12884/J XXV. GP
Eingelangt am 28.04.2017
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Anfrage
der Abgeordneten Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Bildung
betreffend Arbeits- oder ExpertInnengruppen der Regierung im Bereich Behindertenpolitik (Umsetzung NAP Behinderung und Regierungsprogramm)
Im Bereich Behindertenpolitik wurden sowohl zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Behinderung als auch des Regierungsprogramms in den einzelnen Ressorts Arbeits- oder ExpertInnengruppen eingerichtet.
Bearbeitet werden dabei beispielsweise Themen wie eine Änderung der Einschätzungsverordnung, die Weiterentwicklung des Behinderten-einstellungsgesetzes, der Darstellung von Menschen mit Behinderungen in den Medien, der Weiterentwicklung der inklusiven Bildung oder das Thema Behinderung im Rahmen der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit.
Teilweise bestehen diese Arbeits- oder ExpertInnengruppen schon sehr lange, es ist unklar, ob es bereits Ergebnisse gibt und wenn ja, welche.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1) Welche Arbeits- oder ExpertInnengruppen im Bereich Behindertenpolitik (Umsetzung NAP Behinderung und Regierungsprogramm) sind zu welchen Themen per Datum des Einlangens dieser Anfrage in Ihrem Ressort angesiedelt?
2) Welche Personen arbeiten jeweils in den Arbeits- oder ExpertInnengruppen mit und wer leitet diese?
3) Werden im Sinne der in der UN-Behindertenrechtskonvention geforderten Partizipation Menschen mit Behinderung in die Arbeits- oder ExpertInnengruppen einbezogen? Wenn nein, warum nicht?
4) Erhalten die Mitglieder eine finanzielle Aufwandsentschädigung? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, in welcher Höhe?
5) Wie oft haben die jeweiligen Arbeits- oder ExpertInnengruppen seit deren Einsetzung getagt?
6) Werden die Ergebnisse der Arbeits- oder ExpertInnengruppen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht? Wenn ja, in welcher Weise? Wenn nein, warum nicht?
7) Welche Arbeits- oder ExpertInnengruppen, die in Ihrem Ressort im Bereich Behindertenpolitik zu welchen konkreten Themen eingerichtet wurden, haben ihre Arbeit bereits beendet?
8) Welche Personen haben in diesen Arbeits- oder ExpertInnengruppen mitgearbeitet und wer leitete sie?
9) Wurden im Sinne der in der UN-Behindertenrechtskonvention geforderten Partizipation Menschen mit Behinderung in diese Arbeits- oder ExpertInnengruppen einbezogen? Wenn nein, warum nicht?
10) Wie lauten die Ergebnisse dieser Arbeits- oder ExpertInnengruppen, wurden diese der Öffentlichkeit zugänglich gemacht? (Bitte um Angabe von Empfehlungen, Schlussbetrachtungen, etc.)
11) Sehen Sie die aktuelle Notwendigkeit zur Einsetzung von weiteren Arbeits- oder ExpertInnengruppen? Wenn ja, zu welchen Themen?