12835/J XXV. GP
Eingelangt am 27.04.2017
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Anfrage
der Abgeordneten Werner Neubauer, Walter Rosenkranz
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Kunst, Kultur, Verfassung und Medien
betreffend politische Vereinnahmung des Eurovision Song Contests(ESC)
Medienberichten war dieser Tage zu entnehmen, dass der russischen Sängerin Julia Samoilowa die Einreise für die Teilnahme am Eurovisions Song Contest in die Ukraine verwehrt wird. Grund dafür soll ein Auftritt der Sängerin auf der Halbinsel Krim im Jahre 2015 sein, der aus der Sicht der Ukraine illegal gewesen sein soll. Die Ukraine sieht die von Russland annektierte Halbinsel als Teil ihres Staatsgebiets.
Laut Geheimdienstsprecherin Jelena Gitlanskaja darf Samoilowa drei Jahre nicht in die Ukraine einreisen. Dadurch kann die Sängerin nicht beim Eurovisions Song Contest in Kiew auftreten. Der ESC soll laut Statuten unpolitisch sein, doch hat es aufgrund dieses Sachverhaltes eher den Anschein, als ob ein politischer Konflikt nun auf Kosten einer Künstlerin ausgetragen wird.
Auch der Österreichische Rundfunk, der als öffentlich-rechtlicher Sender eine Stiftung öffentlichen Rechts darstellt, nimmt an dieser Veranstaltung teil und hat einen Kandidaten für Österreich nominiert. Durch die Teilnahme Österreichs am ESC, der weltweit ausgestrahlt wird und mit öffentlichen Geldern finanziert wird, sollte auch von heimischer Seite ein gewisses Interesse vorhanden sein, dass diese Veranstaltung in keinster Weise politisch vereinnahmt wird.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Kunst, Kultur, Verfassung und Medien folgende
Anfrage