12781/J XXV. GP

Eingelangt am 20.04.2017
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend Fraktionsförderung der Wirtschaftskammer bis 2016

 

Aufgrund des § 19 Abs. 2 Z 5 und des § 31 Abs. 3 Z 10 Wirtschaftskammergesetz ist es möglich, dass die Landeswirtschaftskammern und die Bundeswirtschaftskammer wahlwerbenden Gruppen eine finanzielle Unterstützung zukommen lassen können. Diese Tatsache ist aufgrund mehrerer Aspekte kritisch zu beurteilen.

Innerhalb der Wirtschaftskammer sind wahlwerbende Gruppen vertreten, die eindeutig als Vorfeld- bzw. Teilorganisationen parlamentarischer Parteien zu klassifizieren sind. Demzufolge stellt die finanzielle Unterstützung dieser wahlwerbenden Gruppen eine indirekte Parteienfinanzierung dar.

Zusätzlich erscheint fragwürdig, weshalb wahlwerbende Gruppen innerhalb von Interessensvertretungen überhaupt finanziell gefördert werden sollen. Insbesondere weil die Mittel zur finanziellen Unterstützung durch Zwangsbeiträge der jeweiligen Zwangsmitglieder bereitgestellt werden müssen.

Zu hinterfragen ist vor allem die konkrete Festlegung der entsprechenden finanziellen Unterstützung, da die Höhe und die konkreten Richtlinien im Gesetz nicht festgelegt werden. Weil es sich, wie ausgeführt, um Zwangsbeiträge von Zwangsmitgliedern handelt, ist größtmögliche Transparenz auch bei den Förderungskriterien und bei den entsprechenden Ausgaben, unverzichtbar.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Wie hoch waren die finanziellen Unterstützungen für wahlwerbende Gruppen in der Wirtschaftskammer? (Auflistung für alle Landeskammern und die Bundeswirtschaftskammer, jährlich, aufgeschlüsselt für jede wahlwerbende Gruppe extra die finanzielle Unterstützungen erhielt, für die Jahre 2015 und 2016)

2.    Gibt es konkrete Vorgaben über die Mittelverwendung?

a.    Wenn ja, wie sehen diese aus?

b.    Wenn nein, warum nicht?

c.    Wie wird die Einhaltung dieser Vorgaben kontrolliert?

d.    Welche Sanktionen sind bei Verstößen gegen diese Vorgaben vorgesehen?

3.    Auf welcher Grundlage werden die finanziellen Unterstützungen für wahlwerbende Gruppen berechnet?

4.    Weshalb setzt sich das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft als Aufsichtsbehörde nicht dafür ein, dass die einzelnen Fraktionsförderungen in den vorliegenden Rechnungsabschlüssen aufgelistet werden müssen

5.    Kann das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft als Aufsichtsbehörde sicherstellen, dass die Fraktionsförderungen bzw. Unterstützung wahlwerbender Gruppen nicht auch an politische Parteien oder andere Organisationen flossen?

a.    Wenn ja, wie?

b.    Wenn nein, warum nicht?