12866/J XXV. GP

Eingelangt am 28.04.2017
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Ing. Dietrich, Hagen

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend „Zivildienst in Österreich: Erfahrungswerte, Einrichtungen, etc.“

 

Laut der Kleinen Zeitung vom 14.04.2017 vermeldete das Innenministerium einen Rekord: Noch nie wurden so viele Zivildiener zugewiesen wie im Vorjahr. Im Schnitt waren 10.800 Zivildiener gleichzeitig im Einsatz, wobei die Arbeitskraft von 15.224 jungen Männern zur Verfügung stand. Die Zahl der anerkannten Einrichtungen erreichte 2016 mit 1632 Stellen ebenfalls einen Höchststand. Zur Jahrtausendwende waren nur halb so viele Personen anerkannt. Zukünftig ist aufgrund geburtenschwacher Jahrgänge wieder mit weniger Zivildienern zu rechnen.

 

Die Abwicklung der Angelegenheiten des Zivildienstes erfolgt über die Zivildienstserviceagentur - die für den Zivildienst zuständige Bundesbehörde im Innenministerium. Gemäß Zivildienst-Kompetenzbilanz-Verordnung (ZKV) hat jede einzelne Einrichtung, welche Zivildiener in ihren Dienst übernimmt, diesem spätestens mit Ende des Dienstes in der jeweiligen Einrichtung eine Kompetenzbilanz über die im ordentlichen Zivildienst erworbenen Ausbildungen, Kenntnisse und Fähigkeiten auszufolgen.

 

In der Kompetenzbilanz sind unter anderem die Bezeichnung, die Adresse und gegebenenfalls das Logo des Rechtsträgers der Einrichtung, die Namen und das Geburtsdatum des Zivildienstleistenden, der Zeitraum, in dem er in der Einrichtung seinen Dienst geleistet hat, sowie die Bezeichnung der Einrichtung und des Rechtsträgers anzuführen.

Es sind die genauen Bezeichnungen einer vom Rechtsträger durchgeführten Einschulung, Aus- und Fortbildung sowie einer erfolgreich absolvierten Ausbildung oder erfolgreich absolvierter Teile einer Ausbildung gemäß § 2 Zivildienst-Ausbildungs-Verordnung mit dem konkreten Ausmaß der Unterrichtseinheiten oder Stunden anzuführen.

Ebenso hat die Kompetenzbilanz eine möglichst genaue Beschreibung der erfolgten praktischen Verwendungen und darüber hinaus ausgeführter Tätigkeiten zu enthalten. Nach Maßgabe des tatsächlichen Einsatzes hat die Kompetenzbilanz auch eine Beschreibung der erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und sozialen Kompetenzen des Zivildienstleistenden zu enthalten.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Herrn Bundesminister für Inneres nachstehende

Anfrage

 

1.    Wie viele anerkannte Einrichtungen dürfen aktuell Zivildiener ausbilden? (Bitte um Auflistung nach Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers sowie Gliederung nach Bundesländern.)

 

2.    Wie lauten die Kriterien, die anerkannte Einrichtungen zur Zivildienerausbildung erfüllen müssen, um in diese Liste aufgenommen zu werden?

 

3.    Gibt es einen Kriterienkatalog, welches Wissen in solchen Einrichtungen vermittelt werden muss, damit der Zivildienst als erfolgreich absolviert betrachtet werden kann, wenn ja, wie lautet dieser Katalog, wenn nein, warum nicht?

 

4.    In welcher Art und Weise werden Einrichtungen, die Zivildiener in ihren Dienst übernehmen, dahingehend überprüft, ob die jeweilige Ausbildung aus fachlicher Sicht erfolgen kann bzw. die fachlichen Voraussetzungen zur Ausbildung seitens der jeweiligen Einrichtung erfüllt werden (Bitte um Auflistung nach Anzahl und fachlicher Qualifikation der Ausbilder pro Einrichtung)? Wenn nein, warum nicht?

 

5.    Wie oft werden Einrichtungen, die Zivildiener in ihren Dienst übernehmen, nachträglich dahingehend überprüft, ob die angegebenen Ausbildungen auch tatsächlich erfolgt sind? Wenn nein, warum nicht?

 

6.    Von welchen Personen werden diese Einrichtungen überprüft bzw. wie müssen diese qualifiziert sein?

 

7.    Sind die genannten Kriterien und Überprüfungen qualitätsgesichert, wenn ja, nach welcher Norm, wenn nein, warum nicht bzw. wird eine Zertifizierung angestrebt?

 

8.    Wie oft ist es bisher vorgekommen, dass solchen Einrichtungen die Befugnis zur Zivildienerausbildung von Amts wegen entzogen wurde und warum erfolgte dies jeweils?

 

9.    Wie viele Zivildiener haben seit der Einführung des Zivildienstes ihre Ausbildung abgebrochen und wie wurde mit den Personen daran anschließend verfahren?

 

10.  Wie vielen Zivildienern konnte seit der Einführung des Zivildienstes keine Kompetenzbilanz ausgestellt werden?