12830/J XXV. GP

Eingelangt am 27.04.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Werner Neubauer, Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres

 

betreffend politische Vereinnahmung des Eurovision Song Contests(ESC)

Medienberichten war dieser Tage zu entnehmen, dass der russischen Sängerin Julia Samoilowa die Einreise für die Teilnahme am Eurovisions Song Contest in die Ukraine verwehrt wird. Grund dafür soll ein Auftritt der Sängerin auf der Halbinsel Krim im Jahre 2015 sein, der aus der Sicht der Ukraine illegal gewesen sein soll. Die Ukraine sieht die von Russland annektierte Halbinsel als Teil ihres Staatsgebiets.

 

Laut Geheimdienstsprecherin Jelena Gitlanskaja darf Samoilowa drei Jahre nicht in die Ukraine einreisen. Dadurch kann die Sängerin nicht beim Eurovisions Song Contest in Kiew auftreten. Der ESC soll laut Statuten unpolitisch sein, doch hat es aufgrund dieses Sachverhaltes eher den Anschein, als ob ein politischer Konflikt nun auf Kosten einer Künstlerin ausgetragen wird.

 

Auch der Österreichische Rundfunk, der als öffentlich-rechtlicher Sender eine Stiftung öffentlichen Rechts darstellt, nimmt an dieser Veranstaltung teil und hat einen Kandidaten für Österreich nominiert. Durch die Teilnahme Österreichs am ESC, der weltweit ausgestrahlt wird und mit öffentlichen Geldern finanziert wird, sollte auch von heimischer Seite ein gewisses Interesse vorhanden sein, dass diese Veranstaltung in keinster Weise politisch vereinnahmt wird.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres folgende

 

Anfrage

  1. Ist Ihnen der oben geschilderte Umstand bekannt?
  2. Sehen Sie grundsätzlich Handlungsbedarf?
  3. An welches Gremium können sich Teilnehmer, die in der Vorgehensweise am Beispiel der Ukraine, sich benachteiligt fühlen, Beschwerde erheben?
  4. Verstößt der Auftritt der Sängerin auf der Krim gegen Regeln des ESC?
    1. Wenn nein, wie wird Österreich in der Folge auf diese Vorgehensweise reagieren?
  5. Sehen Sie die Gefahr eines Reputationsverlustes für Österreich durch die Teilnahme an einer Veranstaltung, die für politische Zwecke missbraucht wird?
  6. Erklärt sich Österreich solidarisch mit der vom ESC ausgeschlossenen Sängerin?
  7. Sind Sie in Kenntnis, von anderen Nationen, die am ESC teilnehmen und deren Reaktion auf diese Entscheidung?
  8. Ist zu befürchten, dass durch diese politische Vorgehensweise in der Ukraine es künftig zu ähnlich gelagerten Ausschlüssen missliebiger Kandidaten bzw. Teilnehmer kommen wird?
  9. Haben Sie mit ihrem Amtskollegen in der Ukraine zwischenzeitlich Kontakt aufgenommen, um den maßgeblichen Sachverhalt der zur Entscheidung der Ukraine führte, zu erörtern?
  10. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
  11. Wenn nein, warum nicht?
  12. Werden Sie der Ukraine ein Ultimatum stellen, entweder der russischen Sängerin die Einreise zu gewähren und sie am ESC teilnehmen zu lassen oder ansonsten allen anderen Teilnehmerstaaten empfehlen, den ESC in der Ukraine nicht zu beschicken?
  13. Haben Sie in der Zwischenzeit Kontakt zu Generaldirektor Wrabetz aufgenommen, um die Situation für den österreichischen Beitrag und das Verhalten Österreichs vor und während des ESC abzuklären?
  14. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
  15. Wenn nein, warum nicht?
  16. Haben die Verantwortlichen des ORF in irgendeiner Form zur Entscheidung der Ukraine jemals Stellung bezogen und gegebenenfalls in welcher Form?