12813/J XXV. GP
Eingelangt am 27.04.2017
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ANFRAGE
des Abgeordneten Doppler
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Inneres
betreffend EU-Feuerwaffenrichtlinie
In den nächsten 15 Monaten ist die neue EU-Feuerwaffenrichtlinie auf nationaler Ebene umzusetzen - beschlossen wurde diese am 14.03.2017.
Unter dem Deckmantel der Terrorabwehr, werden nun die Legalwaffenbesitzer (u.a. Jäger und Sportschützen) mit neuen Auflagen belegt. Wenn man aber die letzten Terroranschläge verfolgt hat, dann weiß man, dass ausschließlich illegale/verbotene Waffen verwendet wurden:
• Bataclan, Paris:
o Zastava M70 (serbisches Sturmgewehr, basierend auf der Kalaschnikow AK-
47) ... Waffe stammte aus dem ehemaligen Jugoslawien
o Kalaschnikow AK-47 ... Waffe stammte vermutlich aus Bulgarien
• Charlie Hebdo, Paris:
o Zastava M70 (serbisches Sturmgewehr, basierend auf der Kalaschnikow AK-
47) ... Waffen stammte vermutlich aus der ehemaligen DDR
• Der Montenegriner der auf der deutschen A8 gestoppt wurde (der auch durch
Österreich reiste), hatte 8 Kalaschnikows in seinem Fahrzeug.
• Open-Air-Konzert, Amoklauf in Bludenz (Mai 2016)
o Es wurde ebenfalls eine Kalaschnikow verwendet – lt. Medien wurde sogar
vor Jahren bereits ein Waffenverbot über den Täter verhängt.
Warum werden illegale Waffen für Anschläge verwendet?
• Billiger als eine legale Waffen
• Nicht registriert
• Keine Waffengenehmigung nötig, bzw. man umgeht hier die Behörde
• Kriegswaffen bzw. vollautomatische Waffen sind legal nicht erhältlich
• Eine illegale Waffe ist sogar billiger als ein Psychotest, der zum Erwerb von Waffen
der Kategorie B (=genehmigungspflichtige Schusswaffen: z.B. Faustfeuerwaffen)
notwendig ist
Speziell in Bosnien gibt es eine Vielzahl von illegalen Waffen im Besitz extremistischer Gruppen – mit einer Verschärfung des Waffengesetztes bzw. mit der neuen EU-Feuerwaffenrichtlinie kann man das Problem der illegalen Waffen nicht lösen.
Es gibt keinen Zusammenhang zwischen Terrorismus und legalen Waffen! Diese Feuerwaffenrichtlinie ist ein Einschnitt in die Bürgerrechte.
Sollte man diese Richtlinie streng auslegen, könnte das heißen, dass auch
Jagdkarten alle 5 Jahre erneuert werden muss. Die Jagdkarte ist eine
waffenrechtliche Bewilligung und lt. der neuen Feuerwaffenrichtlinie ist so eine
Bewilligung nur noch für eine Dauer von 5 Jahren gültig. Der Verwaltungsaufwand
wäre hier enorm und vermutlich auch mit hohen Kosten verbunden.
Betroffen sind hier über 120.000 Personen mit einer gültigen Jagdkarte – davon fast 20.000 behördlich vereidigte Jagdschutzorgane.
Sie, als zuständiger Innenminister haben 2016 hinsichtlich dieser Feuerwaffenrichtlinie versichert, dass sich für Österreich – für heimische Legalwaffenbesitzer – nichts ändern, bzw. verschlechtern wird.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage
1. Was bedeutet die Feuerwaffenrichtlinie für Jagdkartenbesitzer, die in unseren Wäldern für Natur- und Artenschutz sorgen?
2. Welche Änderungen erwartet unsere Jäger?
3. Welche Änderungen erwartet unsere Sportschützen?
4. Bis wann und in welcher Form wird diese EU-Feuerwaffenrichtlinie umgesetzt?