12850/J XXV. GP

Eingelangt am 27.04.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres

betreffend Vorbereitung der Österreichischen Ratspräsidentschaft

 

Österreich übernimmt im zweiten Halbjahr 2018 den EU-Vorsitz. Üblicherweise spielen auch nationale Parlamente bei einer Ratspräsidentschaft eine tragende Rolle, da entlang der jeweils festgelegten Schwerpunkte des Vorsitzes auf parlamentarischer Ebene wichtige Akzente gesetzt werden können. Die Bundesregierung hat bisher verabsäumt, den Nationalrat über den Stand der Vorbereitungen zu informieren und das Parlament in die Vorbereitung einzubeziehen. Auch über das Rahmenprogramm, das Vorsitzländer mit ihrem Vorgänger und Nachfolger innerhalb der Rotation des Vorsitzes festlegen, ist dem Nationalrat wenig bekannt.

Der österreichische Vorsitz fällt in eine für die EU ungewöhnliche Zeit, geprägt von für die Union neuen Herausforderungen. Themen wie der Ausstieg der Briten aus der Union, die Neuausrichtung der Beziehungen zur Türkei und auch dringend notwendige Maßnahmen zur Stabilisierung der Westbalkanstaaten und der Aufbau einer Beziehung auf Augenhöhe werden die Zeit der österreichischen Ratspräsidentschaft prägen. Zusätzlich stellen sich drängende Fragen bezüglich der dringend notwendigen Entwicklung einer funktionierenden europäischen Kooperation im Bereich Sicherheit und Verteidigung. Diese komplexen Anforderungen erfordern eingehende Vorbereitung und rechtzeitige Einbeziehung des Parlaments.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Wann wird die Bundesregierung das Parlament über den Stand der Vorbereitung für die Ratspräsidentschaft unterrichten?

2.    Plant die Bundesregierung, die im Parlament vertretenen Kräfte, inklusive Opposition, in die Vorbereitung einzubeziehen?
a) Wenn ja, wann soll das geschehen und in welcher Form?
b) Wenn nein, warum nicht?

3.    Ist eine laufende Konsultation des Parlaments bis zum Antritt der Ratspräsidentschaft und darüber hinaus vorgesehen?
a) Wenn ja, in welchen Abständen und in welcher Forum?
b) Wenn nein, warum nicht?

4.    Hat die Bundesregierung bereits begonnen, sich mit Vertretern von Estland und Bulgarien, die den Vorsitz vor und nach Österreich innehaben werden, zu koordinieren?
a) Wenn ja, wieviele Treffen hierzu haben bereits stattgefunden und wann?
b) Wenn ja, gibt es bereits ein gemeinsames Rahmenprogramm, auf das sich die drei Länder geeinigt haben?
c) Wenn es bereits ein gemeinsames Rahmenprogramm gibt, auf welche gemeinsamen Schwerpunkte hat man sich innerhalb dessen geeinigt und welchen Part werden Estland und Bulgarien darin übernehmen?

5.    Hat die Bundesregierung mit Vertretern anderer Mitgliedsstaaten Kontakt aufgenommen, um die Schwerpunktsetzung des österreichischen Vorsitzes mit ihnen gemeinsam vorzubereiten?
a) Wenn ja, mit welchen Mitgliedsstaaten und welche Themen wurden besprochen?

6.    Auf welche konkreten thematischen Schwerpunktsetzungen hat sich die Bundesregierung für die Ratspräsidentschaft Österreichs geeinigt?
a) Welche konkreten Vorbereitungen werden bezüglich der folgenden konkreten Herausforderungen auch mit den jeweils betroffenen Ländern getroffen: 1. Austritt der Briten aus der Union 2. Neuausrichtung der Beziehungen der EU zur Türkei 3. Stabilisierung der Westbalkanstaaten 4. Europäische Kooperation im Bereich Sicherheit und Verteidigung

7.    Wieviel zusätzlicher Personalaufwand ist im BMEIA für den EU-Vorsitz budgetiert?
a) Wieviele zusätzliche Stellen bedeutet das und für welchen Zeitraum sind diese geplant?