12889/J XXV. GP

Eingelangt am 28.04.2017
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Familien und Jugend

 

betreffend Rückzahlung von Kinderbetreuungsgeld im Bundesland Niederösterreich

 

Wie der derzeitigen Berichterstattung aus den Medien zu entnehmen ist, müssen immer wieder gerade junge Familien das ausbezahlte Kinderbetreuungsgeld zurückzahlen. (Quelle: http://www.kleinezeitung.at/kaernten/gericht/5194530/Kaernten_Mutter-muss-10000-Euro-Karenzgeld-zurueckzahlen hier http://wien.orf.at/news/stories/2696030/ und hier http://www.heute.at/oesterreich/kaernten/story/4961626). In manchen Fällen ist die Forderung der Rückzahlung sicherlich gerechtfertigt – in vielen anderen Fällen wird wegen eines unbeabsichtigten Vergehens (Ummeldung des Wohnortes usw.) eine junge Familie mit einer massiven finanziellen Forderung an den Rand des finanziellen Ruins gebracht.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Familien und Jugend folgende

 

 

Anfrage

 

1.     Wie hoch war die Summe der Antragsteller im Jahre 2013?

2.     Wie hoch war die Summe der Antragsteller im Jahre 2014?

3.     Wie hoch war die Summe der Antragsteller im Jahre 2015?

4.     Wie hoch war die Summe der Antragsteller im Jahre 2016?

5.     Wie hoch war die Summe der Antragsteller im Jahre 2017?

6.     Wie hoch war die Summe der antragstellenden Personen, welche mit einer Rückzahlung konfrontiert waren im Jahre 2013?

7.     Wie hoch war die Summe der antragstellenden Personen, welche mit einer Rückzahlung konfrontiert waren im Jahre 2014?

8.     Wie hoch war die Summe der antragstellenden Personen, welche mit einer Rückzahlung konfrontiert waren im Jahre 2015?

9.     Wie hoch war die Summe der antragstellenden Personen, welche mit einer Rückzahlung konfrontiert waren im Jahre 2016?

10.  Wie hoch war die Summe der antragstellenden Personen, welche mit einer Rückzahlung konfrontiert waren im Jahre 2017?

11.  Aus welchen Gründen wurde im Jahre 2013 die Rückzahlung von Kinderbetreuungsgeld gefordert und wie hoch war die Summe, aufgeschlüsselt pro Antragsteller?

12.  Aus welchen Gründen wurde im Jahre 2014 die Rückzahlung von Kinderbetreuungsgeld gefordert und wie hoch war die Summe, aufgeschlüsselt pro Antragsteller?

13.  Aus welchen Gründen wurde im Jahre 2015 die Rückzahlung von Kinderbetreuungsgeld gefordert und wie hoch war die Summe, aufgeschlüsselt pro Antragsteller?

14.  Aus welchen Gründen wurde im Jahre 2016 die Rückzahlung von Kinderbetreuungsgeld gefordert und wie hoch war die Summe, aufgeschlüsselt pro Antragsteller?

15.  Aus welchen Gründen wurde im Jahre 2017 die Rückzahlung von Kinderbetreuungsgeld gefordert und wie hoch war die Summe, aufgeschlüsselt pro Antragsteller?

16.  Gab es seitens Ihres Ministeriums auch sog. „Kulanzlösungen“ bei nicht beabsichtigten falschen Angaben (Meldung des neuen Wohnortes usw.) im Jahre 2013?

17.  Falls nein, warum nicht?

18.  Falls ja, wie genau sahen diese „Kulanzlösungen“ aus?

19.  Gab es seitens Ihres Ministeriums auch sog. „Kulanzlösungen“ bei nicht beabsichtigten falschen Angaben (Meldung des neuen Wohnortes usw.) im Jahre 2014?

20.  Falls nein, warum nicht?

21.  Falls ja, wie genau sahen diese „Kulanzlösungen“ aus?

22.  Gab es seitens Ihres Ministeriums auch sog. „Kulanzlösungen“ bei nicht beabsichtigten falschen Angaben (Meldung des neuen Wohnortes usw.) im Jahre 2015?

23.  Falls nein, warum nicht?

24.  Falls ja, wie genau sahen diese „Kulanzlösungen“ aus?

25.  Gab es seitens Ihres Ministeriums auch sog. „Kulanzlösungen“ bei nicht beabsichtigten falschen Angaben (Meldung des neuen Wohnortes usw.) im Jahre 2016?

26.  Falls nein, warum nicht?

27.  Falls ja, wie genau sahen diese „Kulanzlösungen“ aus?

28.  Gab es seitens Ihres Ministeriums auch sog. „Kulanzlösungen“ bei nicht beabsichtigten falschen Angaben (Meldung des neuen Wohnortes usw.) im Jahre 2017?

29.  Falls nein, warum nicht?

30.  Falls ja, wie genau sahen diese „Kulanzlösungen“ aus?

31.  Gab es seitens Ihres Ministeriums auch sog. „Kulanzlösungen“ bei nicht beabsichtigten falschen Angaben (Meldung des neuen Wohnortes usw.) im Jahre 2017?

32.  Falls nein, warum nicht?

33.  Falls ja, wie genau sahen diese „Kulanzlösungen“ aus?

34.  Welche Schritte wurden gesetzt, wenn eine Rückzahlung des geforderten Betrages nicht möglich war?

35.  Wird seitens Ihres Ministeriums diese Problematik mit den Neuantragstellern kommuniziert?

36.  Falls ja, wie genau wird diese Problematik kommuniziert?

37.  Falls nein, warum wird diese Problematik nicht kommuniziert?