12841/J XXV. GP

Eingelangt am 27.04.2017
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Josef A. Riemer

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

betreffend Fuchs mit Tellereisen schwer verletzt

 

Wie die Kronen Zeitung kürzlich berichtete, kam es im Vorarlberger Lustenau zu einem grausamen Fall der Tierquälerei. Ein bislang unbekannter Täter legte ein Tellereisen aus, in das ein Fuchs tappte. Dem Tier wurde dadurch ein Hinterlauf fast komplett abgeschlagen. Ein Landwirt entdeckte das schwer verletzte Tier und alarmierte einen Jäger, der den Fuchs von seinem Leiden erlöste.

Die Verwendung von Tellereisen zum Fang von Tieren ist in der EU seit 1995 verboten. Da die Falle zudem nicht im Boden verankert war und sich der Fuchs vermutlich noch weitergeschleppt hat, ist die Auslegestelle noch nicht bekannt. Die Polizei fahndet derzeit noch nach dem Tierquäler.

Quelle:(http://www.krone.at/tierecke/tierquaeler-legte-falle-aus-fuchs-musste-sterben-bein-fast-abgetrennt-story-562305)

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen, folgende

 

Anfrage

 

1.    Wurde das BMGF bereits über diesen brutalen Fall der Tierquälerei informiert?

 

2.    Konnte die Polizei in der Zwischenzeit bereits einen Täter ausforschen?

 

3.    Welche Strafe droht dem Tierquäler, der das Tellereisen ausgelegt hat?

 

4.    Welche Strafen drohen Personen in Österreich, die verbotene Fallen auslegen/aufstellen, um Tiere absichtlich zu quälen/töten?

 

5.    Wie viele Fälle von Tierquälerei, bei denen Tiere mit illegalen Fallen gefangen und getötet wurden, wurden im Jahr 2017 bereits angezeigt?

 

6.    Falls es bereits weitere Anzeigen wegen Verwendung von illegalen Fallen im Jahr 2017 in Österreich gab, wie hoch ist dabei dann die prozentuelle Aufklärungsquote?