12774/J XXV. GP

Eingelangt am 20.04.2017
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Anfrage

 

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend Reform des Wehrdienstes

 

 

Wenige Monate nach der Volksbefragung zur Wehrpflicht 2013 wurde von den damaligen Ressortchefs, Verteidigungsminister Gerald Klug und Innenministerin Johanna Mikl-Leitner, eine Reform des Grundwehrdienstes in Form eines 180 Einzelmaßnahmen beinhaltenden Berichts präsentiert. In der Beantwortung (7687/AB) einer Anfrage (7940/J) am 29. März 2016 führten Sie unter anderem aus, dass zum damaligen Zeitpunkt 144 der besagten 180 Punkte dieser Reform umgesetzt seien und kündigten des Weiteren an: „Beginnend ab dem Jahr 2016 werden in den nächsten vier Jahren jährlich jeweils 30 Mio. Euro an zusätzlichen Budgetmitteln aus dem Sonderinvestitionsprogramm 2016 bis 2019 für die weitere Umsetzung der Wehrdienstreform bereitgestellt“.  Im Budget für das laufende Haushaltsjahr 2017 finden sich diese 30 Millionen Euro unter dem Punkt „Reform des Wehrdienstes“ wieder und sehen Ausgaben in den Bereichen Bauvorhaben (15 Mio.), Unterkunftsausstattung (1,5 Mio.), WLAN u. Cybersicherheit (1 Mio.), Ausbau Duellsimulatoren (6 Mio.), Schießsimulatoren Pistole/Sturmgewehr (1,4 Mio.), Ausbildungsmunition (0,1 Mio.) und Mehrdienstleistungen (5 Mio.) vor. Insbesondere die Ausstattung von Kasernen mit WLAN fand sich als zentrales Vorhaben im bereits erwähnten Reformbericht.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.    Wie viele der 2013 angekündigten Einzelmaßnahmen zur Reform des Grundwehrdienstes wurden bis dato umgesetzt?

 

2.    Um welche handelt es sich dabei jeweils?

 

3.    Wann sollen die verbleibenden Maßnahmen verwirklicht werden?


4.    Wie viele Kasernen wurden seit 2013 mit WLAN ausgestattet?

 

5.    Um welche Standorte handelt es sich dabei konkret?

 

6.    Auf welche Höhe beliefen sich die dafür notwendigen Ausgaben in den Jahren 2013, 2014, 2015 und 2016 jeweils?

 

7.    Welche Maßnahmen sind für 2017 hinsichtlich der vorgesehenen einen Million Euro im Bereich WLAN und Cybersicherheit geplant?

 

8.    Welches bzw. welche Unternehmen wurden für die Ausstattung von Kasernen mit WLAN beauftragt?

 

9.    Warum wurde die diesbezügliche Ausschreibung erst im Vorjahr mit Frist 30. Juni 2016 getätigt?

 

10. Welche Höhe betragen die laufenden Kosten für die WLAN-Ausstattung von Kasernen?

 

11. Liegen Ihnen Daten über die Intensität der Nutzung der bestehenden WLAN-Angebote vor?

 

12. Wenn ja, zu welchen Ergebnissen führen diese, falls nein, warum nicht?

 

13. Unter wessen Hauptverantwortung wurde die WLAN-Ausstattung in den Kasernen von 2013 bis dato durchgeführt?

 

14. Wurden vor den Umsetzungen von WLAN-Einrichtungen Bedarfserhebungen unter den Grundwehrdienern durchgeführt?

 

15. Wann soll das Projekt „WLAN“ gesamtheitlich abgeschlossen sein?

 

16.  Auf welche Höhe werden sich die Gesamtkosten belaufen?

 

17. Wurde die Datenschutzkommission über das Projekt „WLAN Einführung in allen Kasernen“ informiert?

 

18. Ist das Heeresabwehramt (AbwA) als oberste IKT Sicherheitsbehörde in dieses Projekt eingebunden und liegt zum Projekt „WLAN in allen Kasernen“ eine Sicherheitsanalyse des AbwA bezüglich des Schutzes militärischer Rechtsgüter (Daten) nach dem MBG vor?

 

19. Ist das Cyber Verteidigungszentrum des BMLVS (CVZ) in das Projekt „WLAN in allen Kasernen“ eingebunden und liegt dazu eine Sicherheitsanalyse des (CVZ) vor?

 

20. Ist das Zentrum für IKT- und Cyber- Sicherheit in das Projekt „WLAN in allen Kasernen“ eingebunden und liegt dazu eine Sicherheitsanalyse des Zentrums für IKT- und Cyber- Sicherheit vor?