12793/J XXV. GP

Eingelangt am 26.04.2017
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend missglückter Bordellbesuch zweier Asylwerber

 

 

Die Zeitung „Österreich“ berichtet am 29. März 2017 von einem missglückten Bordellbesuch zweier Asylwerber:

 „Völlig in die Hose ging die Idee zweier Asylwerber aus dem Irak: Die beiden 27-Jährigen hatten sich in der Nacht auf Montag in Linz kennengelernt und beschlossen nach kurzer Zeit, ein Bordell in Tschechien zu besuchen. Auf der Fahrt dorthin wich die Vorfreude auf das Schäferstündchen aber laut Polizei einem handfesten Streit. Gegen drei Uhr parkte der Lenker den Wagen im Gemeindegebiet von Bad Leonfelden (Bez. Urfahr-Umgebung), um den Konflikt mit den Fäusten auszutragen.

Schlussendlich reichte es dem Autolenker, er alarmierte die Polizei. Weil sich die Streithähne bei der Befragung gegenseitig des Drogenkonsums beschuldigten, wurden beide einem Drogentest unterzogen – er verlief jeweils positiv. Dem Lenker wurde der Führerschein abgenommen, beide wurden angezeigt.
(http://www.österreich.at/oberoesterreich/oberoesterreich-chronik/Haefn-statt-Puff-Irre-Bordell-Fahrt-von-Fluechtlingen/275287201, 30. Mär. 2017)

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Personen waren außer den og beiden Asylwerbern an der Fahrt beteiligt?

2.    Trifft es zu, dass es sich beim erwähnten Lenker um einen der Asylwerber handelt?

3.    Aufgrund welchen Führerscheindokuments nahm dieser das Fahrzeug in Betrieb bzw. wo wurde dieses wann ausgestellt?

4.    Besaß dieses Führerscheindokument zum Zeitpunkt der Fahrt in Österreich Gültigkeit?

5.    Um welchen Fahrzeugtyp handelte es sich beim og Fahrzeug? (Marke, Modell, Baujahr)

6.    Zu welchem konkreten Ergebnis führte jeweils der Drogentest?

7.    Waren die og beiden Asylwerber auch im Besitz von Drogen?

8.    Falls ja, welcher und in welchen Mengen?

9.    Wurde auch die Unterkunft der beiden Asylwerber nach Drogen durchsucht?

10. Falls ja, mit welchem Ergebnis?

11. Falls nein, warum nicht?

12. Seit wann sind die beiden og Personen Asylwerber?

13. In wie vielen Fällen seit Jänner 2016 bis dato wurden Asylwerber in Österreich bei Grenzübertritten von/nach Österreich (zB bei Grenzkontrollen, auf Flughäfen u. dgl.) betreten?

14. In wie vielen Fällen davon wurde das Asylverfahren beendet?