12794/J XXV. GP
Eingelangt am 26.04.2017
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Anfrage
der Abgeordneten Werner Neubauer, Carmen Schimanek
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Maßnahmen zur Verbesserung der finanziellen Situation von Frauen, die aufgrund von Kindererziehungszeiten bei der Bemessung der Pensionshöhe stark benachteiligt sind
Laut Statistik Austria betrugen die Durchschnittspensionen in der gesetzlichen Pensionsversicherung bei der Alterspension im Jahre 2015 bei den Männern 1.579,- Euro und 963,- Euro bei den Frauen. Frauen sind hier nicht alleine durch die ohnehin schon evidenten geschlechtsspezifischen Einkommensunterschiede benachteiligt, sondern vor allem aufgrund der Tatsache, dass sie Kinder bekommen und sich dann auch eine gewisse Zeit voll und ganz der Kindererziehung widmen bzw. auch längere Zeit einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen.
Dies hat dann zur Folge, dass aufgrund fehlender Beitragsjahre die betreffenden Frauen oft mit der Mindestpension ihr Auslangen finden müssen, obwohl sie durchaus viel geleistet haben, indem sie Kinder großgezogen haben, die in weiterer Folge wieder ihrerseits Leistung erbringen. Diese Leistung sehen wir als förderungswürdig an, und das darf daher nicht durch drohende Altersarmut bestraft werden. Es ist daher unsere Aufgabe und Pflicht, eine Lösung zu finden, die der Lebensleistung der Mütter gerecht wird.
Die erhöhte Ausgleichszulage für Personen, die zumindest dreißig Beitragsjahre vorweisen können, ist ein erster kleiner Schritt in die richtige Richtung, da hier Leistung berücksichtigt und „belohnt“ wird. Allerdings sind es auch bei dieser Regelung oft wieder die Frauen, die aufgrund der Kindererziehung diese dreißig Beitragsjahre nicht erreichen können. Aber gerade Kindererziehung ist eine Leistung, die anerkannt werden muss.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende
Anfrage