12848/J XXV. GP

Eingelangt am 27.04.2017
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Anfrage

 

des Abgeordneten Hagen,

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend „Hohe Kosten durch Mietvertrag mit dem Flughafen Klagenfurt“

 

Einem Online-Bericht der Kleinen Zeitung[1] ist zu entnehmen, dass das BMLVS einen Mietver-trag mit dem Flughafen Klagenfurt geschlossen hat, um Einrichtungen des Flughafens für Mi-litärhubschrauber bei Bedarf (zB Katastropheneinsätze, Hilfseinsätze) nutzen zu können.

 

Durch den Abschluss eines neuen Mietvertrages werden im Vergleich zur Nutzung von Fazilitäten des Flughafens Klagenfurt in der Vergangenheit die Kosten für das BMVLS zukünftig stark steigen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport nachstehende

 

Anfrage

 

 

 

1.    Steht der Mietvertrag in einem Zusammenhang mit der schwachen Frequentierung des Flughafens Klagenfurt und seiner daraus resultierenden wirtschaftlichen Schwäche, die im Vorjahr durchgeführte Sanierung der Piste des Flughafens (Kosten angeblich ca 10 Mio EUR) selbst zu finanzieren?

 

2.    Wie hoch sind die Mietkosten pro Jahr – bitte um Aufschlüsselung der Mietkosten pro Kalenderjahr - für die Jahre 2017 bis 2020?

 

3.    An wie vielen Tagen pro Jahr soll mindestens ein Hubschrauber am Stützpunkt Flughafen Klagenfurt präsent sein?

 

4.    An wie vielen Tagen pro Jahr waren Hubschrauber des BMLVS in den Jahren 2011 bis 2016 im Bundesland Kärnten im Zivilschutzeinsatz bzw Katastrophenhilfseinsatz?

 

5.    Wurden seitens des BMLVS Kostenvergleichsrechnungen angestellt, einen temporär nutzbaren Hubschrauberstützpunkt an einem anderen Kärntner BMVLS-Standort als dem Flughafen Klagenfurt einzurichten?

 

6.    Wenn ja, warum entschied man sich für die Anmietung von Fazilitäten des Flughafens Klagenfurt?

 

7.    Welcher Mehrwert ergibt sich durch die Anmietung von Fazilitäten am Flughafen Klagenfurt im Vergleich zur Einrichtung eines Stützpunktes in einer Kärntner Kaserne oder auf einer sonstigen Liegenschaft des Bundesheeres in Kärnten?

 

8.    Aufgrund welcher Faktoren wurde die Höhe der Miete festgelegt?

 

9.    Welche vergangenen Ereignisse (Naturkatastrophen, militärische Einsätze, etc) in Kärnten sind nur aufgrund der Stationierung von Hubschraubern in Klagenfurt zeitgerecht zu bewältigen gewesen?

 

10.  Welche variablen Kosten („Landeentgelte“) würden für das BMVLS anfallen, hätte das BMVLS keinen Mietvertrag geschlossen und im Bedarfsfall (zB Katastrophenfällen, Hilfeleistungsfällen) trotzdem den Flughafen Klagenfurt als Hubschrauberstützpunkt nutzen würde?

 

 



[1] http://www.kleinezeitung.at/kaernten/klagenfurt/aktuelles_klagenfurt/5200679/Klagenfurt_Das-Bundesheer-fliegt-wieder-ab-Klagenfurt vom 13. April 2017, abgerufen am 20. April, 09:05 Uhr