12779/J XXV. GP

Eingelangt am 20.04.2017
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Hermann Brückl

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend Namensschilder beim Bundesheer

 

Die Anzugsordnung für das Bundesheer schreibt vor, dass Soldaten während des Diensts grundsätzlich immer ein Namensschild mit Familienname auf dem Uniformrock zu tragen haben. Auf dem Weg zum und vom Dienst sowie im privaten Bereich kann das Namensschild nach Entscheidung jedes Einzelnen abgenommen werden. Das offene Tragen eines persönlichen Namensschilds kann unter Umständen Gefährdungspotential aufweisen, nachdem es Schlüsse auf das private Umfeld einzelner Bundesheermitglieder zulässt. Bei der Polizei etwa wurden Namensschilder hingegen bereits vor einiger Zeit abgeschafft und anstelle dessen wird mittlerweile der Schriftzug „Polizei“ genutzt.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport folgende

 

Anfrage:

 

1.    Inwieweit stellt das Tragen eines persönlichen Namensschilds für Soldaten ein Sicherheitsrisiko dar?

2.    Sind in dieser Hinsicht etwaige Vorfälle bekannt?

3.    Wenn ja, welche?

4.    Ist in absehbarer Zeit die Abschaffung der persönlichen Namensschilder für Soldaten geplant?

5.    Wenn ja, wann?

6.    Wenn nein, welche Gründe stehen der Abschaffung persönlicher Namensschilder für Soldaten bzw. der Einführung einer generellen Bezeichnung – wie etwa im Fall der Polizei – entgegen?

7.    Wäre eine Reduzierung der Verpflichtung zum Tragen von Namensschildern auf die Grundausbildung (BA1) möglich?

8.    Inwieweit sind Ihnen Beschwerden von Soldaten in Hinblick auf das Tragen persönlicher Namensschilder bekannt?

9.    Wie wird sichergestellt, dass persönliche Namensschilder nicht dazu missbraucht werden, Nachforschungen über den Privatbereich betroffener Soldaten anzustellen?