12778/J XXV. GP

Eingelangt am 20.04.2017
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Anfrage

 

des Abgeordneten Lausch

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Justiz

betreffend bedingte Entlassung von Häftlingen, die nach § 278b StGB verurteilt wurden

 

Vor wenigen Wochen berichtete die Tageszeitung „Heute“, dass ein IS-Hetzer (verurteilt nach dem „Terror-Paragraphen“) trotz Radikalisierungsgefahr und zudem entgegen einer richterlichen Empfehlung in die Justizanstalt Gerasdorf verlegt und dann dort vorzeitig aus der Haft entlassen wurde.

 

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Häftlinge, die nach § 278b StGB verurteilt wurden, befanden sich in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 bis zum Einlangen dieser Anfrage in Haft?

 

2.    Wie viele der Häftlinge (gemäß Frage 1) wurden vorzeitig, bedingt gemäß § 46 StGB aus der Haft entlassen? (Ersucht wird um Aufschlüsselung der einzelnen Personen nach Staatsbürgerschaft, Alter, sämtlichen, auch neben § 278b StGB begangenen Delikten, im Urteil festgesetzte Dauer der Freiheitsstrafe, nach welcher Zeitspanne die bedingte Entlassung durchgeführt wurde, sowie Zeitpunkt der bedingten Entlassung)

 

3.    Befanden sich unter den Personen, welche (laut Frage 2) vorzeitig, bedingt aus der Haft entlassen wurden auch Personen, die sich bereits zum wiederholten Male in Haft befunden haben? (Ersucht wird um Aufschlüsselung nach Delikten und Staatsbürgerschaften)

 

4.    Wie viele der bedingt aus der Haft entlassenen Häftlinge (laut Frage 2) wurden in späterer Folge wieder in Haft genommen? (Ersucht wird um Aufschlüsselung nach Personen, Staatsbürgerschaften, Alter, Zeitpunkt, Delikten, Folgedelikten bzw. Gründen, warum wieder eine Freiheitsstrafe verhängt bzw. die bedingte Entlassung widerrufen wurde)