuerwehr verfügt, und andererseits bei vielen Stützpunktfeuerwehren nicht die notwendige Ausstattung vorhanden ist.

Die Rechnungslegung an den Bund ist demnach zwar gesetzlich geregelt, aber nicht an aktuelle Rahmenbedingungen angepasst. Ebenso ist es nicht nachvollziehbar, dass die Kostentragung nicht im Sinne eines Verursacherprinzips erfolgt, was auch eine große Verwaltungsvereinfachung für die Gemeinden bedeuten würde, sondern, dass sich der Bund grundsätzlich zur Kostenübernahme gesetzlich bereit erklärt hat.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

 

 

Anfrage

 

1.     Wie viele Wald- bzw. Böschungsbrände gab es im Zeitraum 2006 – 2016 in Österreich?

2.     Wie hoch waren die Kosten, die für diese Brände seitens des Bundes übernommen wurden?

3.     In wie vielen Fällen wäre es möglich gewesen, Schuldtragende der Brandursache zu identifizieren?

4.     Gab es Fälle, bei denen gezeigt werden konnte, dass Funkenflüge oder sonstige Bremsauswirkungen von Zügen die Brände ausgelöst hatten?

5.     Wenn ja, wie viele waren dies und welche?

6.     Wurden jemals Ansprüche des Bundes gegen Schuldtragende von Wald- bzw. Böschungsbränden geltend gemacht?

7.     Wenn ja, gegen wen und in welcher Höhe?

8.     Wie hoch schätzen Sie die bis dato durch den Bund übernommenen Kosten für Wald- bzw. Böschungsbrände, die durch Züge entstanden sind?

9.     Ist das Fehlen eines Feuergürtels Ihrer Meinung nach Mitschuld am Böschungsbrand entlang der Bahnstrecke Mallnitz – Spittal/Drau?

10.  Wenn ja, inwiefern, und werden Sie gegen die ÖBB etwaige Schadensansprüche geltend machen?

11.  Wenn nein, warum nicht?

12.  Wäre Ihrer Meinung nach eine Gesetzesänderung des § 2 Finanz-Verfassungsgesetz 1948 in Hinblick auf Waldbrände und unter Berücksichtigung eines Verursacherprinzips sinnvoll?

13.  Wenn ja, inwiefern und werden sie eine solche anstreben?

14.  Wenn nein, warum nicht?

 

Anhang