12867/J XXV. GP

Eingelangt am 28.04.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Wege in die unbefristete Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension

Das aktuelle Pensionsmonitoring des Sozialministeriums lässt mehr Fragen offen, als es beantworten kann. Kurz nach Veröffentlichung der Zahlen vermeldete das Finanzministerium andere Zahlen über die Entwicklung des Pensionsantrittsalters. Aus diesem Grund meinte etwa der Experte der OECD Christopher Prinz, dass die Daten des Sozialministeriums "wertlos" sind. Aufgrund der rechtlichen Entwicklungen, insbesondere im Bereich der Berufsunfähigkeits- und Invaliditätspensionen, sind mehrjährige Vergleiche kaum möglich. Und die aktuellen Zahlen geben daher keinen Aufschluss über die tatsächliche Entwicklung der zukünftigen Belastungen des Pensionssystems.

Bei der Berechnung des Pensionsantrittsalters zählt das Sozialministerium offensichtlich einen Pensionsantritt erst ab Zuerkennung unbefristeter IV-/BU-Pension. Das Finanzministerium andererseits zählt bereits ab erster Zuerkennung einer Pensionsleistung (auch befristete), womit Personen mehrfach als Pensionsantritte gezählt werden können, auch wenn darauf möglicherweise abermals eine Beschäftigung folgt. Sachlich wäre es richtig, anhand der tatsächlichen Historie zu zählen. D.h. wenn eine befristete IV-/BU-Pension schlussendlich in eine unbefristete führt, ist der erstmalige befristete Antritt zu rechnen. Wird allerdings eine Reintegration in den Arbeitsmarkt erreicht, so ist der befristete Bezug natürlich nicht als Pensionsantritt zu rechnen, sondern als gesundheitsbedingte Unterbrechung der Erwerbstätigkeit. Diese Unterbrechung wird zwar aus dem Topf der Pensionsversicherung bezahlt, aber ob diese Finanzierungsverantwortung dort sinnvoll angesiedelt ist, ist eine andere Frage.

Fraglich ist in diesem Zusammenhang einerseits, wie gut die Reintegration in den Arbeitsmarkt funktioniert, und andererseits, welche Wege tatsächlich in die unbefristete IV-/BU-Pension führen, insbesondere wie oft eine erstmalige Anerkennung der unbefristeten IV-/BU-Pension schlussendlich zu einem unbefristeten Bezug führt.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Wie vielen Personen wurde jährlich seit 2010 eine unbefristete IV-/BU-Pension zuerkannt? (getrennt nach Geschlechtern)

2.    Wie hoch war jährlich seit 2010 das Antrittsalter bei der unbefristeten IV-/BU-Pension? (getrennt nach Geschlechtern)

3.    Wie viele dieser Personen von Frage 1 erhielten im Vorfeld noch nie eine Pensionsleistung (außer Witwen-, Witwer-, oder Waisenpensionen) aus der Pensionsversicherung zuerkannt? (getrennt nach Geschlechtern)

4.    Wie viele der Personen von Frage 1 erhielten direkt bevor Zuerkennung der unbefristeten IV-/BU-Pension eine Pensionsleistung bzw. eine vergleichbare Leistung aus der Sozialversicherung (Rehabilitationsgeld, Umschulungsgeld, befristete IV-/BU-Pension)? (getrennt nach Geschlechtern)

a.    Wie viele davon erhielten Rehabilitationsgeld? (getrennt nach Geschlechtern)

                                  i.    Wie hoch war das Antrittsalter beim Erstbezug des Rehabilitationsgeldes? (getrennt nach Geschlechtern)

                                ii.    In wie vielen Fällen ging direkt der Bezug einer befristeten IV-/BU-Pension voraus? (getrennt nach Geschlechtern)

                               iii.    Wie hoch war das Antrittsalter beim Erstbezug der befristeten IV-/BU-Pension im Falle einer direkt darauffolgendem Rehabilitationsgeldbezug und direkt anschließender unbefristeten IV-/BU-Pension? (getrennt nach Geschlechtern)

b.    Wie viele davon erhielten ein Umschulungsgeld (freiwillig oder auf Basis des Umschulungsgeldes)? (getrennt nach Geschlechtern)

                                  i.    Wie hoch war das Antrittsalter beim Erstbezug eines Umschulungsgeldes? (getrennt nach Geschlechtern)

                                ii.    In wie vielen Fällen ging dem ein Bezug von Rehabilitationsgeld bzw. einer befristeten IV-/BU-Pension voraus? (getrennt nach Geschlechtern)

                               iii.    Wie hoch war jeweils das Antrittsalter bei Erstzuerkennung der Leistung (Rehabilitationsgeld, befristete IV-/BU-Pension) im Falle einer direkt danach nach Umschulungsgeldbezug zuerkennten unbefristeten IV-/BU-Pension? (getrennt nach Geschlechtern)

c.    Wie viele davon erhielten eine befristete IV-/BU-Pension? (getrennt nach Geschlechtern)

                                  i.    Wie hoch war das Antrittsalter bei erstmaliger Zuerkennung einer befristeten IV-/BU-Pension, nach der keine Erwerbstätigkeit mehr stattfand, sondern entweder direkt die unbefristete IV-/BU-Pension, oder weitere befristete IV-/BU-Pensionen folgten? (getrennt nach Geschlechtern)

5.    Wie viele Personen wurde jährlich seit 2010 eine Alterspension zuerkannt? (getrennt nach Geschlechtern und Pensionsart)

6.    Wie hoch war jährlich seit 2010 das Antrittsalter beim Zugang in die Alterspension? (getrennt nach Geschlechtern und Pensionsart)

7.    Wie viele dieser Personen von Frage 5 erhielten im Vorfeld noch nie eine Pensionsleistung (außer Witwen-, Witwer- oder Waisenpensionen) aus der Pensionsversicherung zuerkannt? (getrennt nach Geschlechtern)

8.    Wie viele der Personen von Frage 5 erzielten direkt vor Zuerkennung einer Alterspension eine Pensionsleistung bzw. eine vergleichbare Leistung aus der Sozialversicherung (Rehabilitationsgeld, Umschulungsgeld, befristete IV-/BU-Pension)? (getrennt nach Geschlechtern)

a.    Wie viele davon erhielten Rehabilitationsgeld? (getrennt nach Geschlechtern)

                                  i.    Wie hoch war das Antrittsalter beim Erstbezug des Rehabilitationsgeldes? (getrennt nach Geschlechtern)

                                ii.    In wie vielen Fällen ging direkt der Bezug einer befristeten IV-/BU-Pension voraus? (getrennt nach Geschlechtern)

                               iii.    Wie hoch war das Antrittsalter beim Erstbezug der befristeten IV-/BU-Pension im Falle einer direkt darauffolgendem Rehabilitationsgeldbezug und direkt anschließendem Bezug einer Alterspension? (getrennt nach Geschlechtern)

b.    Wie viele davon erhielten ein Umschulungsgeld (freiwillig als auch auf Basis des Umschulungsgeldes)? (getrennt nach Geschlechtern)

                                  i.    Wie hoch war das Antrittsalter beim Erstbezug eines Umschulungsgeldes? (getrennt nach Geschlechtern)

                                ii.    In wie vielen Fällen ging dem ein Bezug von Rehabilitationsgeld bzw. einer befristeten IV-/BU-Pension voraus? (getrennt nach Geschlechtern)

                               iii.    Wie hoch war jeweils das Antrittsalter bei Erstzuerkennung der Leistung (Rehabilitationsgeld, befristete IV-/BU-Pension) im Falle einer direkt danach nach Umschulungsgeldbezug zuerkennten Alterspension? (getrennt nach Geschlechtern)

c.    Wie viele davon erhielten befristete IV-/BU-Pension? (getrennt nach Geschlechtern)

                                  i.    Wie hoch war das Antrittsalter bei erstmaliger Zuerkennung einer befristeten IV-/BU-Pension, nach der keine Erwerbstätigkeit mehr stattfand, sondern entweder direkt die unbefristete IV-/BU-Pension, oder weitere befristete IV-/BU-Pensionen folgten? (getrennt nach Geschlechtern)