12787/J XXV. GP

Eingelangt am 26.04.2017
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Johann Rädler

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Bildung

betreffend Bewerbung von parteipolitischen Inhalten an öffentlichen Schulen

Nach den unterfertigten Abgeordneten vorliegenden Informationen fand am 4. April 2017 um 18:30 Uhr eine sogenannte „Talkrunde“ mit der Bundesministerin für Bildung in der Neuen Mittelschule Ebreichsdorf (Schulgasse 6, 2483 Ebreichsdorf) statt.

Die auf der Einladung verwendeten Logos sind deckungsgleich mit jenen der Broschüre der SPÖ zum „Plan A“. Zudem erweckt das auf der Einladung verwendete Wappen der Stadtgemeinde Ebreichsdorf den Eindruck einer offiziellen Schulveranstaltung.

Als Veranstalter der „Talkrunde“ in der Neuen Mittelschule Ebreichsdorf deklarieren sich die SPÖ Frauen Niederösterreich, wie deren Facebook-Seite zu entnehmen ist. Dort heißt es ganz offen: „eine Kooperation zwischen SPÖ Landesfrauen und der Landesbildung“.

Gemeint ist damit offensichtlich die SPÖ-Akademie Renner-Institut.

Mit Erlass vom 07. Oktober 2008 des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur (Geschäftszahl: BMUKK-13.261/0056-III/3/2008) wurde die Unzulässigkeit parteipolitischer Werbung an Schulen festgeschrieben. Im Erlass heißt es: „Dabei ist jedenfalls darauf zu achten, dass nicht parteipolitische Interessen in der Schule Platz greifen.“

Die sogenannte „Talkrunde“ diente der Präsentation von SPÖ-Positionen, etwa zum Thema verschränkter Ganztagsschulen, wie diverse Veröffentlichungen in der Presse und insbesondere der Nachbericht auf der Homepage der SPÖ Frauen Niederösterreich zeigen. Die Vorsitzende der SPÖ-Frauen Niederösterreichs, Elvira Schmidt, nutzte die „Talkrunde“ zu expliziter Werbung für die Ganztagsschule im Sinne der bekannten SPÖ-Linie.

Damit ergibt sich ein Verstoß gegen den oben angeführten Erlass des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur, in dem es insbesondere heißt: „... und darf keinesfalls der Eindruck entstehen, Parteipolitik werde - durch Personen oder einschlägiges Werbematerial - in die Schulen transportiert.“

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

1.    Hat die Schulleiterin eine positive Entscheidung über die Zulässigkeit der hier zweifellos vorliegenden schulfremden Werbung getroffen?

2.    Hat die Schulbehörde über die Zulässigkeit dieser Veranstaltung befunden?

3.    Wurden Schülerinnen und Schüler eingeladen oder sogar zur Teilnahme verpflichtet?

4.    Wenn ja, von wem?

5.    Wurden Lehrerinnen und Lehrer eingeladen oder sogar zur Teilnahme verpflichtet?

6.    Wenn ja, von wem?

7.    Wurde Informationsmaterial über bzw. von der Veranstaltung vorher bzw. danach an der Schule ausgehängt bzw. ausgelegt?

8.    Gab es Berichte über diese Veranstaltung in Medien der Schule? (Soziale Medien; Homepage; Schul-, Schüler- oder Eltern-Zeitung)

9.    Wie wurde im Sinn des zitierten Erlasses sichergestellt, dass von den konkreten Personen keinerlei Werbewirkung für eine politische Partei ausgeht?

10.  Gab oder gibt es noch weitere Veranstaltungen, im Rahmen derer Sie den sogenannten „Plan A“ von SPÖ-Bundesparteiobmann Christian Kern - oder Teile davon - an Schulen beworben haben oder bewerben werden?

11.  Wussten Sie, dass die Stadtgemeinde Ebreichsdorf die Verpflegungskosten für diese Parteiveranstaltung übernommen hat?

12.  Haben Sie ebenfalls einen Beitrag für diese Veranstaltung geleistet?

13.  Warum wählte man keinen neutralen Veranstaltungsraum für eine derartige Parteiveranstaltung?

14.  Wie stehen Sie generell zu Parteiveranstaltungen an Schulen?

15.  Können Sie ausschließen, dass von SPÖ-Seite Druck auf die Schulleitung ausgeübt wurde, die Veranstaltung an der NMS Ebreichsdorf stattfinden zu lassen?